8.10.09 zurück zum Pressearchiv
Reisen verkaufen - aber sicher
Aktueller Counter-Tipp der ERV: Abschluss von Reiseschutz schützt Kunde und Reisebüro gleichermaßen
Ein aktuelles Gerichtsurteil bestätigt, wie wichtig umfassende Beratung beim Verkauf von Reisen ist. Dazu gehören unbedingt auch Informationen zu Stornierungsmöglichkeiten bei Flugtickets. Ein Kunde hatte ein Reisebüro auf Schadensersatz in Höhe von 434 Euro verklagt mit der Begründung, er wäre vorher nicht über die kostenpflichtige Stornierungspolitik der Airline aufgeklärt worden. Das Amtsgericht Hamburg (Az.: 14 C 391/07) gab ihm recht. Laut Aussage des Gerichts zählt zu einer Beratung im Reisebüro auch die Information, ob kostenlose Stornierungen möglich sind.
Um sich vor langwierigen Gerichtsverfahren zu schützen, rät deshalb die ERV (Europäische Reiseversicherung AG), ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, neben der detaillierten Beratung von Reisebüro-Kunden auch zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung: „Expedienten sollten ihren Kunden immer direkt bei der Buchung den passenden Reiseschutz empfehlen. So bewahren sie ihre Kunden im Ernstfall vor teuren Stornokosten und kommen außerdem ihrer Informationspflicht gegenüber dem Kunden nach“, rät Kerstin Weiglein, Trainerin Verkaufsförderung ERV. „Besonders so genannte Billigflieger bieten oftmals nicht die Möglichkeit, Flüge kostenlos zu stornieren. Da bleiben Reisende ohne Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung leider oft auf den Stornokosten sitzen.“



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