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Offen für Ihre Fragen

Sie haben Fragen zu unseren Reiseversicherungen. Finden Sie hier Antworten zu gesammelten Themen, aber zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Abschlussfristen

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. (Werktage: Mo bis Sa).

Die Ticket-Versicherung ist am Buchungstag, spätestens jedoch innerhalb der nächsten drei Werktage abzuschließen.

Der Abschluss der Incoming-Versicherung hat vor Reiseantritt, spätestens am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen.

Der Abschluss einer Jahres-Versicherung ist jederzeit möglich. Hierzu bitte den Versicherungsschutz beachten:

Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden. Abweichend in der Stornokosten-Versicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherungen am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt. (Werktage: Mo bis Sa).

Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.

Angehörige

Als Angehörige gelten der Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person.

Ausländische Gäste

Ja - mit der Incoming Versicherung ist der vorübergehende Aufenthalt ausländischer Gäste in einem Gastland versicherbar. Als Gastländer gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat, ist kein Gastland. Der Versicherungsschutz erfüllt die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.

Der Abschluss der Incoming Krankenversicherung oder des Incoming-Komplettschutzes muss vor Reiseantritt, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland erfolgen.

Autoreisezug

Eine Reiserücktrittsversicherung für Autozüge wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert.

Bausteinbuchung

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. (Werktage: Mo bis Sa). Bei Bausteinbuchungen beginnt die Abschlussfrist mit Buchung des 1. Bausteins.

Betreuungspersonen

Betreuungspersonen sind diejenigen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige der versicherten Person betreuen (z. B. ein Au-pair).

Camping

Ja. Für Reisegepäck besteht auf offiziellen Campingplätzen generell Versicherungsschutz.
Wichtig ist hier die sicherstmögliche Verwahrung.

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; Schmucksachen und Kostbarkeiten nur dann, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten nicht versichert.

Europa

Europa:

Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren*, Belarus (Weißrussland), Belgien*, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien*, Dänemark*, Deutschland*, Estland*, Finnland*, Frankreich*, Gibraltar, Griechenland*, Großbritannien*, Irland*, Island, Israel, Italien*, Kanarische Inseln*, Kasachstan (europäischer und asiatischer Teil), Kosovo, Kroatien*, Lettland*, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen*, Luxemburg*, Madeira*, Malta*, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande*, Norwegen, Österreich*, Polen*, Portugal*, Rumänien*, Russland (europäischer und asiatischer Teil), San Marino, Schweden*, Schweiz, Serbien, Slowakei*, Slowenien*, Spanien*, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik*, Tunesien, Türkei (europäischer und asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn*, Vatikan, Zypern*.

Mit * gekennzeichnete Staaten gehören zur Europäischen Union (EU). Eventuelle Änderungen (z.B. Beitritte zur EU bzw. Austritte aus der EU) werden beim Versicherungsschutz berücksichtigt.

Welt: Alle übrigen Länder fallen unter den Begriff „Welt".

Bitte beachten: Für die Wahl des Geltungsbereiches zählt immer das Reiseland, das am weitesten entfernt ist.

Fahrräder

Die ERV leistet Entschädigung bei Diebstahl des Reisegepäcks während der versicherten Reise aus einem abgestellten Auto, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnisse fest verschlossen sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils 2 Stunden dauern, besteht jederzeit Versicherungsschutz.

Fährpassagen

Reiserücktrittsversicherung für Fährpassagen wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert.

Familie

Familie bei Einmal-Reiseversicherungen:
Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
Achtung! Zwei Erwachsene ohne Kinder sind, gemäß ERV-Familiendefinition für Einmal-Reisen, keine Familie und immer pro Einzelperson zu versichern.

Familie/Paar bei Jahresreiseversicherungen für Familien:

Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares. Für allein reisende versicherte Personen gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen.
Bitte beachten: Für die Wahl des Familien- / Paartarifs ist das Alter des ältesten zu versichernden Familienmitglieds / Partners maßgeblich.

