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Offen für Ihre Fragen

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Produkten, schnell und kompetent beantwortet.

Betreuungspersonen

Gegenseitiger Versicherungsschutz

Medizinisch sinnvoll

Verkehrsmittel

Versicherungsnehmer

Wiederbeschaffungswert

Abschlussfristen

Wie lang ist die Abschlussfrist der Reiserücktrittsversicherung / Pakete mit Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung / Pakete mit Reiserücktrittsversicherung und der RRV-Topschutz muss sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage,
möglich.
Bei Reiseversicherungspaketen ohne Reiserücktrittsversicherung (RundumSorglos-Schutz ohne Reiserücktrittsversicherung) ist der Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

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Wie lang ist die Abschlussfrist der Reiseabbruchversicherung?

Der Abschluss der Reiseabbruchversicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.
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Wann endet die Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung bei einer Bausteinbuchung?

Eine Versicherung für Ihren Reiserücktritt muss sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich. Bei Bausteinbuchungen beginnt die Abschlussfrist mit Erhalt der Buchungsbestätigung für den 1. Baustein.

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Angehörige

Wer gilt als Angehöriger?

Als Angehörige gelten der Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte

einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder,
Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern,
Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern,
Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person.

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Ausländische Gäste

Können sich Personen aus dem Ausland versichern?

Ja – mit der Incoming Versicherung ist der vorübergehende Aufenthalt ausländischer Gäste in einem Gastland versicherbar. Als Gastländer gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat, ist kein Gastland. Der Versicherungsschutz erfüllt die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.

 

Der Abschluss der Incoming Krankenversicherung oder des Incoming-Komplettschutzes muss vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland erfolgen.

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Autoreisezug

Wie wird die Reiserücktrittsversicherung für Autozüge abgeschlossen?

Eine Reiserücktrittsversicherung für Autozüge wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert.

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Bausteinbuchung

Wann endet die Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung bei einer Bausteinbuchung?

Eine Versicherung für den Reiserücktritt muss sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich. Bei Bausteinbuchungen beginnt die Abschlussfrist mit Buchung des 1. Bausteins.

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Betreuungspersonen

Wer sind Betreuungspersonen?

Betreuungspersonen sind diejenigen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige der versicherten Person betreuen (z. B. ein Au-pair).

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Camping

Ist Reisegepäck beim Camping versichert?

Ja. Für Reisegepäck besteht auf offiziellen Campingplätzen generell Versicherungsschutz.
Wichtig ist hier die sicherstmögliche Verwahrung.

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Wie sind Fotoapparate, Videokameras, Schmuck und Kostbarkeiten versichert?

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; Schmucksachen und Kostbarkeiten nur dann, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten nicht versichert.

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Europa

Wie werden die Begriffe „Europa" und „Welt" definiert?

Europa: Es gilt der geografische Begriff „Europa":

Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren, Belarus (Weißrussland), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Nordirland, Irland, Island, Israel, Italien, Serbien und Montenegro, Kanarische Inseln, Kasachstan (europäischer und asiatischer Teil), Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (europäischer und asiatischer Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei (europäischer und asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Vatikan, Zypern.


Welt: Alle übrigen Länder fallen unter den Begriff „Welt".

 

Bitte beachten: Für die Wahl des Geltungsbereiches zählt immer das am weitest entfernte Reiseland.

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Fahrräder

Sind im Auto gelagerte Fahrräder versichert?

Die ERV leistet Entschädigung bei Diebstahl des Reisegepäcks während der versicherten Reise aus einem abgestellten Auto, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnisse fest verschlossen sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils 2 Stunden dauern, besteht jederzeit Versicherungsschutz.

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Fährpassagen

Wie wird die Reiserücktrittsversicherung für Fährpassagen abgeschlossen?

Eine Reiserücktrittsversicherung für Fährpassagen wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert.

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Familie

Wie wird Familie definiert?

Familie bei Einmal-Reiseversicherungen:
Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
Achtung! Zwei Erwachsene ohne Kinder sind, gemäß ERV Definitionen, keine Familie und immer pro Einzelperson zu versichern.

Familie/Paar bei Jahresreiseversicherungen für Familien:

Maximal zwei Erwachsene in häuslicher Gemeinschaft sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares. Für allein reisende versicherte Personen gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen.
Bitte beachten: Für die Wahl des Familien- / Paartarifs ist das Alter des ältesten zu versichernden Familienmitglieds / Partners maßgeblich.

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Ferienwohnung

Wie wird der Aufenthalt in einer Ferienwohnung versichert?

