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Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Produkten, schnell und kompetent beantwortet.

Betreuungspersonen

Gegenseitiger Versicherungsschutz

Versicherter Aufenthalt

Versicherungsnehmer

Wiederbeschaffungswert

Abschlussfristen

Wie lang ist die Abschlussfrist der Reiserücktritts-Versicherung/Pakete mit Reiserücktritts-Versicherung?

Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

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Wie lang ist die Abschlussfrist der Reiseabbruch-Versicherung?

Der Abschluss der Reiseabbruch-Versicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.
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Wann endet die Abschlussfrist für die Reiserücktritts-Versicherung bei einer Bausteinbuchung?

30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

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Angehörige

Wer gilt als Angehöriger?

Als Angehörige gelten der Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person.

 
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Ausländische Gäste

Können sich Personen aus dem Ausland versichern?

Ja – mit der Incoming-Versicherung ist der vorübergehende Aufenthalt ausländischer Gäste in einem Gastland versicherbar. Als Gastländer gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat, ist kein Gastland. Der Versicherungsschutz erfüllt die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.

 

Der Abschluss der Incoming-Krankenversicherung oder des Incoming-Komplettschutzes muss vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland erfolgen.

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Autoreisezug

Wie wird die Reiserücktritts-Versicherung für Autozüge abgeschlossen?

Autozüge werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert.

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Bausteinbuchung

Wann endet die Abschlussfrist für die Reiserücktritts-Versicherung bei einer Bausteinbuchung?

30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Sollte sich durch späteres Zubuchen von Leistungen der Reisepreis ändern, ist eine neue Versicherung abzuschließen und die alte zu stornieren.

 

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

 
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Betreuungspersonen

Wer sind Betreuungspersonen?

Betreuungspersonen sind diejenigen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige der versicherten Person betreuen (z. B. ein Au-pair).

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Camping

Ist Reisegepäck beim Camping versichert?

Ja. Für Reisegepäck besteht auf offiziellen Campingplätzen generell Versicherungsschutz.
Wichtig ist hier die sicherstmögliche Verwahrung. Wildcampen ist nicht versichert.

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Wie sind Fotoapparate, Videokameras, Schmuck und Kostbarkeiten versichert?

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; Schmucksachen und Kostbarkeiten nur dann, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten nicht versichert.

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Europa

Wie werden die Begriffe „Europa" und „Welt" definiert?

Europa: Es gilt der geografische Begriff „Europa":

Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren, Belarus (Weißrussland), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Nordirland, Irland, Island, Israel, Italien, Serbien und Montenegro, Kanarische Inseln, Kasachstan(europäischer und asiatischer Teil), Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (europäischer und asiatischer Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei(europäischer und asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Vatikan, Zypern.


Welt: Alle übrigen Länder fallen unter den Begriff „Welt".

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Fahrräder

Sind im Auto gelagerte Fahrräder versichert?

Die ERV leistet Entschädigung bei Diebstahl des Reisegepäcks während der versicherten Reise aus einem abgestellten Auto, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnisse fest verschlossen sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils 2 Stunden dauern, besteht jederzeit Versicherungsschutz.

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Fährpassagen

Wie wird die Reiserücktritts-Versicherung für Fährpassagen abgeschlossen?

Fährpassagen werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert.

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Familie

Wie wird Familie definiert?

Familie bei Einzel-Reiseversicherungen:
Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Achtung! Zwei Erwachsene ohne Kinder sind keine Familie und immer pro Einzelperson zu versichern.

Jahres-Reiseversicherung für eine Einzelperson mit Kind(ern):
Bei der Jahres-Reiseversicherung für Familien gelten zwei Erwachsene bis einschließlich 64 Jahre in häuslicher Gemeinschaft sowie deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.


Für allein reisende Familienmitglieder gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen.

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Ferienwohnung

Wie wird der Aufenthalt in einer Ferienwohnung versichert?

Ferienwohnungen gelten als Objekte und werden somit zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Bei kombinierten Reisen (z. B. Flug und Ferienwohnung) ist der Familien-/Objekttarif zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt (hier: die Ferienwohnung) mehr als 50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Familien-/Objekttarif zu wählen, wenn der Objektanteil mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht.