Ferienwohnung

Ferienwohnungen gelten als Objekte und werden somit zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Bei kombinierten Reisen (z. B. Flug und Ferienwohnung) ist der Familien-/Objekttarif zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt (hier: die Ferienwohnung) mehr als 50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Familien-/Objekttarif zu wählen, wenn der Objektanteil mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht.

Ja. Damit jeder Reisende Versicherungsschutz bei einer Reiserücktrittsversicherung hat, ist es erforderlich, dass die Namen aller Mitreisenden angegeben werden.

Der Objekttarif wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt. Sofern aus Platzgründen nicht alle Personen aufgeführt werden können, empfiehlt sich ggf. bei Buchung des Objektes eine Teilnehmerliste als Anlage zum Mietvertrag.

Bei Ferienwohnungen wird die Selbstbeteiligung pro Objekt berechnet, sofern ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wurde.

Fotoapparate

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör nicht versichert.

Gastland

Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

Geltungsbereich

Europa:

Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren*, Belarus (Weißrussland), Belgien*, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien*, Dänemark*, Deutschland*, Estland*, Finnland*, Frankreich*, Gibraltar, Griechenland*, Großbritannien*, Irland*, Island, Israel, Italien*, Kanarische Inseln*, Kasachstan (europäischer und asiatischer Teil), Kosovo, Kroatien*, Lettland*, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen*, Luxemburg*, Madeira*, Malta*, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande*, Norwegen, Österreich*, Polen*, Portugal*, Rumänien*, Russland (europäischer und asiatischer Teil), San Marino, Schweden*, Schweiz, Serbien, Slowakei*, Slowenien*, Spanien*, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik*, Tunesien, Türkei (europäischer und asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn*, Vatikan, Zypern*.

Mit * gekennzeichnete Staaten gehören zur Europäischen Union (EU). Eventuelle Änderungen (z.B. Beitritte zur EU bzw. Austritte aus der EU) werden beim Versicherungsschutz berücksichtigt.

Welt: Alle übrigen Länder fallen unter den Begriff „Welt".

Bitte beachten: Für die Wahl des Geltungsbereiches zählt immer das Reiseland, das am weitesten entfernt ist.

Nein, eine Unterscheidung gibt es nicht. Die Incoming-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Gäste, die nach Deutschland, in einen Staat der europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz reisen. Hat die versicherte Person jedoch einen Wohnsitz in einem der genannten Länder und reist in dieses, besteht in der Incoming-Krankenversicherung kein Versicherungsschutz.

Gegenseitiger Versicherungsschutz

Gegenseitiger Versicherungsschutz besteht, wenn maximal 4 Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht haben. Bei mitreisenden Angehörigen besteht gegenseitiger Versicherungsschutz auch bei mehr als 4 Personen.

Mitreisende Angehörige sind: Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person.

Die ERV übernimmt nur die Kosten der bei der ERV versicherten Personen.

Gepäck

Die ERV leistet Entschädigung bei Diebstahl des Reisegepäcks während der versicherten Reise aus einem abgestellten Auto, wenn das Kraftfahrzeug bzw. die daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnisse fest verschlossen sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils 2 Stunden dauern, besteht jederzeit Versicherungsschutz.

Ja. Für Reisegepäck besteht auf offiziellen Campingplätzen generell Versicherungsschutz.
Wichtig ist hier die sicherstmögliche Verwahrung.

Ja. Laptops einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind maximal bis insg. 500 Euro versichert.

Ja. Fahrräder und andere Sportgeräte (z. B. Tauchgepäck) einschließlich Zubehör sind persönlicher Reisebedarf und sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Sie sind während des Transports und der Lagerung im Rahmen der Reisegepäckversicherung mitversichert, nicht jedoch wenn sie sich im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; Schmucksachen und Kostbarkeiten nur dann, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten nicht versichert.

