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FAQ's

Storno-Versicherung und StornoPlus-Versicherung

1. Welchen Nutzen habe ich, wenn ich die Storno-Versicherung abschließe?

Sie schützen sich vor finanziellem Schaden durch eine z.B. krankheitsbedingte Stornierung oder Abbruch der Reise aus versichertem Grund. Die Schadenzahlung, die Sie von der ERV erhalten, ermöglicht es Ihnen, die Reise noch einmal zu buchen.

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2. Wo gilt die Storno-Versicherung und die StornoPlus-Versicherung?

Die Storno-Versicherung und die StornoPlus-Versicherung gilt für alle Reisen in Deutschland inklusive Kleinwalsertal. Ausflüge ins benachbarte Ausland bis zu maximal 48 Stunden sind mitversichert.

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3. Können auch Gäste aus dem Ausland versichert werden?

Die Storno-Versicherung können sowohl Gäste aus Deutschland als auch Gäste aus dem Ausland abschließen. Für Gäste mit Wohnsitz im Ausland bietet die ERV eine erweiterte StornoPlus-Versicherung an, die eine Incoming-Kranken-Versicherung mit medizinischer Notfallhilfe enthält. Die StornoPlus-Versicherung für Gäste mit Wohnsitz im Ausland können Sie bequem online über den ERV-Buchungsassistent abschließen

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4. Bis wann muss die Storno-Versicherung oder die StornoPlus-Versicherung abgeschlossen werden?

Nachdem Sie die Buchungsbestätigung für Unterkunft oder Reise erhalten haben, sollte die Versicherung umgehend abgeschlossen werden, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Bei Überweisungspolicen ist der Abschluss nur am Tag des Postzugangs von Buchungsbestätigung und Überweisungspolice möglich, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage (Werktage sind die Tage Montag bis Freitag).

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5. Der Gesamtpreis für meine Reise liegt über 3.000 Euro. Wie kann ich mich dann versichern?

Bei Reisepreisen bis 10.000 Euro ist der Versicherungsabschluss online über den ERV-Buchungsassistent möglich. Bei höheren Reisepreisen oder Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter
(089) 4166 - 1767 oder an contact@erv.de

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6. Gilt die Storno-Versicherung nur, wenn ich als Reisender z.B. erkranke oder einer meiner mitreisenden Angehörigen z.B. einen Unfall hat?

Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer und seine Angehörigen. Dazu zählen der Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person. Auch wenn diese Personen nicht mitreisen, können sie den Versicherungsfall auslösen.

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7. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich oder ein Angehöriger vor Reiseantritt erkrankt?

Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Bei Krankheit oder Unfallverletzung helfen ihnen erfahrene Reisemediziner unseres Medizinischen Beratungsservices.

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8. Sie können ihren Aufenthalt aus versicherten Gründen nicht antreten. Welche Unterlagen werden für die Regulierung des Schadens benötigt?

  • der Versicherungsnachweis
  • die Buchungsbestätigung
  • die Stornorechnung mit einer Bescheinigung von Ihrem Gastgeber, dass nicht weitervermietet werden konnte
  • der Nachweis über den eingetretenen Schaden
    • bei Krankheit/Unfallverletzung/Schwangerschaft ein Attest des Arztes
    • bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
    • bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages
    • bei anderen Rücktrittsgründen ein Nachweis über den Eintritt des Schadens (z. B. bei Einbruch in die Wohnung eine Bescheinigung der Versicherung oder Polizei)
  • ein ausgefülltes, unterschriebenes Schadensformular der Reiserücktritts-Versicherung
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9. Was muss ich tun, um die Storno-Versicherung oder StornoPlus-Versicherung abzuschließen?

Hier können Sie die Storno-Versicherung online abschließen.

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10. Wer kann mir weitere Fragen beantworten?

Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne.

 
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Warum brauche ich eine Reiseversicherung?

Reiseschutz von der ERV

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