
FAQ's Seminar-Versicherung
Antworten auf Ihre häufigsten Fragen zur Seminar-Versicherung
Abschlussfristen
Erweiterung von zeitlicher Beschränkung und Leistungsumfang
- Kann ich mehrere aufeinander folgende und zeitlich auseinander liegende Seminar- oder Kursblöcke versichern?
- Kann ich zusätzlich gebuchte Leistungen wie z. B. Hin- und Rückreise oder Unterkunft mitversichern?
- Wie ist zu versichern, wenn ich vor oder nach dem Seminar beispielsweise eine Woche Urlaub anhängen möchte, der über die 48 Stunden vor oder nach dem Seminar hinausgeht?
- Kann ich die Seminarrücktritts-Versicherung auch alleine abschließen?
Geltungsbereich
Schadensregulierung
Vorteile und Vorgehen
Abschlussfristen
Bis wann muss ich die Seminar-Versicherung abschließen?
Nachdem Sie die Buchungsbestätigung des Seminars bzw. der Seminarreise von Ihrem Anbieter erhalten haben, sollte die Versicherung umgehend abgeschlossen werden, spätestens jedoch 30 Tage vor Beginn des Seminars bzw. der Seminarreise. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Seminars bzw. der Seminarreise ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich. Bei Abschluss per Überweisungspolicen am Tag des Postzugangs von Buchungsbestätigung und Überweisungspolice, spätestens am darauf folgenden Werktag.
Nach obenErweiterung von zeitlicher Beschränkung und Leistungsumfang
Kann ich mehrere aufeinander folgende und zeitlich auseinander liegende Seminar- oder Kursblöcke versichern?
Besteht das Seminar oder der Kurs aus mehreren zeitlich auseinander liegenden Blöcken, schließen Sie eine Versicherung je Seminar- bzw. Kursblock ab. Versichert wird der Seminar(reise)preis pro Seminar- oder Kursblock. Liegt nur ein Gesamtpreis für das Seminar bzw. den Kurs vor, ist dieser durch die Anzahl der Blöcke zu teilen.
Nach obenKann ich zusätzlich gebuchte Leistungen wie z. B. Hin- und Rückreise oder Unterkunft mitversichern?
Zusätzlich gebuchte Leistungen wie z. B. Hin- und Rückreise oder Unterkunft können mitversichert werden, wenn diese innerhalb des Zeitraums von maximal 48 Stunden vor Seminarbeginn bis maximal 48 Stunden nach Seminarende liegen. Bitte achten Sie bei der Wahl des Tarifs auf die richtige Versicherungssumme (Versicherungssumme = Seminarpreis + Reisepreis).
Nach obenWie ist zu versichern, wenn ich vor oder nach dem Seminar beispielsweise eine Woche Urlaub anhängen möchte, der über die 48 Stunden vor oder nach dem Seminar hinausgeht?
Der gesamte Seminar- und Reisepreis wird dann mit der "normalen" Reiserücktritts- und ggf. Reiseabbruch-Versicherung versichert. Für Seminare mit Urlaubsverlängerung in Deutschland können Sie auch die Storno-Versicherung für Reisen in Deutschland abschließen.
Nach obenKann ich die Seminarrücktritts-Versicherung auch alleine abschließen?
Die Seminar-Versicherung ist ein Versicherungsbündel, das nur komplett abgeschlossen werden kann.
Nach obenGeltungsbereich
Wo gilt die Seminar-Versicherung?
Die Seminar-Versicherung gilt für alle Seminare/ Seminarreisen innerhalb Deutschlands und Europas. Dazu zählen das geografische Europa, die Mittelmeer-Anliegerstaaten, die Kanarischen Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen.
Nach obenSchadensregulierung
Was passiert mit den Stornokosten für Reiseleistungen bei Absage des Seminars durch den Veranstalter?
Bei Absage des Seminars sind die Stornokosten für weitere Reiseleistungen versichert, wenn diese innerhalb des Zeitraums von maximal 48 Stunden vor Seminarbeginn bis maximal 48 Stunden nach Seminarende liegen. Als Nachweis benötigt die ERV die schriftliche Absage des Veranstalters.
Nach obenIch kann das Seminar bzw. die Seminarreise aus versicherten Gründen nicht antreten. Welche Unterlagen werden für die Regulierung des Schadens benötigt?
- der Versicherungsnachweis
- die Buchungsbestätigung Ihres Seminarveranstalters
- die Stornorechnung von Ihrem Veranstalter für das Seminar und ggf. weiteren Reiseleistungen
- Nachweis über den eingetretenen Schaden
- bei Krankheit/ Unfallverletzung/ Schwangerschaft ein Attest des Arztes
- bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
- bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages
- bei anderen Rücktrittsgründen ein Nachweis über den Eintritt des Schadens
(z. B. bei Einbruch in die Wohnung eine Bescheinigung der Versicherung oder Polizei) - ein ausgefülltes, unterschriebenes Schadensformular der Reiserücktritts-Versicherung
Vorteile und Vorgehen
Welchen Nutzen habe ich, wenn ich die Seminar-Versicherung abschließe?
Sie schützen sich u. a. vor finanziellen Risiken durch eine z. B. krankheitsbedingte Stornierung oder einen Abbruch des Seminars bzw. der Seminarreise aus versichertem Grund.
Nach obenWas muss ich tun, um die Seminar-Versicherung abzuschließen?
Hier können Sie die Seminar-Versicherung online abschließen.
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