Im Versicherungsfall leistet die ERV Entschädigung zum Zeitwert bis zur Höhe der Versicherungssumme. Der Zeitwert ist jener Betrag, der erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages.

Gruppenversicherung

Voraussetzung für den Abschluss einer Gruppenversicherung ist, dass mindestens 10 Personen* (bei Bahnreisen: 6 Personen*) gemeinsam an denselben Ort reisen. Die Anreise- und die Abreisetage der einzelnen Gruppenmitglieder dürfen maximal um drei Tage differieren.

*) Bei einer Gruppen-Reiserücktrittsversicherung muss es sich um mindestens 10 (bei Bahnreisen 6) zahlende Personen handeln.

Hausboot

Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif Familie/Objekt(e) versichert.
Bei kombinierten Reisen (z. B. Autoreisezug und Hotel) handelt es sich um eine Objektbuchung, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50% des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objekts nicht ermittelbar, so ist der Familien-/ Objekttarif zu wählen, wenn der Objektanteil mehr als 50% der Gesamtreisedauer ausmacht.

Heimatland

Heimatland ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte.

Hohe Hand

Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staatsgewalt (z. B. Beschlagnahme des Zolls von exotischen Souvenirs oder Einreiseverweigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere).

Krankenversicherung

Ja. Bei der Auslandskrankenversicherung trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Versicherungsfall, sofern ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt wurde.

Laptop

Ja. Laptops einschließlich des jeweiligen Zubehörs sind bis insgesamt maximal 500 Euro versichert.

Medizinisch notwendig

1. Behandlungen und diagnostische Verfahren sind nur versichert, wenn sie einen diagnostischen, kurativen und/oder palliativen Zweck haben, medizinisch notwendig und angemessen sind. Sie müssen von einem gesetzlich zugelassenen Arzt, Zahnarzt oder anderen Therapeuten erbracht werden. Ansprüche/Kosten werden nur bezahlt/erstattet, wenn die medizinische Diagnose und/oder die verschriebene Behandlung mit allgemein akzeptierten medizinischen Verfahren übereinstimmt. Nicht medizinisch notwendig sind insbesondere Behandlungen, die die versicherte Person gegen ärztlichen Rat vornehmen lässt.

2. Medizinische Leistungen oder Versorgungen werden nur dann als medizinisch notwendig und angemessen erachtet, wenn

  • sie erforderlich sind, um den Zustand, die Erkrankung oder Verletzung eines Patienten zu diagnostizieren oder zu behandeln,
  • die Beschwerden, die Diagnose und Behandlung mit der zugrunde liegenden Erkrankung übereinstimmen,
  • sie die angemessenste Art und Stufe der medizinischen Versorgung darstellen und
  • sie nur über einen angemessenen Behandlungszeitraum hinweg erbracht werden.

Die ERV sichert immer den „medizinisch sinnvollen“ Krankenrücktransport ab!

Medizinisch sinnvoll

Medizinisch sinvoll bedeutet:

  • Der Patient wird bei Transportfähigkeit nach Hause zurückgeholt!
  • Die Ärzte der Notrufzentrale in München entscheiden mit dem Hausarzt sowie dem Patienten über den Rücktransport.
  • Die Notrufzentrale setzt sich direkt mit dem behandelnden Arzt im Ausland in Verbindung.

Zur Gegenüberstellung:

Medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet:

  • Nur wenn die Behandlung im Ausland nicht möglich ist, wird der Patient nach Hause transportiert.
  • Der behandelnde Arzt im Ausland entscheidet über den Rücktransport.
  • Der Patient ist im fremden Land und mit der fremden Sprache auf sich allein gestellt.

Objekt

Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der "Objektanteil" mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Flug und Ferienwohnung).

Der Objekttarif wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt. Sofern aus Platzgründen nicht alle Personen aufgeführt werden können, empfiehlt sich ggf. bei Buchung des Objektes eine Teilnehmerliste als Anlage zum Charter- bzw. Mietvertrag.