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Müssen bei einer Reiserücktritts-Versicherung/Reiseabbruch-Versicherung für eine Ferienwohnung alle Namen angegeben werden?

Ja. Damit jeder Reisende Versicherungsschutz hat, ist es erforderlich, dass die Namen aller Mitreisenden angegeben werden.

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Wird die Selbstbeteiligung bei Ferienwohnungen pro Person oder pro Objekt berechnet?

Bei Ferienwohnungen wird die Selbstbeteiligung pro Objekt berechnet, sofern ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wurde.

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Fotoapparate

Wie sind Fotoapparate versichert?

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör nicht versichert.

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Gastland

Wie ist „Gastland“ definiert?

Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

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Geltungsbereich

Wie werden die Begriffe „Europa" und „Welt" definiert?

Europa: Es gilt der geografische Begriff „Europa":

Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren, Belarus (Weißrussland), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Nordirland, Irland, Island, Israel, Italien, Serbien und Montenegro, Kanarische Inseln, Kasachstan(europäischer und asiatischer Teil), Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (europäischer und asiatischer Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei(europäischer und asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Vatikan, Zypern.


Welt: Alle übrigen Länder fallen unter den Begriff „Welt".

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Gegenseitiger Versicherungsschutz

Wann gilt gegenseitiger Versicherungsschutz?

Gegenseitiger Versicherungsschutz besteht, wenn maximal 4 Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht haben. Bei mitreisenden Angehörigen (Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger) besteht gegenseitiger Versicherungsschutz auch bei mehr als 4 Personen, die gemeinsam die Reise gebucht haben. Die ERV übernimmt nur die Kosten der bei der ERV versicherten Personen.

 
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Gepäck

Ist Reisegepäck im Auto versichert?

Die ERV leistet Entschädigung bei Diebstahl des Reisegepäcks während der versicherten Reise aus einem abgestellten Auto, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnisse fest verschlossen sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils 2 Stunden dauern, besteht jederzeit Versicherungsschutz.

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Ist Reisegepäck beim Camping versichert?

Ja. Für Reisegepäck besteht auf offiziellen Campingplätzen generell Versicherungsschutz.
Wichtig ist hier die sicherstmögliche Verwahrung. Wildcampen ist nicht versichert.

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Sind Laptops in der Reisegepäck-Versicherung eingeschlossen?

Ja. Laptops einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind bis insgesamt maximal 500 Euro versichert.

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Sind Fahrräder und andere Sportgeräte in der Reisegepäck-Versicherung mitversichert?

Ja. Fahrräder und andere Sportgeräte (z. B. Tauchgepäck) einschließlich Zubehör sind persönlicher Reisebedarf und sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Sie sind im Rahmen der Reisegepäck-Versicherung mitversichert während des Transports und der Lagerung, nicht jedoch während sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.

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Wie sind Fotoapparate, Videokameras, Schmuck und Kostbarkeiten versichert?

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; Schmucksachen und Kostbarkeiten nur dann, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten nicht versichert.

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Wird der Zeit- oder der Neuwert abhandengekommener oder beschädigter Sachen erstattet?

Im Versicherungsfall leistet die ERV Entschädigung zum Zeitwert bis zur Höhe der Versicherungssumme. Der Zeitwert ist jener Betrag, der erforderlich ist, neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages.

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Gruppenversicherung

Ab wie viel Personen kann eine Gruppenversicherung abgeschlossen werden?

Voraussetzung für den Abschluss einer Gruppenversicherung ist, dass mindestens 10 Personen* (bei Bahnreisen: 6 Personen*) gemeinsam an denselben Ort reisen. Die Anreise- und die Abreisetage der einzelnen Gruppenmitglieder können jeweils um drei Tage differieren.

*) Bei einer Reiserücktritts-Versicherung oder Reiseabbruch-Versicherung muss es sich um mindestens 10 (bei Bahnreisen 6) zahlende Personen handeln.

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Hausboot

Wie wird ein Hausbooturlaub versichert?

Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif Familie/Objekt(e) versichert.
Bei kombinierten Reisen (z. B. Autoreisezug und Hotel) handelt es sich um eine Objektbuchung, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50% des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objekts nicht ermittelbar, so ist der Familien-/ Objekttarif zu wählen, wenn der Objektanteil mehr als 50% der Gesamtreisedauer ausmacht.

