22.07.11 zurück zum Pressearchiv
Tipps für den unbeschwerten Familienurlaub
Vor dem Start Reiseschutz prüfen: Finanzielle Folgeschäden vermeiden und kompetente Beratung in Notfällen
Sommerferien, Reisezeit: Familien sind in der Regel an die schulfreien Zeiten gebunden und brechen deshalb in diesen Tagen zu ihren Ferienorten auf. Statt entspanntem Familienglück erwartet aber viele Eltern Urlaubsstress: Die Tochter erkrankt kurz vor Reiseantritt an einer fiebrigen Kinderkrankheit oder der Vater kommt beim Schwimmern im Meer mit einer Qualle in Berührung. Der Familienurlaub steht auf der Kippe – finanzielle Folgeschäden, Stress und Ärger inklusive. Schnelle und effiziente Hilfe leistet eine Reiseversicherung. Die kann den Ernstfall zwar nicht verhindern, deckt aber im Notfall die Kosten ab und steht mit kompetenter Beratung zur Seite. Wichtig insbesondere für Familien, die ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben. Welcher Schutz in welchen Fällen hilft und auf was Familien bei der Wahl des richtigen Reiseschutzes achten sollten, weiß Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement ERV.
Verpasstes Urlaubsglück ohne finanzielle Folgen
Die Tochter erkrankt an Masern, die Reise muss ein paar Tage vor dem Start in die Ferien
abgeblasen werden. Zurück bleiben die hohen Stornokosten, die nur eine
Reiserücktrittsversicherung erstattet.
Wichtig: Auch Erkrankungen von sogenannten Risikopersonen können den Versicherungsfall
auslösen: „Der Großvater, der plötzlich einen Herzinfarkt erleidet oder die Schwiegermutter, die
mit einem gebrochenen Hüftgelenk ins Krankenhaus eingeliefert wird, können auch Gründe sein, warum
die Familie den Urlaub kurzfristig absagen muss. In diesen Fällen kommt die Versicherung für die
Stornokosten auf, auch wenn diese Familienangehörigen eigentlich gar nicht zur Urlaubstruppe dazu
gehörten“, erklärt Esther Grafwallner. Tipp: Wer bei Buchung der Reise noch keine
Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen hat, kann bei der ERV eine
Jahresreiseversicherung bis zu 30 Tage vor Reiseantritt buchen.
Damit sind Familien 365 Tage im Jahr abgesichert – auch bei Wochenend-Trips oder weiter entfernten
Familienbesuchen.
Eine zweite Chance für den Urlaub
Einige Wochen vor dem Urlaub verstaucht sich der Vater beim Tennis den Knöchel. Nun ist guter
Rat teuer: Muss der lang ersehnte Familienurlaub sofort storniert werden oder wird die Verletzung
bis zum geplanten Reisebeginn ausheilen? Kunden der ERV können sich mit dieser schwierigen Frage an
den Medizinischen Beratungsservice wenden. Erfahrene Reisemediziner sprechen auf Basis eines
ärztlichen Attests oder einer bestehenden Diagnose eine Storno-Empfehlung aus. Besteht die Chance,
dass der Kunde bis zum Reiseantritt wieder gesund wird, kann er beruhigt den Beginn der Reise
abwarten. Sollte sich der Gesundheitszustand des Kunden wider Erwarten doch nicht verbessern, und
die Reise muss storniert werden, trägt die ERV die höheren Stornokosten.
SOS am Ferienort
Zuhause haben Eltern die Telefonnummer des Kinder- oder Allgemeinarzt sofort parat – im
Ausland sind Urlauber in der Regel auf die Hinweise von Ortsansässigen angewiesen, ohne Gewähr,
dass die genannten Ärzte auch dem von Deutschland gewohnten Standard entsprechen. Verlässliche
Informationen bietet die Notrufzentrale der Reiseversicherung. Die erfahrenen Mitarbeiter kennen
qualifizierte und deutsch- oder englischsprachige Ärzte am Ferienort und verweisen direkt an sie.
Das ist nur eine der Leistungen, die in der
Auslandskrankenversicherung inbegriffen sind. Auch bei
Verbraucherschützern gilt diese Absicherung als unverzichtbar auf Reisen, denn diese Versicherung
erstattet auch die Kosten für stationäre und ambulante Behandlungen. „Bei der Wahl des
Versicherungsanbieters sollten Urlauber darauf achten, ob in den Bedingungen der medizinisch
sinnvolle Krankenrücktransport beinhaltet ist. Nur dann haben Urlauber auch die Gewissheit, dass
sie im Fall der Fälle ein Mitspracherecht haben bei der Entscheidung, ob sie nach Hause
transportiert werden oder nicht“, erklärt Esther Grafwallner von der ERV. Beim medizinisch
notwendigen Rücktransport obliegt die Entscheidung allein den behandelnden Ärzten.



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