Beispiel für eine Objektbuchung:
Reise für 5 Personen: Flug und dazu Ferienwohnung
Flugpreis pro Person 150 Euro, d. h. gesamt 750 Euro.

Preis Ferienwohnung 800 Euro.

Versichert wird mit dem Tarif für Familien/Objekt(e).

Bei Buchung von mehr als vier Personen und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern sind nur die Angehörigen der versicherten Personen berechtigt, mit zurückzutreten.

Reiseabbruch

Ja. Sie ist bereits inkludiert. Zu versichern ist der komplette Reisepreis.

Reiseantritt

Im Rahmen der Stornokostenversicherung gilt die Reise mit der Inanspruchnahme der ersten gebuchten Reiseleistung als angetreten.

Als Antritt der Reise gilt in der Stornokostenversicherung im Einzelnen:

  • Bei einer Flugreise: mit dem Check-in bzw. beim Vorabend-Check-in mit der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag
  • Bei einer Schiffsreise: mit dem Einchecken auf dem Schiff
  • Bei einer Busreise: mit dem Einsteigen in den Bus
  • Bei einer Bahnreise: mit dem Einsteigen in den Zug
  • Bei einer Autoreise: mit der Übernahme eines Mietwagens oder eines Wohnmobils, bei Anreise mit dem eigenen PKW mit dem Antritt der ersten gebuchten Reiseleistung, z. B. mit Übernahme der gebuchten Ferienwohnung

Ist eine Transfer-Leistung (z. B. rail & fly) fester Bestandteil der Gesamtreise, beginnt die Reise mit dem Antritt des Transfers (Einstieg in das Transfer-Verkehrsmittel, z. B. Bahn).

In allen übrigen Reiseversicherungen ist die Reise mit dem Verlassen der Wohnung angetreten.

Reisedauer

Ja. Online können Reisen bis zu jeweils einer maximalen Reisedauer versichert werden. Für längere Reisen ist ein Abschluss über das Service Center möglich.

Reiseleistung

Als Reiseleistungen gelten beispielsweise die Buchung eines Fluges, einer Schiff-, Bus- oder Bahnfahrt, eines Bustransfers oder eines sonstigen Transportes zum Urlaubsort oder zurück bzw. vor Ort die Buchung eines Hotelzimmers, einer Ferienwohnung, eines Wohnmobils, eines Hausbootes oder das Chartern einer Yacht.

Reiseleiterrisiko

Ein Reiseleiterrisiko liegt vor, wenn eine Kleingruppen-Reise (bis zu 9 Personen) nicht durchgeführt werden kann, sobald eine bestimmte Person (der Reiseleiter) ausfällt. In diesem Fall ist der Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte zu versichern. Zusätzlich versichert der Reiseleiter (für sein Risiko) den Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte. Der Reiseleiter kann dann den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.

Reisepreis

Der maximal versicherbare Reisepreis beträgt bei Onlinebuchungen 10.000 Euro pro Person bzw. pro Familie/Objekt. Reisen mit einem Wert von mehr als 10.000 Euro sind über das Service Center versicherbar.

Reiserücktritt

Reiseschutzprodukte mit Stornokostenversicherung sind sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abzuschließen. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Bei Reiseversicherungspaketen ohne Stornokostenversicherung (RundumSorglos-Schutz ohne Stornokostenversicherung) ist der Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

Eine Versicherung für den Reiserücktritt muss 14 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

Die Reiserücktrittsversicherung für Autozüge wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Die Mitreisenden sollten namentlich benannt werden.

Die Reiserücktrittsversicherung für Fährpassagen wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. Die Mitreisenden sollten namentlich benannt werden.

 

Ja. Damit jeder Reisende Versicherungsschutz bei der Stornokostenversicherung hat, ist es erforderlich, dass die Namen aller Mitreisenden angegeben werden.