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Heimatland

Wie ist Heimatland definiert?

Heimatland ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte.

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Jahresversicherung

Wie ist die Laufzeit einer Jahresversicherung?

 

Für alle Verträge mit Bedingungen bis VB-ERV/DAS JV 2007:

Versichert sind alle Urlaubsreisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden. Abweichend in der Reiserücktritts-Versicherung: Hier sind alle Urlaubsreisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. (Versicherungsschutz endet mit Ende des Versicherungsvertrages.) Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Endet das Versicherungsjahr während einer versicherten Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt oder nicht nach maximaler Vertragslaufzeit (fünf Jahre) abgelaufen ist.

  

Für alle Verträge mit Bedingungen ab VB-ERV JV 2009:

Hier sind nicht nur Urlaubs-, sondern auch Geschäftsreisen versichert.

  

Achtung!

Vor Antritt der versicherten Reise besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Versicherungsvertrag noch besteht, das bedeutet, dass auch die Rücktritts-Versicherung, die während der Laufzeit des Vertrages gebucht wurde, vor Reiseantritt endet, wenn der Vertrag gekündigt wurde oder nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Höchstversicherungsdauer nicht neu abgeschlossen wurde.

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Krankenversicherung

Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Reisekranken-Versicherung?

Bei der Reisekranken-Versicherung trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Versicherungsfall, sofern ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wurde.

 

Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten, die unter die Leistungspflicht gem. §2 fallen, vorab einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die ERV der versicherten Person über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag in Höhe von € 50,-.

 
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Laptop

Sind Laptops in der Reisegepäck-Versicherung eingeschlossen?

Ja. Laptops einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind bis insgesamt maximal 500 Euro versichert.

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Medizinisch notwendig

Was bedeutet „medizinisch notwendig“?

1. Behandlungen und diagnostische Verfahren sind nur versichert, wenn sie einen diagnostischen, kurativen und/oder palliativen Zweck haben, medizinisch notwendig und angemessen sind. Sie müssen von einem gesetzlich zugelassenen Arzt, Zahnarzt oder anderen Therapeuten erbracht werden. Ansprüche/Kosten werden nur bezahlt/erstattet, wenn die medizinische Diagnose und/oder die verschriebene Behandlung mit allgemein akzeptierten medizinischen Verfahren übereinstimmt. Nicht medizinisch notwendig sind insbesondere Behandlungen, die die versicherte Person gegen ärztlichen Rat vornehmen lässt.

2. Medizinische Leistungen oder Versorgungen werden nur dann als medizinisch notwendig und angemessen erachtet, wenn

  • sie erforderlich sind, um den Zustand, die Erkrankung oder Verletzung eines Patienten zu diagnostizieren oder zu behandeln,
  • die Beschwerden, die Diagnose und Behandlung mit der zugrunde liegenden Erkrankung übereinstimmen,
  • sie die angemessenste Art und Stufe der medizinischen Versorgung darstellen und
  • sie nur über einen angemessenen Behandlungszeitraum hinweg erbracht werden.
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Objekt

Was darf als Objekt versichert werden?

Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als

50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der "Objektanteil" mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Flug und Ferienwohnung).

Der Objekttarif wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt. Sofern aus Platzgründen nicht alle Personen aufgeführt werden können, empfiehlt sich ggf. bei Buchung des Objektes eine Teilnehmerliste als Anlage zum Charter- bzw. Mietvertrag.

Beispiel für eine Objektbuchung:
Reise für 5 Personen: Flug und dazu Ferienwohnung
Flugpreis pro Person € 150, d. h. gesamt € 750.

Preis Ferienwohnung € 800.


Versichert wird mit dem Tarif für Familien/Objekt(e).


Bei Buchung von mehr als vier Personen und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern sind nur die Angehörigen der versicherten Personen berechtigt, mit zurückzutreten.

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Psychische Erkrankung

Wann handelt es sich um eine chronische psychische Erkrankung?

Eine chronische psychische Erkrankung liegt vor, wenn sich die versicherte Person aufgrund eines Grundleidens regelmäßig und über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet. Zu chronischen Erkrankungen zählen auch solche, die schubweise auftreten.

