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FAQ zur Reiseversicherung Deutschland

Storno-Versicherung und StornoPlus-Versicherung

Sie schützen sich vor finanziellem Schaden durch eine z.B. krankheitsbedingte Stornierung oder Abbruch der Reise aus versichertem Grund. Die Schadenzahlung, die Sie von der ERV erhalten, ermöglicht es Ihnen, die Reise noch einmal zu buchen.

Hier können Sie die Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung buchen

Das Deutschland-Reiseschutz-Paket sichert alle unter der Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung genannten Risiken ab. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport an den Heimatort. Außerdem erhalten Sie eine Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck.

Hier können Sie das Deutschland-Reiseschutz-Paket buchen

Die Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung gilt für alle Reisen innerhalb von Deutschland und Europa. (Def. Europa: Europa und Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira, Spitzbergen)

Das Deutschland-Reiseschutz Paket gilt für alle Reisen innerhalb Deutschlands mit einer Dauer von max. 45 Tagen.

Die Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung können Gäste abschließen deren gewöhnlicher Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in Deutschland oder in: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen oder Tschechien ist.

Das Deutschland-Reiseschutz-Paket können nur Gäste mit „gewöhnlichem Aufenthalt“ in Deutschland abschließen.

Die Reiseversicherungen für Deutschland können Sie bequem online über den ERV-Buchungsassistenten abschließen.

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich (Werktage sind Montag bis Samstag).

Bei Reisepreisen bis 10.000 Euro ist der Versicherungsabschluss online über den ERV-Buchungsassistent möglich. Bei höheren Reisepreisen oder Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter (089) 4166 - 1767 oder an contact@ergo-reiseversicherung.de

Der Versicherungsfall kann sowohl von den versicherten Personen als auch deren Angehörigen ausgelöst werden.

Als Angehörige werden hier folgende Personen bezeichnet: der Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte/in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousins, Cousinen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger und Schwägerinnen der versicherten Person.

Den Versicherungsfall auslösen können ebenso Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. 

Personen aus dem oben genannten Personenkreis können den Versicherungsfall auch auslösen, wenn sie nicht mitreisen.

Weiter können die Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen den Versicherungsfall auslösen. Voraussetzung ist, die Reise wurde für maximal vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende Minderjährige gebucht.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Bei Krankheit oder Unfallverletzung gibt Ihnen unsere Telefonische Stornoberatung hier die richtige Empfehlung!

Eine genaue Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie im Abschnitt mit dem Namen Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung und Deutschland-Reiseschutz Paket.

Liste der Bescheinigungen und Nachweise


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