Risikopersonen

  • Angehörige: Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwägerinnen und Schwäger der versicherten Person.
  • Betreuungspersonen: Diejenige, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen (z. B. Au-pair).
  • die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen.

Rücktransport

Die Entscheidung über den Krankenrücktransport trifft der Arzt der Notrufzentrale nach Rücksprache mit den Ärzten vor Ort. Der Wunsch des Versicherten steht im Vordergrund.
Versichert ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport bei einer auf der Reise akut eintretenden Erkrankung in der Auslandskrankenversicherung.

Schmuck

Schmucksachen und Kostbarkeiten sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; allerdings nur dann, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Schmucksachen und Kostbarkeiten nicht versichert.

Schule/Universität

Schulen sind

  • alle Bildungseinrichtungen, die dazu geeignet sind, die gesetzliche Schulpflicht zu erfüllen sowie jene Bildungseinrichtungen, die zum Qualifizierten Hauptschulabschluss, zur Mittleren Reife, zur Allgemeinen Hochschulreife, zur Fachbezogenen Hochschulreife oder zu einem sonstigen nach den jeweiligen Landesgesetzen für schulische Bildung anerkannten Schulabschluss führen;
  • ausbildungsbegleitende Schulen (Berufsschulen) und Schulen, in welchen nach einer bestimmten Berufspraxis ein weiterer von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern anerkannter Titel (z. B. Meistertitel) erworben werden kann.

Universitäten sind

  • alle Fachhochschulen und Universitäten, an denen ein akademischer Abschluss erworben werden kann.

 

Selbstbeteiligung

Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung
In der Reiserücktrittsversicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person.

Auslandskrankenversicherung mit Selbstbeteiligung
In der Auslandskrankenversicherung trägt die versicherte Person bei Heilbehandlungen im Ausland eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Versicherungsfall.

Reisegepäckversicherung  mit Selbstbeteiligung
In der Reisegepäckversicherung beträgt die Selbstbeteiligung 100 Euro je Versicherungsfall.

Incoming Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung
In der Incoming Krankenversicherung für ausländische Gäste beträgt die Selbstbeteiligung bei Heilbehandlungen im Gastland 100 Euro je Versicherungsfall.

Autozug- und Fährversicherung
Die Selbstbeteiligung beträgt bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs auf Fähren 150 Euro je Versicherungsfall.

Reisehaftpflichtversicherung
Bei Sachschäden trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro je Versicherungsfall.

Skipperrisiko und Yachtcharter

1. Versicherung des Charters ohne Skipperrisiko:
Der Yachtcharter ist eine Objektbuchung und wird zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte versichert. Die Versicherung wird auf eine Person ausgestellt und zusätzlich jede mitreisende Person namentlich benannt. Sofern nicht alle Namen der zu versichernden Personen Platz finden, empfiehlt sich bei Buchung des Charters eine Teilnehmerliste/Crewliste als Anlage zum Chartervertrag.

Chartern maximal vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Yacht, besteht gegenseitiger Versicherungsschutz. Bei Buchungen von mehr als vier Personen und ggf. zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern sind nur die Angehörigen der versicherten Person berechtigt, mit zurückzutreten.


2. Versicherung des Charters mit Skipperrisiko:
Ein Skipperrisiko liegt vor, wenn ein Schiffs-Charter nicht durchgeführt werden kann, sobald eine bestimmte Person (der Skipper) ausfällt. In diesem Fall ist, wie oben beschrieben, der Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte zu versichern. Zusätzlich versichert der Skipper (für sein Risiko) den Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekte. Der Skipper kann dann den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.

Ein Skipperrisiko liegt vor, wenn ein Schiffscharter nicht durchgeführt werden kann, sobald eine bestimmte Person (Skipper) ausfällt.

Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50% des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien/Objekt(e) zu wählen, wenn der „Objektanteil” mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Fluganreise und Segeltörn). In allen anderen Fällen (Objektanteil < 50 %) wird mit dem Tarif für Einzelpersonen versichert.