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Reiseabbruch

Kann die Reiseabbruch-Versicherung noch kurz vor Reisebeginn abgeschlossen werden?

Der Abschluss der Reiseabbruch-Versicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.

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Kann die Reiseabbruch-Versicherung nur zusammen mit der Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen werden?

Nein. Die Reiseabbruch-Versicherung kann ergänzend zu bzw. unabhängig von der Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen werden. Zu versichern ist der komplette Reisepreis.

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Reiseantritt

Ab wann gilt die Reise als angetreten?

Im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung gilt die Reise mit der Inanspruchnahme der ersten gebuchten Reiseleistung als angetreten.

Als Antritt der Reise gilt in der Reiserücktritts-Versicherung im Einzelnen:

  • Bei einer Flugreise: mit dem Check-in bzw. beim Vorabend-Check-in mit der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag
  • Bei einer Schiffsreise: mit dem Einchecken auf dem Schiff
  • Bei einer Busreise: mit dem Einsteigen in den Bus
  • Bei einer Bahnreise: mit dem Einsteigen in den Zug
  • Bei einer Autoreise: mit der Übernahme eines Mietwagens oder eines Wohnmobils, bei Anreise mit dem eigenen PKW mit dem Antritt der ersten gebuchten Reiseleistung, z. B. mit Übernahme der gebuchten Ferienwohnung
 

Ist eine Transfer-Leistung (z. B. rail & fly) fester Bestandteil der Gesamtreise, beginnt die Reise mit dem Antritt des Transfers (Einstieg in das Transfer-Verkehrsmittel, z. B. Bahn).
 

In allen übrigen Reiseversicherungen ist die Reise mit dem Verlassen der Wohnung angetreten.

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Reisedauer

Reiseleistung

Was ist eine Reiseleistung?

Als Reiseleistungen gelten beispielsweise die Buchung eines Fluges, einer Schiff-, Bus-, oder Bahnfahrt, eines Bustransfers oder eines sonstigen Transportes zum Urlaubsort oder zurück bzw. vor Ort die Buchung eines Hotelzimmers, einer Ferienwohnung, eines Wohnmobils, eines Hausbootes oder das Chartern einer Yacht.

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Reiseleiterrisiko

Wie sichere ich den Ausfall des Reiseleiters ab?

Ein Reiseleiter-Risiko liegt vor, wenn eine Kleingruppen-Reise (bis zu 9 Personen) nicht durchgeführt werden kann, sobald eine bestimmte Person (der Reiseleiter) ausfällt. In diesem Fall ist der Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte zu versichern. Zusätzlich versichert der Reiseleiter (für sein Risiko) den Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte. Neben den Risikopersonen kann dann der Reiseleiter den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.

 

Wenn für alle Teilnehmer einer Gruppe gegenseitiger Versicherungsschutz gewünscht wird, versichern alle Reiseteilnehmer den Gesamtreisepreis.

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Reisepreis

Wie hoch ist der maximal versicherbare Reisepreis?

Der maximal versicherbare Reisepreis beträgt bei Onlinebuchungen 10.000 Euro pro Person bzw. pro Familie/Objekt. Möchten Sie eine Reise mit einem höheren Reisepreis versichern, wenden Sie sich bitte direkt an unser ServiceCenter.

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Reiserücktritt

Wie lang ist die Abschlussfrist der Reiserücktritts-Versicherung/Pakete mit Reiserücktritts-Versicherung?

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

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Wann endet die Abschlussfrist für die Reiserücktritts-Versicherung bei einer Bausteinbuchung?

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

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Wie wird die Reiserücktritts-Versicherung für Autozüge abgeschlossen?

Autozüge werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Die Mitreisenden sollten namentlich benannt werden.

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Wie wird die Reiserücktritts-Versicherung für Fährpassagen abgeschlossen?

Fährpassagen werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Die Mitreisenden sollten namentlich benannt werden.

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Müssen bei einer Reiserücktritts-Versicherung für eine Ferienwohnung alle Namen angegeben werden?

Ja. Damit jeder Reisende Versicherungsschutz hat, ist es erforderlich, dass die Namen aller Mitreisenden angegeben werden.