Ferienwohnungen gelten als Objekte und werden somit zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Bei kombinierten Reisen (z. B. Flug und Ferienwohnung) ist der Familien-/Objekttarif zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt (hier: die Ferienwohnung) mehr als 50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Familien-/Objekttarif zu wählen, wenn der Objektanteil mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht.

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Müssen bei einer Reiserücktrittsversicherung / Reiseabbruchversicherung für eine Ferienwohnung alle Namen angegeben werden?

Ja. Damit jeder Reisende Versicherungsschutz bei einer Reiserücktrittsversicherung hat, ist es erforderlich, dass die Namen aller Mitreisenden angegeben werden.

 

Der Objekttarif wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt. Sofern aus Platzgründen nicht alle Personen aufgeführt werden können, empfiehlt sich ggf. bei Buchung des Objektes eine Teilnehmerliste als Anlage zum Charter- bzw. Mietvertrag.

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Wird die Selbstbeteiligung bei Ferienwohnungen pro Person oder pro Objekt berechnet?

Bei Ferienwohnungen wird die Selbstbeteiligung pro Objekt berechnet, sofern ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wurde.

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Fotoapparate

Wie sind Fotoapparate versichert?

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör nicht versichert.

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Gastland

Wie ist „Gastland“ definiert?

Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

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Geltungsbereich

Wie werden die Begriffe „Europa" und „Welt" definiert?

Europa: Es gilt der geografische Begriff „Europa":

Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren, Belarus (Weißrussland), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Nordirland, Irland, Island, Israel, Italien, Serbien und Montenegro, Kanarische Inseln, Kasachstan (europäischer und asiatischer Teil), Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (europäischer und asiatischer Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei (europäischer und asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Vatikan, Zypern.


Welt: Alle übrigen Länder fallen unter den Begriff „Welt".

 

Bitte beachten: Für die Wahl des Geltungsbereiches zählt immer das am weitest entfernte Reiseland.

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Gegenseitiger Versicherungsschutz

Wann gilt gegenseitiger Versicherungsschutz?

Gegenseitiger Versicherungsschutz besteht, wenn maximal 4 Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht haben. Bei mitreisenden Angehörigen (Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person) besteht gegenseitiger Versicherungsschutz auch bei mehr als 4 Personen, die gemeinsam die Reise gebucht haben. Die ERV übernimmt nur die Kosten der bei der ERV versicherten Personen.

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Gepäck

Ist Reisegepäck im Auto versichert?

Die ERV leistet Entschädigung bei Diebstahl des Reisegepäcks während der versicherten Reise aus einem abgestellten Auto, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnisse fest verschlossen sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils 2 Stunden dauern, besteht jederzeit Versicherungsschutz.

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Ist Reisegepäck beim Camping versichert?

Ja. Für Reisegepäck besteht auf offiziellen Campingplätzen generell Versicherungsschutz.
Wichtig ist hier die sicherstmögliche Verwahrung.

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Sind Laptops in der Reisegepäckversicherung eingeschlossen?

Ja. Laptops einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind bis insgesamt maximal 500 Euro versichert.

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Sind Fahrräder und andere Sportgeräte in der Reisegepäckversicherung mitversichert?

Ja. Fahrräder und andere Sportgeräte (z. B. Tauchgepäck) einschließlich Zubehör sind persönlicher Reisebedarf und sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Sie sind im Rahmen der Reisegepäckversicherung mitversichert während des Transports und der Lagerung, nicht jedoch während sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.

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Wie sind Fotoapparate, Videokameras, Schmuck und Kostbarkeiten versichert?

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; Schmucksachen und Kostbarkeiten nur dann, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten nicht versichert.

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Wird der Zeit- oder der Neuwert abhandengekommener oder beschädigter Sachen erstattet?

Im Versicherungsfall leistet die ERV Entschädigung zum Zeitwert bis zur Höhe der Versicherungssumme. Der Zeitwert ist jener Betrag, der erforderlich ist, neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages.

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Gruppenversicherung

Ab wie viel Personen kann eine Gruppenversicherung abgeschlossen werden?

Voraussetzung für den Abschluss einer Gruppenversicherung ist, dass mindestens 10 Personen* (bei Bahnreisen: 6 Personen*) gemeinsam an denselben Ort reisen. Die Anreise- und die Abreisetage der einzelnen Gruppenmitglieder dürfen maximal um drei Tage differieren.

*) Bei einer Reiserücktrittsversicherung für Gruppen oder Reiseabbruchversicherung muss es sich um mindestens 10 (bei Bahnreisen 6) zahlende Personen handeln.

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Hausboot

Wie wird ein Hausbooturlaub versichert?

Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif Familie/Objekt(e) versichert.
Bei kombinierten Reisen (z. B. Autoreisezug und Hotel) handelt es sich um eine Objektbuchung, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50% des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objekts nicht ermittelbar, so ist der Familien-/ Objekttarif zu wählen, wenn der Objektanteil mehr als 50% der Gesamtreisedauer ausmacht.

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Heimatland

Wie ist Heimatland definiert?

Heimatland ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte.

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Hohe Hand

Was ist mit "Eingriff von hoher Hand" gemeint?

Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlagnahme des Zolls von exotischen Souvenirs oder Einreiseverweigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere).

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Jahresversicherung

Wie ist die Laufzeit einer Jahresversicherung?

Prüfen Sie bitte, welche Versicherungsbedingungen Ihrem Vertrag zugrunde liegen. Bei Fragen stehen wir unter der Tel.-Nr. (089) 4166 1444 zur Verfügung. Bitte halten Sie die Versicherungsscheinnummer bereit. Bitte halten Sie die Versicherungsscheinnummer bereit.

 

Für alle Verträge mit Bedingungen ab VB-ERV/DAS JV 2011:

In der Jahresreiseversicherung sind alle Reisen versichert, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.

Abweichend in der Reiserücktrittsversicherung: Hier sind alle Urlaubsreisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden.
Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Endet das Versicherungsjahr während einer versicherten Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt ist.

 

Achtung!
Vor Antritt der versicherten Reise besteht der Versicherungsschutz der Jahresreiseversicherung nur fort, wenn der Versicherungsvertrag noch besteht, das bedeutet, dass auch die Reiserücktrittsversicherung, die während der Laufzeit des Vertrages gebucht wurde, vor Reiseantritt endet, wenn der Vertrag gekündigt wurde.

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Krankenversicherung

Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Auslandskrankenversicherung?

Bei der Auslandskrankenversicherung trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Versicherungsfall, sofern ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wurde.

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Laptop

Sind Laptops in der Reisegepäckversicherung eingeschlossen?

Ja. Laptops einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind bis insgesamt maximal 500 Euro versichert.

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Medizinisch notwendig

Was bedeutet „medizinisch notwendig“?

1. Behandlungen und diagnostische Verfahren sind nur versichert, wenn sie einen diagnostischen, kurativen und/oder palliativen Zweck haben, medizinisch notwendig und angemessen sind. Sie müssen von einem gesetzlich zugelassenen Arzt, Zahnarzt oder anderen Therapeuten erbracht werden. Ansprüche/Kosten werden nur bezahlt/erstattet, wenn die medizinische Diagnose und/oder die verschriebene Behandlung mit allgemein akzeptierten medizinischen Verfahren übereinstimmt. Nicht medizinisch notwendig sind insbesondere Behandlungen, die die versicherte Person gegen ärztlichen Rat vornehmen lässt.

2. Medizinische Leistungen oder Versorgungen werden nur dann als medizinisch notwendig und angemessen erachtet, wenn

  • sie erforderlich sind, um den Zustand, die Erkrankung oder Verletzung eines Patienten zu diagnostizieren oder zu behandeln,
  • die Beschwerden, die Diagnose und Behandlung mit der zugrunde liegenden Erkrankung übereinstimmen,
  • sie die angemessenste Art und Stufe der medizinischen Versorgung darstellen und
  • sie nur über einen angemessenen Behandlungszeitraum hinweg erbracht werden.

Die ERV sichert immer den „medizinisch sinnvollen“ Krankenrücktransport ab!

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Medizinisch sinnvoll

Was bedeutet medizinisch sinnvoll?

Medizinisch sinvoll bedeutet:

  • Der Patient wird bei Transportfähigkeit auf jeden Fall nach Hause zurückgeholt!
  • Die Ärzte der Notrufzentrale in München entscheiden mit dem Hausarzt sowie dem Patienten über den Rücktransport.
  • Die Notrufzentrale setzt sich direkt mit dem behandelnden Arzt im Ausland in Verbindung.
 
  Medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet:
  • Nur wenn die Behandlung im Ausland nicht möglich ist, wird der Patient nach Hause transportiert.
  • Der behandelnde Arzt im Ausland entscheidet über den Rücktransport. Doch welcher Arzt lässt einen zahlungsfähigen
    Patienten gerne gehen und räumt ein, ihn nicht ausreichend behandeln zu können?
  • Der Patient ist im fremden Land und mit der fremden Sprache auf sich allein gestellt.
 

Die ERV sichert immer den „medizinisch sinnvollen“ Krankenrücktransport ab!

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Objekt

Was darf als Objekt versichert werden?

Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als

50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der "Objektanteil" mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Flug und Ferienwohnung).

