12.11.09 zurück zum Pressearchiv
Regierung warnt vor steigender Arbeitslosigkeit - ERV verlängert Zusatzleistungen in der Reiserücktritts-Versicherung
Die Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, hat sich aufgrund der weiterhin angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt entschlossen, ihre ursprünglich bis Ende des Jahres befristeten Zusatzleistungen in der Reiserücktrittsversicherung bis 30. Juni 2010 zu verlängern.
Urlaubszuschuss statt Urlaubs-Storno
Mit dem Urlaubs-Zuschuss der ERV haben Arbeitnehmer bei der Reiserücktrittsversicherung die Wahl: Verliert der Versicherte durch betriebsbedingte Kündigung unerwartet seinen Arbeitsplatz, kann er wie gehabt die Reise stornieren und bekommt von der ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt. Möchte er aber seine Reise antreten, erhält er einen Zuschuss zu seinem Urlaub. Dieser Zuschuss entspricht dem Restreisepreis der Reise bis maximal zur Höhe der Stornokosten, die zu diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Der Restreisepreis entspricht dem Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder bereits geleisteten Anzahlungen.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine Reise kostet 1.000 Euro, die Anzahlung von 300 Euro
wurde bereits geleistet, der Restreisepreis beträgt 700 Euro. Kurz vor Reiseantritt verliert der
Versicherte aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung seinen Arbeitsplatz, die Stornokosten würden
zu diesem Zeitpunkt 800 Euro betragen. Entscheidet sich der Versicherte, die Reise anzutreten
anstatt zu stornieren, übernimmt die ERV die verbliebenen 700 Euro Reisekosten als
Urlaubs-Zuschuss. Die Reise kostet den Versicherten so nur noch 300 Euro und er kann trotz
Arbeitsplatzverlust seinen Urlaub antreten – zu einem für ihn noch leistbaren Preis.
Der Urlaubszuschuss ist Bestandteil der Reiserücktrittsversicherung der ERV und gilt - ohne
Prämienzuschlag - für alle Abschlüsse im Rahmen einer Einzelversicherung oder eines Pakets, die bis
zum 30. Juni 2010 getätigt werden. Bei Jahres-Versicherungs-Tarifen muss die Reisebuchung in diesem
Zeitraum erfolgen.
Kurzarbeit weiterhin abgesichert
Auch die Absicherung von Kurzarbeit im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung ist bis einschließlich 30. Juni 2010 verlängert. Entsprechen der Bedingungen erstattet die ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten im Falle eines Reiserücktritts, wenn die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist, und sich ihr regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 Prozent verringert.
„Von unseren Partnern im Markt bekommen wir das Feedback, dass ihre Kunden aufgrund der
anhaltenden schwierigen Lage am Arbeitsmarkt verunsichert sind und weiterhin nur zögernd ihre
Urlaubsplanung für das nächste Jahr angehen. Mit der Verlängerung unserer aufschlagsfreien
Zusatzleistungen in der Reiserücktrittsversicherung möchten wir unseren Kunden in diesen
schwierigen Zeiten mehr Sicherheit geben“, erläutert Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing
der ERV.
Die Reiserücktritts-Versicherung der ERV ist im Reisebüro oder online unter
www.reiseversicherung.de bereits ab 7 Euro
buchbar.
Detailinformationen:



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