14.03.07  zurück zum Pressearchiv

Wichtig für Unternehmen – auf Fürsorgepflichten bei Geschäftsreisen der Mitarbeiter achten

Fürsorgepflichten sind – neben § 618 BGB – ungeschriebene Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Sie beinhalten unter anderem, dass der Arbeitnehmer bestmöglich gegen Gefahren an Leben und Gesundheit geschützt werden muss.

Dies gilt insbesondere auf Geschäftsreisen oder wenn Mitarbeiter von ihrer Firma ins Ausland entsandt werden. Denn dabei passieren nicht nur Unfälle.

 

Erkrankungen wie Masern in New York, ein Herzinfarkt auf Dienstreise in Südafrika oder ein Magen-Darm-Infekt in Indien sind leider nichts Ungewöhnliches.

 

Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter sind zudem unter wirtschaftlichen Aspekten zu sehen. Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit im Ausland ausfällt, entstehen höhere Kosten als "nur" die Arztkosten, zum Beispiel für einen Ersatzmitarbeiter oder die Prozesskosten und Schadenersatzansprüche nach einem Unfall. Diese Kosten können im Rahmen des speziellen Versicherungsschutzes für Geschäftsreisen abgesichert werden. Alle Hilfsmaßnahmen werden rund um die Uhr durch die Notrufzentrale der ERV koordiniert.

 

Individuelle Versicherungslösungen für die Geschäftsreisenden eines Unternehmens arbeitet das Team Firmenkunden der ERV gerne aus (www.geschaeftsreiseversicherung.de). Für kleine und mittelständische Unternehmen eignet sich insbesondere das Produkt RundumSorglos Business, bei dem jeglicher administrativer Aufwand wie Meldedienst entfällt.

 

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