Der Objekttarif wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt. Sofern aus Platzgründen nicht alle Personen aufgeführt werden können, empfiehlt sich ggf. bei Buchung des Objektes eine Teilnehmerliste als Anlage zum Charter- bzw. Mietvertrag.

Beispiel für eine Objektbuchung:
Reise für 5 Personen: Flug und dazu Ferienwohnung
Flugpreis pro Person 150 Euro, d. h. gesamt 750 Euro.

Preis Ferienwohnung 800 Euro.


Versichert wird mit dem Tarif für Familien/Objekt(e).


Bei Buchung von mehr als vier Personen und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern sind nur die Angehörigen der versicherten Personen berechtigt, mit zurückzutreten.

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Psychische Erkrankung

Wann handelt es sich um eine psychische Erkrankung?

Eine psychische Erkrankung liegt vor, wenn sich die versicherte Person aufgrund eines Grundleidens regelmäßig und über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet. Zu chronischen Erkrankungen zählen auch solche, die schubweise auftreten.

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Reiseabbruch

Kann die Reiseabbruchversicherung noch kurz vor Reisebeginn abgeschlossen werden?

Der Abschluss der Reiseabbruchversicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.

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Kann die Reiseabbruchversicherung nur zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

Nein. Die Reiseabbruchversicherung kann ergänzend zu bzw. unabhängig von der Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Zu versichern ist der komplette Reisepreis.

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Reiseantritt

Ab wann gilt die Reise als angetreten?

Im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung gilt die Reise mit der Inanspruchnahme der ersten gebuchten Reiseleistung als angetreten.

Als Antritt der Reise gilt in der Reiserücktrittsversicherung im Einzelnen:

  • Bei einer Flugreise: mit dem Check-in bzw. beim Vorabend-Check-in mit der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag
  • Bei einer Schiffsreise: mit dem Einchecken auf dem Schiff
  • Bei einer Busreise: mit dem Einsteigen in den Bus
  • Bei einer Bahnreise: mit dem Einsteigen in den Zug
  • Bei einer Autoreise: mit der Übernahme eines Mietwagens oder eines Wohnmobils, bei Anreise mit dem eigenen PKW mit dem Antritt der ersten gebuchten Reiseleistung, z. B. mit Übernahme der gebuchten Ferienwohnung
 

Ist eine Transfer-Leistung (z. B. rail & fly) fester Bestandteil der Gesamtreise, beginnt die Reise mit dem Antritt des Transfers (Einstieg in das Transfer-Verkehrsmittel, z. B. Bahn).
 

In allen übrigen Reiseversicherungen ist die Reise mit dem Verlassen der Wohnung angetreten.

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Reisedauer

Was mache ich bei Reisen über die angegebene maximale Reisedauer?

Online können Sie Reisen bis zu jeweils einer maximalen Reisedauer versichern. Sollten Sie länger reisen, wenden Sie sich für einen Versicherungsabschluss bitte direkt an unser ServiceCenter.

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Reiseleistung

Was ist eine Reiseleistung?

Als Reiseleistungen gelten beispielsweise die Buchung eines Fluges, einer Schiff-, Bus-, oder Bahnfahrt, eines Bustransfers oder eines sonstigen Transportes zum Urlaubsort oder zurück bzw. vor Ort die Buchung eines Hotelzimmers, einer Ferienwohnung, eines Wohnmobils, eines Hausbootes oder das Chartern einer Yacht.

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Reiseleiterrisiko

Wie sichere ich den Ausfall des Reiseleiters ab?

Ein Reiseleiterrisiko liegt vor, wenn eine Kleingruppen-Reise (bis zu 9 Personen) nicht durchgeführt werden kann, sobald eine bestimmte Person (der Reiseleiter) ausfällt. In diesem Fall ist der Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte zu versichern. Zusätzlich versichert der Reiseleiter (für sein Risiko) den Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte. Neben den Risikopersonen kann dann der Reiseleiter den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.

 

Wenn für alle Teilnehmer einer Gruppe gegenseitiger Versicherungsschutz gewünscht wird, versichern alle Reiseteilnehmer den Gesamtreisepreis.

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Reisepreis

Wie hoch ist der maximal versicherbare Reisepreis?

Der maximal versicherbare Reisepreis beträgt bei Onlinebuchungen 10.000 Euro pro Person bzw. pro Familie/Objekt. Möchten Sie eine Reise mit einem höheren Reisepreis versichern, wenden Sie sich bitte direkt an unser ServiceCenter.

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Reiserücktritt

Wie lang ist die Abschlussfrist der Reiserücktrittsversicherung / Pakete mit Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung / Pakete mit Reiserücktrittsversicherung und der RRV-Topschutz muss sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage,
möglich.
Bei Reiseversicherungspaketen ohne Reiserücktrittsversicherung (RundumSorglos-Schutz, RRV-Topschutz) ist der Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

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Wann endet die Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung bei einer Bausteinbuchung?

