4.03.09  zurück zum Pressearchiv

ERV: Reiserücktrittsversicherung erstattet Stornokosten auch aufgrund von Kurzarbeit

In Zeiten der Finanzkrise auf Nummer sicher gehen - Neu bei der ERV: Mit Reiserücktritts-Versicherung werden auch Stornokosten aufgrund von Kurzarbeit erstattet.

Arbeitnehmer können auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit gutem Gewissen ihre nächste Reise buchen: Die Europäische Reiseversicherung erstattet ab sofort auch Stornokosten bei Reiserücktritt aufgrund von Kurzarbeit. Kunden, die zwischen dem 1. März und 30. Juni 2009 ihre Reise buchen und während dieser Zeit von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten die Stornokosten erstattet, wenn sie ihre Reise absagen müssen.

"Viele Menschen haben in der aktuellen wirtschaftlichen Lage Hemmungen, aus Angst vor finanziellen Engpässen im Falle von Kurzarbeit, ihre nächste Reise zu buchen. Wir geben unseren Kunden das sichere Gefühl, von ihrer Reise bei Kurzarbeit zurücktreten zu können - ohne hohe Stornokosten selbst tragen zu müssen", so Torsten Haase, Vorstand  Vertrieb und Marketing Europäische Reiseversicherung.

Im Rahmen der Bedingungen erstattet die ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten im Falle eines Reiserücktritts, wenn die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist sowie sich ihr regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 Prozent verringert.

Die Reiserücktrittsversicherung der ERV ist im Reisebüro oder online unter www.reiseversicherung.de bereits ab 7 Euro buchbar.
 

Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing EUROPÄISCHE Reiseversicherung

Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing Europäische Reiseversicherung

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