22.07.11  zurück zum Pressearchiv

Tipps für den unbeschwerten Familienurlaub

Vor dem Start Reiseschutz prüfen: Finanzielle Folgeschäden vermeiden und kompetente Beratung in Notfällen

Sommerferien, Reisezeit: Familien sind in der Regel an die schulfreien Zeiten gebunden und brechen deshalb in diesen Tagen zu ihren Ferienorten auf. Statt entspanntem Familienglück erwartet aber viele Eltern Urlaubsstress: Die Tochter erkrankt kurz vor Reiseantritt an einer fiebrigen Kinderkrankheit oder der Vater kommt beim Schwimmern im Meer mit einer Qualle in Berührung. Der Familienurlaub steht auf der Kippe – finanzielle Folgeschäden, Stress und Ärger inklusive. Schnelle und effiziente Hilfe leistet eine Reiseversicherung. Die kann den Ernstfall zwar nicht verhindern, deckt aber im Notfall die Kosten ab und steht mit kompetenter Beratung zur Seite. Wichtig insbesondere für Familien, die ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben. Welcher Schutz in welchen Fällen hilft und auf was Familien bei der Wahl des richtigen Reiseschutzes achten sollten, weiß Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement ERV.

 

Verpasstes Urlaubsglück ohne finanzielle Folgen


Die Tochter erkrankt an Masern, die Reise muss ein paar Tage vor dem Start in die Ferien abgeblasen werden. Zurück bleiben die hohen Stornokosten, die nur eine Reiserücktrittsversicherung erstattet.
Wichtig: Auch Erkrankungen von sogenannten Risikopersonen können den Versicherungsfall auslösen: „Der Großvater, der plötzlich einen Herzinfarkt erleidet oder die Schwiegermutter, die mit einem gebrochenen Hüftgelenk ins Krankenhaus eingeliefert wird, können auch Gründe sein, warum die Familie den Urlaub kurzfristig absagen muss. In diesen Fällen kommt die Versicherung für die Stornokosten auf, auch wenn diese Familienangehörigen eigentlich gar nicht zur Urlaubstruppe dazu gehörten“, erklärt Esther Grafwallner. Tipp: Wer bei Buchung der Reise noch keine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen hat, kann bei der ERV eine Jahresreiseversicherung bis zu 30 Tage vor Reiseantritt buchen. Damit sind Familien 365 Tage im Jahr abgesichert – auch bei Wochenend-Trips oder weiter entfernten Familienbesuchen.
 

Eine zweite Chance für den Urlaub


Einige Wochen vor dem Urlaub verstaucht sich der Vater beim Tennis den Knöchel. Nun ist guter Rat teuer: Muss der lang ersehnte Familienurlaub sofort storniert werden oder wird die Verletzung bis zum geplanten Reisebeginn ausheilen? Kunden der ERV können sich mit dieser schwierigen Frage an den Medizinischen Beratungsservice wenden. Erfahrene Reisemediziner sprechen auf Basis eines ärztlichen Attests oder einer bestehenden Diagnose eine Storno-Empfehlung aus. Besteht die Chance, dass der Kunde bis zum Reiseantritt wieder gesund wird, kann er beruhigt den Beginn der Reise abwarten. Sollte sich der Gesundheitszustand des Kunden wider Erwarten doch nicht verbessern, und die Reise muss storniert werden, trägt die ERV die höheren Stornokosten.
 

SOS am Ferienort


Zuhause haben Eltern die Telefonnummer des Kinder- oder Allgemeinarzt sofort parat – im Ausland sind Urlauber in der Regel auf die Hinweise von Ortsansässigen angewiesen, ohne Gewähr, dass die genannten Ärzte auch dem von Deutschland gewohnten Standard entsprechen. Verlässliche Informationen bietet die Notrufzentrale der Reiseversicherung. Die erfahrenen Mitarbeiter kennen qualifizierte und deutsch- oder englischsprachige Ärzte am Ferienort und verweisen direkt an sie. Das ist nur eine der Leistungen, die in der Auslandskrankenversicherung inbegriffen sind. Auch bei Verbraucherschützern gilt diese Absicherung als unverzichtbar auf Reisen, denn diese Versicherung erstattet auch die Kosten für stationäre und ambulante Behandlungen. „Bei der Wahl des Versicherungsanbieters sollten Urlauber darauf achten, ob in den Bedingungen der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport beinhaltet ist. Nur dann haben Urlauber auch die Gewissheit, dass sie im Fall der Fälle ein Mitspracherecht haben bei der Entscheidung, ob sie nach Hause transportiert werden oder nicht“, erklärt Esther Grafwallner von der ERV. Beim medizinisch notwendigen Rücktransport obliegt die Entscheidung allein den behandelnden Ärzten.
 

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