Eine Versicherung für den Reiserücktritt muss 14 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

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Wie wird die Reiserücktrittsversicherung für Autozüge abgeschlossen?

Die Reiserücktrittsversicherung für Autozüge wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Die Mitreisenden sollten namentlich benannt werden.

 
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Wie wird die Reiserücktrittsversicherung für Fährpassagen abgeschlossen?

Die Reiserücktrittsversicherung für Fährpassagen wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Die Mitreisenden sollten namentlich benannt werden.

 
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Müssen bei einer Reiserücktrittsversicherung für eine Ferienwohnung alle Namen angegeben werden?

Ja. Damit jeder Reisende Versicherungsschutz bei der Reiserücktrittsversicherung hat, ist es erforderlich, dass die Namen aller Mitreisenden angegeben werden.

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Risikopersonen

Risikopersonen sind Personen aus Ihrem nahen Umfeld, die den Versicherungsfall auslösen können:

  • Angehörige: Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person.
  • Betreuungspersonen: mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige der versicherten Person betreuen (z. B. Au-pair).
  • die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen.
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Rücktransport

Wer entscheidet über den Rücktransport?

Die Entscheidung über den Krankenrücktransport trifft der Arzt der Notrufzentrale nach Rücksprache mit den Ärzten vor Ort. Der Wunsch des Versicherten steht im Vordergrund.
Versichert ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport bei einer auf der Urlaubsreise akut eintretenden Erkrankung in der Auslandskrankenversicherung.

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Schmuck

Wie sind Schmuck und Kostbarkeiten versichert?

Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; allerdings nur dann, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Schmucksachen und Kostbarkeiten nicht versichert.

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Schule

Wie ist Schule definiert?

Schulen sind

  • alle Bildungseinrichtungen, die dazu geeignet sind, die gesetzliche Schulpflicht zu erfüllen sowie jene Bildungseinrichtungen, die zum Qualifizierten Hauptschulabschluss, zur Mittleren Reife, zur Allgemeinen Hochschulreife, zur Fachbezogenen Hochschulreife oder zu einem sonstigen nach den jeweiligen Landesgesetzen für schulische Bildung anerkannten Schulabschluss führen;
  • alle Fachhochschulen und Universitäten, an denen ein akademischer Abschluss erworben werden kann;
  • ausbildungsbegleitende Schulen (Berufsschulen) und Schulen, in welchen nach einer bestimmten Berufspraxis ein weiterer von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern anerkannter Titel (z. B. Meistertitel) erworben werden kann.
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Selbstbeteiligung

Wann wird eine Selbstbeteiligung verlangt und wie hoch ist dieser?

Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung
In der Reiserücktrittsversicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person.


Reiseabbruchversicherung mit Selbstbeteiligung
In der Reiseabbruchversicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person.


Auslandskrankenversicherung mit Selbstbeteiligung

In der Auslandskrankenversicherung trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Versicherungsfall.


Reisegepäckversicherung mit Selbstbeteiligung

In der Reisegepäckversicherung beträgt die Selbstbeteiligung 100 Euro je Versicherungsfall.


Incoming Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung
In der Incoming Krankenversicherung für Ausländische Gäste beträgt die Selbstbeteiligung bei Heilbehandlungen im Gastland 100 Euro je Versicherungsfall.


Autozug- und Fähr-Versicherung
Die Selbstbeteiligung beträgt bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs auf Fähren 150 Euro je Versicherungsfall.


Reisehaftpflichtversicherung
Bei Sachschäden trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Versicherungsfall.

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Skipperrisiko und Yachtcharter

Wie wird ein Yachtcharter versichert?

1. Versicherung des Charters ohne Skipperrisiko:
Der Yachtcharter ist eine Objektbuchung und wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte versichert. Die Versicherung wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt. Sofern nicht alle Namen der zu versichernden Personen Platz finden, empfiehlt sich bei Buchung des Charters eine Teilnehmerliste/Crewliste als Anlage zum Chartervertrag.

Chartern maximal vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Yacht, besteht gegenseitiger Versicherungsschutz. Bei Buchungen von mehr als vier Personen und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern sind nur die Angehörigen der versicherten Person berechtigt, mit zurückzutreten.


2. Versicherung des Charters mit Skipperrisiko:
Ein Skipperrisiko liegt vor, wenn ein Charter nicht durchgeführt werden kann, sobald eine bestimmte Person (der Skipper) ausfällt. In diesem Fall ist, wie oben beschrieben, der Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte zu versichern. Zusätzlich versichert der Skipper (für sein Risiko) den Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte. Neben den Risikopersonen kann dann der Skipper den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.

