4.03.09 zurück zum Pressearchiv
ERV: Reiserücktrittsversicherung erstattet Stornokosten auch aufgrund von Kurzarbeit
In Zeiten der Finanzkrise auf Nummer sicher gehen - Neu bei der ERV: Mit Reiserücktritts-Versicherung werden auch Stornokosten aufgrund von Kurzarbeit erstattet.
Arbeitnehmer können auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit gutem Gewissen ihre nächste
Reise buchen: Die Europäische Reiseversicherung erstattet ab sofort auch Stornokosten bei
Reiserücktritt aufgrund von Kurzarbeit. Kunden, die zwischen dem 1. März und 30. Juni 2009 ihre
Reise buchen und während dieser Zeit von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten die Stornokosten
erstattet, wenn sie ihre Reise absagen müssen.
"Viele Menschen haben in der aktuellen wirtschaftlichen Lage Hemmungen, aus Angst vor
finanziellen Engpässen im Falle von Kurzarbeit, ihre nächste Reise zu buchen. Wir geben unseren
Kunden das sichere Gefühl, von ihrer Reise bei Kurzarbeit zurücktreten zu können - ohne hohe
Stornokosten selbst tragen zu müssen", so Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing
Europäische Reiseversicherung.
Im Rahmen der Bedingungen erstattet die ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten im
Falle eines Reiserücktritts, wenn die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei
aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist sowie sich ihr
regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 Prozent verringert.
Die
Reiserücktrittsversicherung der
ERV ist im Reisebüro oder online unter www.reiseversicherung.de bereits ab 7 Euro buchbar.
Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing Europäische Reiseversicherung
Detailinformationen:



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