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Risikopersonen

Risikopersonen sind Personen aus Ihrem nahen Umfeld, die den Versicherungsfall auslösen können:

  • Angehörige: Ehe- und Lebenspartner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, Eltern, Großeltern, Stief- undAdoptiveltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Pflegekinder und -eltern, Enkelkinder, Geschwister, Schwager und Schwägerin, Schwiegereltern und -kinder, Onkel, Tante, Nichte und Neffe;
  • 4 Erwachsene und maximal 2 Kinder, die miteinander verreisen; Mitreisende sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben.
  • Betreuungspersonen, die mitreisende oder daheimgebliebene minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
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Rücktransport

Wer entscheidet über den Rücktransport?

Die Entscheidung über den Krankenrücktransport trifft der Arzt der Notrufzentrale nach Rücksprache mit den Ärzten vor Ort. Der Wunsch des Versicherten steht im Vordergrund.
Versichert ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport.

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Schiffsreise

Wie werden Schiffsreisen versichert?

Ab sofort gibt es bei den RundumSorglos-Paketen sowie der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung nur noch einen Tarif für alle Verkehrsmittel. 

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Schmuck

Wie sind Schmuck und Kostbarkeiten versichert?

Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; allerdings nur dann, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Schmucksachen und Kostbarkeiten nicht versichert.

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Schule

Wie ist Schule definiert?

Schulen sind

  • alle Bildungseinrichtungen, die dazu geeignet sind, die gesetzliche Schulpflicht zu erfüllen sowie jene Bildungseinrichtungen, die zum Qualifizierten Hauptschulabschluss, zur Mittleren Reife, zur Allgemeinen Hochschulreife, zur Fachbezogenen Hochschulreife oder zu einem sonstigen nach den jeweiligen Landesgesetzen für schulische Bildung anerkannten Schulabschluss führen;
  • alle Fachhochschulen und Universitäten, an denen ein akademischer Abschluss erworben werden kann;
  • ausbildungsbegleitende Schulen (Berufsschulen) und Schulen, in welchen nach einer bestimmten Berufspraxis ein weiterer von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern anerkannter Titel (z. B. Meistertitel) erworben werden kann.
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Selbstbeteiligung

Wann wird eine Selbstbeteiligung verlangt und wie hoch ist dieser?

Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
In der Reiserücktritts-Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person.


Reiseabbruch-Versicherung mit Selbstbeteiligung
In der Reiseabbruch-Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person.


Reisekranken-Versicherung mit Selbstbeteiligung
In der Reisekranken-Versicherung trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Versicherungsfall.

 

Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten, die unter die Leistungspflicht gem. §2 fallen, vorab einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die ERV der versicherten Person über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag in Höhe von 50 Euro.

 


Reisegepäck-Versicherung mit Selbstbeteiligung

In der Reisegepäck-Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung 100 Euro je Versicherungsfall.


Incoming-Kranken-Versicherung mit Selbstbeteiligung
In der Incoming-Kranken-Versicherung für Ausländische Gäste beträgt die Selbstbeteiligung bei Heilbehandlungen im Gastland 100 Euro je Versicherungsfall.


Autozug- und Fähr-Versicherung
Die Selbstbeteiligung beträgt bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs auf Fähren 150 Euro je Versicherungsfall.


Reisehaftpflicht-Versicherung
Bei Sachschäden trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Versicherungsfall.

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Skipperrisiko und Yachtcharter

Versicherung des Charters ohne Skipperrisiko

Der Yachtcharter ist eine Objektbuchung und wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte (Schiff) versichert. Die Versicherung wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt. Sofern nicht alle Namen der zu versichernden Personen Platz finden, empfiehlt sich bei Buchung des Charters eine Teilnehmerliste/Crewliste als Anlage zum Chartervertrag.

Chartern maximal vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Yacht, besteht gegenseitiger Versicherungsschutz. Bei Buchungen von mehr als vier Personen und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern sind nur die Angehörigen der versicherten Person berechtigt, mit zurückzutreten.

 
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Versicherung des Charters mit Skipper-Risiko

Ein Skipperrisiko liegt vor, wenn ein Charter nicht durchgeführt werden kann, sobald eine bestimmte Person (der Skipper) ausfällt. In diesem Fall ist, wie oben beschrieben, der Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte (Schiff) zu versichern. Zusätzlich versichert der Skipper (für sein Risiko) den Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte (Schiff). Neben den Risikopersonen kann dann der Skipper den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.