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Skipperrisiko

Ein Skipperrisiko liegt vor, wenn ein Schiffscharter nicht durchgeführt werden kann, sobald eine bestimmte Person (Skipper) ausfällt.

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Crews bestehend aus Angehörigen

Besteht eine Crew ausschließlich aus Personen, die die Voraussetzungen der VB-ERV 2007 bzw. 2009 (Teil A, § 2 Nr. 3 a), der VB-ERV 2011 (Teil A, § 2 Nr. 4) und des Glossars unter dem Begriff „ Angehörige“ erfüllen, besteht immer unabhängig von der Teilnehmeranzahl gegenseitiger Versicherungsschutz. Bei versichertem Ausfall einer Person, unabhängig ob Skipper oder Crewmitglied, kann das Gesamtobjekt storniert werden.

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Crews ohne verwandtschaftliche Beziehung

Crews mit maximal 4 Personen inklusive Skipper und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern versichern die Chartergebühr einmalig mit dem Tarif Familie/Objekt(e). Die weiteren Teilnehmer werden namentlich aufgeführt. Bei Ausfall einer Person besteht gegenseitiger Versicherungsschutz.
Crews mit mehr als 4 Teilnehmern und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern versichern die Chartergebühr mit dem Tarif Familie/Objekte und zusätzlich versichert der Skipper (für sein Ausfallrisiko) die Chartergebühr mit dem Tarif für Familie/Objekt(e). Der Skipper kann dann den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.
Crews mit mehr als 4 Teilnehmern und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern und mehreren Skippern versichern die Chartergebühr mit dem Tarif für Familie/Objekt(e) und zusätzlich versichert jeder Skipper (für sein Ausfallrisiko) die Chartergebühr mit dem Tarif für Familie/Objekt(e). Jeder Skipper kann dann den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.

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Anreise, Anschlussaufenthalte

Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50% des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der „Objektanteil” mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Fluganreise und Segelturn). In allen anderen Fällen (Objektanteil < 50 %) wird mit dem Tarif für Einzelpersonen versichert.

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Abschlussfrist

Eine Reiserücktrittsversicherung / Pakete mit Reiserücktrittsversicherung und der RRV-Topschutz muss sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage,
möglich.
Bei Reiseversicherungspaketen ohne Reiserücktrittsversicherung (RundumSorglos-Schutz, RRV-Topschutz) ist der Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

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Sportgeräte

Sind Fahrräder und andere Sportgeräte in der Reisegepäckversicherung mitversichert?

Ja. Fahrräder und andere Sportgeräte (z. B. Tauchgepäck) einschließlich Zubehör sind persönlicher Reisebedarf und sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Sie sind im Rahmen der Reisegepäckversicherung mitversichert während des Transports und der Lagerung, nicht jedoch während sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.

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Stornokosten

Was sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten?

Vertraglich geschuldete Stornokosten sind die Kosten, die der Reisende dem Leistungsträger, der zur Erbringung der Reiseleitung verpflichtet ist (z. B. Reiseveranstalter, Ferienwohnungsvermieter) bei Stonierung der Reise bzw. der Reiseleistung schuldet. Nicht hiervon erfasst sind Kosten, die im Rahmen der Vermittlung von Reiseleistungen anfallen (z. B. bei einem Vermittlungsvertrag mit einem Reisebüro).

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Studenten & Au-Pairs

Wann muss der Abschluss einer Studenten und Au-pair Versicherung spätestens erfolgen?

Der Abschluss des Komplettschutzes sowie der Auslandskrankenversicherung muss vor Beginn des Aufenthalts erfolgen. Anders bei der Rücktrittsversicherung: Diese muss bei Buchung des versicherten Aufenthalts abgeschlossen werden, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Beginn des Aufenthalts. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Aufenthalts kann die Rücktrittsversicherung nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, abgeschlossen werden.

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Ist es möglich eine Studenten und Au-pair Versicherung auch nach Reisebeginn abzuschließen?

Die Möglichkeit besteht nicht. Versicherungsschutz gewähren wir ausschließlich für die komplette Reise. Die Versicherung muss vor Reisebeginn gebucht worden sein.

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Kann auch ein Student mit Stipendium die Studenten und Au-pair Versicherung nutzen?

Ja, der Student kann die Versicherung buchen.

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Besteht für das Gepäck auch Versicherungsschutz während des Aufenthaltes?

