2.03.09 zurück zum Pressearchiv
Stiftung Warentest deckt auf:
Billigflieger sparen bei Service und Preistransparenz – ticketsafe der EUROPÄISCHEN erstattet auch Storno- und Umbuchungskosten
Eine aktuelle Untersuchung von Stiftung Warentest bringt die Schwachstellen von
Low-Cost-Airlines ans Licht. Möchte ein Passagier seinen Flug umbuchen oder gar stornieren, sind
die Gebühren laut Stiftung Warentest oft genauso hoch oder höher als der eigentliche Ticketpreis.
In vielen Fällen wird gar kein Geld erstattet. Hier bietet ticketsafe der EUROPÄISCHEN
Reiseversicherung die Lösung.
Im Reiseschutz-Paket für Flugtickets sind Leistungen wie Stornierungs- und Umbuchungs-Schutz
integriert. ticketsafe gibt es mit oder ohne Storno-Schutz und kann bereits ab 5 Euro über
www.ticketsafe.de bequem gebucht werden.
"Der Bericht von Stiftung Warentest zeigt ein Mal mehr, wie wichtig der richtige Reiseschutz
auch und gerade für Flugreisende ist. Damit Passagiere bei Stornierung oder Umbuchung nicht leer
ausgehen, bietet ticketsafe die optimale Ergänzung", so Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und
Marketing EUROPÄISCHE Reiseversicherung.
Beim ticketsafe-Umbuchungs-Schutz werden bei Umbuchung bis 30 Tage vor Antritt des Fluges die
Kosten bis zu insgesamt maximal 200 Euro erstattet - und das ohne Nachweis eines versicherten
Ereignisses. Bei Umbuchungen aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines neuen Jobs nach
Arbeitslosigkeit, erstattet ticketsafe jederzeit die Umbuchungsgebühren sowie die Mehrkosten der
verlegten Flüge.
Darüber hinaus enthält ticketsafe auch einen Airline-Insolvenz-Schutz, der die Kosten bei einer
Airline-Pleite erstattet, sowie einen Umsteige-Schutz. Erreicht der Kunde seinen gebuchten
Anschlussflug nicht, weil der Zubringerflug Verspätung hatte, werden die Kosten für neue
Anschlussflüge bis zu 1.500 Euro erstattet. Voraussetzung ist, dass die Mindest-Umsteigezeit
eingehalten wurde.
Optional können Flugreisende auch den ticketsafe-Storno-Schutz dazubuchen. Wenn der Flug beispielsweise wegen schwerer Krankheit oder betriebsbedingter Kündigung storniert werden muss, werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet.
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