29.08.06  zurück zum Pressearchiv

NEU: Allgemeiner Vertragsrechtsschutz für die Reisebranche, mit der TAS ab sofort auf der sicheren Seite

Die TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH bietet ab 1. September 2006 für Unternehmen der Reisebranche erstmals einen Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz an. Die jahrelang von der Reisebranche gewünschte Versicherung ist ab sofort in Deutschland bei der TAS erhältlich.

 

Beim Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz übernimmt der Versicherer die Kosten für das Geltendmachen und die Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens. Zum Beispiel: Wenn der Kunde eine Reise bucht, jedoch die Rechnung nicht bezahlt. Das Reisebüro hat Inkassovollmacht, der Reiseveranstalter bucht auch den Reisepreis ab. Daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden oder dem Reiseveranstalter fallen unter den Versicherungsschutz. Aber auch Streitigkeiten mit z.B. Handwerkern oder Lieferanten sind versichert. Der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz der TAS wird als Zusatzmodul zur Berufs-, Privat- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung angeboten. "Damit wird eine immense Lücke im bisherigen Rechtsschutz geschlossen", erklärt Peter Hamburger, Geschäftsführer der Touristik Assekuranz Service GmbH.

 

"Mit diesem "revolutionären" Versicherungsangebot ist uns wirklich eine Sensation in der Rechtsschutzversicherung für die Reisebranche gelungen", freut sich Hans-Georg Stoppel, Geschäftsführer der TAS, über den Vertragsabschluss. Damit habe die TAS einmal mehr bewiesen, dass sie als größter Spezialversicherungsmakler für die Touristik und durch ihre außerordentlich gute Verhandlungsposition gegenüber den Versicherern maßgeschneiderte Produkte für die Reisebranche im Portfolio habe.


 

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