Wenn für alle Teilnehmer einer Gruppe gegenseitiger Versicherungsschutz gewünscht wird, versichern alle Reiseteilnehmer den Gesamtreisepreis.

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Skipperrisiko

Ein Skipperrisiko liegt vor, wenn ein Schiffscharter nicht durchgeführt werden kann, sobald eine bestimmte Person (Skipper) ausfällt.

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Crews bestehend aus Angehörigen

Besteht eine Crew ausschließlich aus Personen, die die Voraussetzungen der VB-ERV 2007 bzw. 2009, Teil A, § 2 Nr. 3 a) und des Glossars unter dem Begriff „Angehörige“ erfüllen, besteht immer unabhängig von der Teilnehmeranzahl gegenseitiger Versicherungsschutz. Bei versichertem Ausfall einer Person, unabhängig ob Skipper oder Crewmitglied, kann das Gesamtobjekt storniert werden.

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Crews ohne verwandtschaftliche Beziehung

Crews mit maximal 4 Personen inklusive Skipper und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern versichern die Chartergebühr einmalig mit dem Tarif Familie/Objekt(e). Die weiteren Teilnehmer werden namentlich aufgeführt. Bei Ausfall einer Person besteht gegenseitiger Versicherungsschutz.
Crews mit mehr als 4 Teilnehmern und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern versichern die Chartergebühr mit dem Tarif Familie/Objekte und zusätzlich versichert der Skipper (für sein Ausfallrisiko) die Chartergebühr mit dem Tarif für Familie/Objekt(e). Der Skipper kann dann den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.
Crews mit mehr als 4 Teilnehmern und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern und mehreren Skippern versichern die Chartergebühr mit dem Tarif für Familie/Objekt(e) und zusätzlich versichert jeder Skipper (für sein Ausfallrisiko) die Chartergebühr mit dem Tarif für Familie/Objekt(e). Jeder Skipper kann dann den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.

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Anreise, Anschlussaufenthalte

Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50% des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der „Objektanteil” mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Fluganreise und Segelturn). In allen anderen Fällen (Objektanteil < 50 %) wird mit dem Tarif für Einzelpersonen versichert.

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Abschlussfrist

Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

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Sportgeräte

Sind Fahrräder und andere Sportgeräte in der Reisegepäck-Versicherung mitversichert?

Ja. Fahrräder und andere Sportgeräte (z. B. Tauchgepäck) einschließlich Zubehör sind persönlicher Reisebedarf und sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Sie sind im Rahmen der Reisegepäck-Versicherung mitversichert während des Transports und der Lagerung, nicht jedoch während sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.

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Studenten & Au Pairs

Wann muss der Abschluss einer Studenten und Au-pair Versicherung spätestens erfolgen?

Der Abschluss des Komplettschutzes sowie der Auslandskranken-Versicherung muss vor Beginn des Aufenthalts erfolgen. Anders bei der Rücktritts-Versicherung: Diese muss bei Buchung des versicherten Aufenthalts abgeschlossen werden, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Beginn des Aufenthalts. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Aufenthalts kann die Rücktritts-Versicherung nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, abgeschlossen werden.

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Ist es möglich eine Studenten und Au-pair Versicherung auch nach Reisebeginn abzuschließen?

Die Möglichkeit besteht nicht. Versicherungsschutz gewähren wir ausschließlich für die komplette Reise. Die Versicherung muss vor Reisebeginn gebucht worden sein.

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Kann auch ein Student mit Stipendium die Studenten und Au-pair Versicherung nutzen?

Ja, der Student kann die Versicherung buchen.

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Besteht für das Gepäck auch Versicherungsschutz während des Aufenthaltes?

Es handelt sich um eine Gepäck-Transport-Versicherung. Versicherungsschutz besteht während der An- und Abreise auf dem Transport. Wird Versicherungsschutz für das Gepäck während des Aufenthaltes gewünscht, kann die Reisegepäck-Versicherung hinzugebucht werden.

Reisegepäck-Versicherung

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Besteht Versicherungsschutz auch, wenn die Reise in unterschiedliche Länder führt?

