22.08.06  zurück zum Pressearchiv

Empfehlung der Touristik Assekuranz Service GmbH

Unbedingt Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung abschließen!

Tragische Unglücksfälle und ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verkehrssicherungspflicht von Reiseveranstaltern haben es wiederum deutlich gemacht:

 

Das Haftungsrisiko von Reiseveranstaltern (und veranstaltenden Reisebüros) kann sich zu einer existenzbedrohenden Krise entwickeln. Eine diese Risiken abdeckende Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung ist daher wichtiger denn je.

 

Bei der von der TAS angebotenen Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung garantieren hohe Deckungssummen bei Personenschäden finanzielle Sicherheit. Außerdem übernehmen die Haftpflicht-Juristen der TAS für den betroffenen Veranstalter die gesamte Abwicklung der Schadensfälle.

 

Ein weiterer Aspekt ist zu bedenken: Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und daraus resultierenden Körperschäden oder Todesfällen besteht zusätzlich das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung von Geschäftsführern bzw. Vorständen.

 

Hier kann eine Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung für Reiseveranstalter helfen. Sie kommt in solchen Fällen für die entstehenden Anwaltskosten – auch im europäischen Ausland – zur Verteidigung gegen strafrechtliche Maßnahmen auf.


 

Die ERV

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