Es handelt sich um eine Gepäck-Transportversicherung. Versicherungsschutz besteht während der An- und Abreise auf dem Transport. Wird Versicherungsschutz für das Gepäck während des Aufenthaltes gewünscht, kann die Reisegepäckversicherung hinzugebucht werden.

Reisegepäckversicherung

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Besteht Versicherungsschutz auch, wenn die Reise in unterschiedliche Länder führt?

Ja, es besteht Versicherungsschutz, unabhängig davon wieviel unterschiedliche Länder bereist werden.

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Können die angebotenen Produkte auch einzeln abgeschlossen werden?

Abschließbar ist der Komplettschutz und individuell zu diesem zubuchbar sind die Reiserücktrittsversicherung und die Gepäck-Transportversicherung.

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Tauchreisen

Auslandskrankenversicherung

Bei Tauchunfällen sind im Ausland Arzt- und Krankenhauskosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen der ERV für eine Auslandskrankenversicherung versichert.
Auch die Kosten für die ggf. notwendige Behandlung in einer Dekompressionskammer (wenn durch zu schnelles Aufsteigen ein Druckausgleich erforderlich ist) sind über die ERV abgedeckt. Wenn als Folge eines Tauchunfalls ein Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person erforderlich wird, hilft die Notrufzentrale der ERV rund um die Uhr bei der Organisation und übernimmt die anfallenden Kosten.

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Reiseunfallversicherung

Ein Unfall liegt bedingungsgemäß dann vor, wenn
• die versicherte Person durch ein plötzliches von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet,
• die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden,
• die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden erleidet.
 

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die zum Tod oder zu dauernder Invalidität des versicherten Reisenden führen.
 

Es kann zu bleibenden Gesundheitsschädigungen durch Sauerstoffmangel oder durch Veränderung der Sauerstoffzusammensetzung kommen, wenn während des Tauchens die Sauerstoffzufuhr durch technische Mängel oder andere äußere Einflüsse unterbrochen wird. Treten diese beispielsweise durch zu rasches Auf- oder Abtauchen aufgrund äußerer Einflüsse (z. B. durch Strömungen) auf, so sind sie als Folgen eines Unfalls versichert.
Es handelt sich jedoch nicht um einen Unfall, wenn Tod oder dauernde Invalidität aufgrund von Kreislaufversagen, Herzschwäche etc. auftreten.


Kombination mit Hauptversicherungsleistung:
Die Reiseunfallversicherung ist nur zusammen mit einem RundumSorglos-Paket, einer Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung oder Auslandskrankenversicherung buchbar.

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Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung versichert den persönlichen Reisebedarf des Reisenden. Hierzu gehört bei Tauchreisen auch die Tauchausrüstung. Die Tauchausrüstung gilt als Sportgerät. Sportgeräte einschließlich Zubehör sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden, sind sie nicht versichert.
Als mitgeführtes Reisegepäck leistet die ERV gemäß ihren Versicherungsbedingungen, wenn die Tauchausrüstung abhandenkommt oder durch strafbare Handlungen, Unfälle des Transportmittels, Feuer oder Elementarereignisse beschädigt wird.
 

Der Abschluss der Reisekrankenversicherung und der Reisegepäckversicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.

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ticketsafe

Für wen ist der Abschluss der ticketsafe-Versicherung sinnvoll?

Das Produkt deckt die Versicherungs- und Organisationsbedürfnisse aller Flugreisenden ab, im Besonderen jedoch der

  • Flugreisenden, die ein Ticket mit Stornogebühren buchen.
  • Flugreisenden ohne flexibles Ticket, d. h. nicht gebührenfrei umbuchbar (oftmals bei Low-Cost Airlines)
  • Flugreisenden mit Tickets und individuell zusammengestellten Reiseleistungen, d. h. ohne Insolvenzschutz, den eine Pauschalreise bietet.
  • Flugreisenden mit gebuchtem Zubringer- bzw. Anschlussflug
  • Flugreisenden, die Unterstützung bei der Umbuchung ihres Fluges oder die Organisation eines neuen Rückflugs (Insolvenz-Schutz) oder Anschlussflug (Umsteige-Schutz) in Anspruch nehmen wollen.
  • Individualreisenden (vornehmlich auf der Kurzstrecke), die häufiger fliegen und ggf. schon Erfahrung mit Verspätungen gemacht haben.
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Gilt der Versicherungsschutz auch für andere gebuchte Reiseleistungen wie Hotel, Mietwagen etc.?

Sollen weitere Reiseleistungen, wie z.B. Hotel, Mietwagen oder Ferienwohnung versichert werden, ist zusätzlich eine Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Diese Reiseleistungen sind nicht über das Produkt ticketsafe versicherbar.

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Kann ich mit ticketsafe jedes Ticket von allen Fluggesellschaften weltweit versichern?