Ja, es besteht Versicherungsschutz, unabhängig davon wieviel unterschiedliche Länder bereist werden.

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Können die angebotenen Produkte auch einzeln abgeschlossen werden?

Abschließbar ist der Komplettschutz und individuell zu diesem zubuchbar sind die Reiserücktritts-Versicherung und die Gepäck-Transport-Versicherung.

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Tauchreisen

Reise-Krankenversicherung

Bei Tauchunfällen sind im Ausland Arzt- und Krankenhauskosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen der EUROPÄISCHEN versichert.
Auch die Kosten für die ggf. notwendige Behandlung in einer Dekompressions-kammer (wenn durch zu schnelles Aufsteigen ein Druckausgleich erforderlich ist) sind über die EUROPÄISCHE abgedeckt. Wenn als Folge eines Tauchunfalls ein Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person erforderlich wird, hilft die Notrufzentrale der EUROPÄISCHEN rund um die Uhr bei der Organisation und übernimmt die anfallenden Kosten.

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Reise-Unfallversicherung

Ein Unfall liegt bedingungsgemäß dann vor, wenn
• die versicherte Person durch ein plötzliches von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet,
• die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden,
• die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden erleidet.
 

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die zum Tod oder zu dauernder Invalidität des versicherten Reisenden führen.
 

Es kann zu bleibenden Gesundheitsschädigungen durch Sauerstoffmangel oder durch Veränderung der Sauerstoffzusammensetzung kommen, wenn während des Tauchens die Sauerstoffzufuhr durch technische Mängel oder andere äußere Einflüsse unterbrochen wird. Treten diese beispielsweise durch zu rasches Auf- oder Abtauchen aufgrund äußerer Einflüsse (z. B. durch Strömungen) auf, so sind sie als Folgen eines Unfalls versichert.
Es handelt sich jedoch nicht um einen Unfall, wenn Tod oder dauernde Invalidität aufgrund von Kreislaufversagen, Herzschwäche etc. auftreten.


Kombination mit Hauptversicherungsleistung
Die Reiseunfall-Versicherung ist nur zusammen mit einem RundumSorglos-Paket, einer Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisegepäck- oder Reisekranken-Versicherung buchbar.

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Reisegepäck-Versicherung

Die Reisegepäck-Versicherung versichert den persönlichen Reisebedarf des Reisenden. Hierzu gehört bei Tauchreisen auch die Tauchausrüstung. Die Tauchausrüstung gilt als Sportgerät. Sportgeräte einschließlich Zubehör sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden, sind sie nicht versichert.
Als mitgeführtes Reisegepäck leistet die ERV gemäß ihren Versicherungsbedingungen, wenn die Tauchausrüstung abhandenkommt oder durch strafbare Handlungen, Unfälle des Transportmittels, Feuer oder Elementarereignisse beschädigt wird.
 

Der Abschluss der Reise-Krankenversicherung und der Reisegepäck-Versicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.

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ticketsafe

Für wen ist der Abschluss der ticketsafe-Versicherung sinnvoll?

Das Produkt deckt die Versicherungs- und Organisationsbedürfnisse aller Flugreisenden ab, im Besonderen jedoch der

  • Flugreisenden, die ein Ticket mit Stornogebühren buchen.
  • Flugreisenden ohne flexibles Ticket, d. h. nicht gebührenfrei umbuchbar (oftmals bei Low-Cost Airlines)
  • Flugreisenden mit Tickets und individuell zusammengestellten Reiseleistungen, d. h. ohne Insolvenzschutz, den eine Pauschalreise bietet.
  • Flugreisenden mit gebuchtem Zubringer- bzw. Anschlussflug
  • Flugreisenden, die Unterstützung bei der Umbuchung ihres Fluges oder die Organisation eines neuen Rückflugs (Insolvenz-Schutz) oder Anschlussflug (Umsteige-Schutz) in Anspruch nehmen wollen.
  • Individualreisenden (vornehmlich auf der Kurzstrecke), die häufiger fliegen und ggf. schon Erfahrung mit Verspätungen gemacht haben.
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Gilt der Versicherungsschutz auch für andere gebuchte Reiseleistungen wie Hotel, Mietwagen etc.?

Sollen weitere Reiseleistungen, wie z.B. Hotel, Mietwagen oder Ferienwohnung versichert werden, ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung empfehlenswert. Diese Reiseleistungen sind nicht über das Produkt ticketsafe versicherbar.

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Kann ich mit ticketsafe jedes Ticket von allen Fluggesellschaften weltweit versichern?

Sie können jedes Ticket unabhängig von der Fluggesellschaft absichern. Einige Fluggesellschaften sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Liste der betroffenen Unternehmen finden Sie hier:

www.ipp-london.co.uk/airline-news.asp 

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Sind auch Steuern und Gebühren, z. B. der Kerosinzuschlag, versichert?

Ja, wenn diese Gebühren in der Versicherungssumme enthalten sind.

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Sind auch die Kosten für Visa versichert?

Nein, Visakosten sind nicht versicherbar.

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Gibt es ticketsafe auch als Jahresversicherung?

Nein, gibt es nicht.

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Wie hoch ist die Eigenbeteiligung (Selbstbeteiligung)?

Außer bei Erstattung vertraglich geschuldeter Stornokosten (s. o.) sind alle Leistungen von ticketsafe ohne Eigenbeteiligung (Selbstbeteiligung).

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Wie nehme ich Namensänderungen auf der Prämienrechnung vor, nachdem die Versicherungsbuchung abgeschlossen ist?

Nehmen Sie Kontakt mit dem Service Center der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung auf, wo die Änderung vorgenommen wird (siehe Kontakt).

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Gibt es eine Frist für den Abschluss der Versicherung?

  • ticketsafe Basic ohne Stornoschutz: Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.
  • ticketsafe mit Storno-Schutz: Spätestens 30 Tage vor planmäßigem Antritt des ersten versicherten Fluges. Bei Buchung des ersten Fluges innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.
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Gibt es Familientarife?

Nein, gibt es nicht.

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Verkehrsmittel

Wie weiß ich, welches Verkehrsmittel ich buchen muss?

Seit November 2007 gibt es folgende Unterscheidung nach Verkehrsmitteln:

  • Alle Reisen (inkl. Schiffsreisen)
  • Busreisen
     

Die Auswahl des anzuwendenden Tarifs erfolgt hier allgemein nach dem Verkehrsmittel, das für die Reise überwiegend benutzt wird.

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Definition Busreise

Versichert sind alle Reisen einschließlich Aufenthalt, deren An- und Abreise mit einem Reisebus erfolgt und dieser gleichzeitig das Hauptverkehrsmittel der Reise ist (z. B. Bus-Rundreise in Europa).

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Transfer

Werden Teile der Hin- oder Rückreise mit abweichenden Verkehrsmitteln durchgeführt und handelt es sich dabei lediglich um einen Transfer, um die eigentliche Reise zu beginnen, ist die Hauptreise für die Auswahl des anzuwendenden Tarifs ausschlaggebend.

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Versicherter Aufenthalt

Was gilt als versicherter Aufenthalt?

Versichert ist der vorübergehende Aufenthalt der versicherten Person in den Gastländern.

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Versicherte Personen

Wer gehört zu den versicherten Personen?

Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein oder im Zahlungsbeleg namentlich genannten Personen bzw. der dort beschriebene Personenkreis.

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Versicherungsnehmer

Wer ist Versicherungsnehmer?

Versicherungsnehmer ist die Person, die mit der ERV einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

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Videokameras

Wie sind Videokameras versichert?

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör nicht versichert.

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Wiederbeschaffungswert

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder für gleichwertige Teile gezahlt werden muss.

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Zeitwert

Was ist der Zeitwert?

Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages.

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Buchungsmöglichkeiten
Reiseland
Reisebeginn
Reiseende
Anzahl der Reisenden
Erwachsene bis 64
Erwachsene ab 65 bis 74
Erwachsene ab 75
Kinder

Warum brauche ich eine Reiseversicherung?

Reiseschutz von der ERV

Gut zu wissen

 

Ausgezeichnet!

Bestnoten für Jahres-Reiseschutz der ERV für Familien

Reiserücktritts-Versicherung der ERV bei Stiftung Warentest unter den drei Besten.

Pressemitteilung

 

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