Sie können jedes Ticket unabhängig von der Fluggesellschaft absichern. Einige Fluggesellschaften sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Ergänzend zu den Ausschlüssen der Versicherungsbedingungen besteht für alle ab dem 22.9.2011 bei Air Baltic gebuchten Flugtickes kein Versicherungsschutz.

Eine Liste weiterer betroffener Unternehmen finden Sie hier:

www.ipp-london.co.uk/airline-news.asp 

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Sind auch die Kosten für Visa versichert?

Nein, Visakosten sind nicht versicherbar.

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Gibt es ticketsafe auch als Jahresversicherung?

Nein, gibt es nicht.

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Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Außer bei Erstattung vertraglich geschuldeter Stornokosten (s. o.) sind alle Leistungen von ticketsafe ohne Selbstbeteiligung.

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Wie nehme ich Namensänderungen auf der Prämienrechnung vor, nachdem die Versicherungsbuchung abgeschlossen ist?

Nehmen Sie Kontakt mit dem Service Center der Europäischen Reiseversicherung AG auf, wo die Änderung vorgenommen wird.

Mo.–Fr. von 7–21 Uhr und Sa. von 9–16 Uhr


Tel.: +49 (0) 89 4166–1102
Fax: +49 (0) 89 4166–2717
E-Mail: contact@erv.de

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Gibt es eine Frist für den Abschluss der Versicherung?

Ja. Ticketsafe ist sofort bei Buchung des ersten Fluges, spätestens jedoch innerhalb der darauffolgenden drei Werktage, abzuschließen.

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Gibt es Familientarife?

Nein, gibt es nicht.

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Unerwartete schwere Erkrankung

Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung gemäß den Versicherungsbedingungen?

Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärzliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.

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Verkehrsmittel

Definition Busreise

Versichert sind alle Reisen einschließlich Aufenthalt, deren An- und Abreise mit einem Reisebus erfolgt und dieser gleichzeitig das Hauptverkehrsmittel der Reise ist (z. B. Bus-Rundreise in Europa).

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Versicherter Aufenthalt

Was gilt als versicherter Aufenthalt bei der Incoming Versicherung?

Versichert ist der vorübergehende Aufenthalt der versicherten Person in den Gastländern.

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Versicherte Personen

Wer gehört zu den versicherten Personen?

Versicherte Personen sind die in der Versicherungsdokumentation (z.B. Prämienrechnung, Zahlungsbeleg, Beilage zum Versicherungsschein) namentlich genannten Personen oder der dort beschriebene Personenkreis.

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Versicherungsnehmer

Wer ist Versicherungsnehmer?

Versicherungsnehmer ist die Person, die mit der ERV einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

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Versicherungsjahr

Wann beginnt und wann endet das Versicherungsjahr?

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt und dauert 12 Monate (Zeitjahr). Beispiel: Beginn 12. Mai 2011, 12 Uhr mittags; Ende 12. Mai 2012, 12 Uhr mittags.

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Videokameras

Wie sind Videokameras versichert?

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör nicht versichert.

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Wiederbeschaffungswert

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug oder für gleichwertige Teile gezahlt werden muss.

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Zeitwert

Was ist der Zeitwert?

Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages.

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Zuschlagstarif/Zuschlagsprämie/USA und Kanada-Zuschlag

Bei welchen Produkten wird der Zuschlag berechnet?

Nur für Reisen in die USA und Kanada wird bei folgenden Produkten der Zuschlag berechnet:

  • RundumSorglos-Schutz mit und ohne RRV für Einzelpersonen und Familien/Paare
  • Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe für Einzelpersonen und Familien/Paare
  • RundumSorglos-Gruppen-Schutz
  • Gruppen-Reisekrankenversicherung
  • Reiseschutz für Schülerreisen
 
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Für welche Reisen wird der Zuschlag berechnet?

Der Zuschlag wir nur für Reisen in die USA und Kanada berechnet.

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Wie wird der Zuschlag berechnet?

Der Zuschlag wird pro Aufenthaltstag pro Einzelperson bzw. Familie/Paar berechnet.

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Buchungsmöglichkeiten
Reiseland
Reisebeginn
Reiseende
Anzahl der Reisenden
Erwachsene bis 64
Erwachsene ab 65
Kinder

Warum brauche ich eine Reiseversicherung?

Gut zu wissen:

Reiseschutz der ERV

 

Finanztest 1/2012 - "gut"

Produktinformationen zum RRV-Topschutz

Vierfache Auszeichnung. Überzeugen konnten der RRV-Topschutz und der Jahres-RRV-Topschutz jeweils für Einzelpersonen und für Familien.

Produktinformation

 

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