Reiseschutzprodukte mit Stornokostenversicherung sind sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abzuschließen. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage,
möglich.
Bei Reiseversicherungspaketen ohne Stornokostenversicherung (RundumSorglos-Schutz ohne Stornokostenversicherung) ist der Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

Sportgeräte

Ja. Fahrräder und andere Sportgeräte (z. B. Tauchgepäck) einschließlich Zubehör sind persönlicher Reisebedarf und sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Sie sind im Rahmen der Reisegepäckversicherung mitversichert während des Transports und der Lagerung, nicht jedoch während sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.

Stornokosten

Vertraglich geschuldete Stornokosten sind die Kosten, die der Reisende dem Leistungsträger, der zur Erbringung der Reiseleitung verpflichtet ist (z. B. Reiseveranstalter, Ferienwohnungsvermieter) bei Stonierung der Reise bzw. der Reiseleistung schuldet. Nicht hiervon erfasst sind Kosten, die im Rahmen der Vermittlung von Reiseleistungen anfallen (z. B. bei einem Vermittlungsvertrag mit einem Reisebüro).

Studenten & Au-Pairs

Der Abschluss der Auslandskrankenversicherung und des Komfortschutzes für Studenten und Au Pair kann jederzeit vor Antritt des Aufenthaltes erfolgen.

Der Abschluss der Incoming Versicherung für Studenten und Au Pair kann jederzeit vor Beginn des Aufenthalts, jedoch spätestens am Tag der Einreise in das erste Gastland, abgeschlossen werden.

Wichtig: Der Reiseschutz ist nicht verlängerbar.

Unser Tipp: Die Versicherung für Studenten und AuPairs für den gesamten Auslandsaufenthalt abschließen. Der Heimaturlab ist mitversichert.

Die Möglichkeit besteht nicht. Versicherungsschutz gewähren wir ausschließlich für die komplette Reise. Die Versicherung muss vor Reiseantritt gebucht worden sein.

Ja, der Student kann die Versicherung buchen. Die Studenten und Au Pair Versicherung ist generell für Studenten, Sprach- oder Austauschschüler, Au-pairs, Praktikanten oder Teilnehmer an einem Work and Travel Programm und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bis einschließlich 35 Jahre, die sich maximal 730 Tage / 24 Monate im Ausland aufhalten.

Das Reisegepäck ist bei der Studenten und Au Pair Versicherung nicht mit versichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit das Reisegepäck separat durch eine spezielle Reisegepäckversicherung abzusichern. Die Reisegepäckversicherung ist nur telefonisch buchbar.

Informationen finden Sie hier:

Reisegepäckversicherung
Zur Buchung oder weiteren Informationn steht Ihnen unser ServiceCenter zur Verfügung:
Tel: +49 (0)89 4166–1102
Montag bis Freitag von 8–19 Uhr, Samstag 9–13 Uhr

 

Ja, es besteht Versicherungsschutz, unabhängig davon, wie viele unterschiedliche Länder bereist werden.

Wir empfehlen, die (Incoming)Krankenversicherung mit dem (Incoming)Komfortschutz (Unfall-, Haftpflicht-, Unterbrechungsversicherung) für Studenten und Au Pairs zu ergänzen. Beide Versicherungen können auch einzeln abgeschlossen werden.

Tauchreisen

Bei Tauchunfällen sind im Ausland Arzt- und Krankenhauskosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen der ERV für eine Auslandskrankenversicherung versichert.
Auch die Kosten für die ggf. notwendige Behandlung in einer Dekompressionskammer sind über die ERV abgedeckt. Wenn als Folge eines Tauchunfalls ein Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person erforderlich wird, hilft die Notrufzentrale der ERV rund um die Uhr bei der Organisation.

Ein Unfall liegt bedingungsgemäß dann vor, wenn
• die versicherte Person durch ein plötzliches von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet,
• die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden,
• die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden erleidet. 

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die zum Tod oder zu dauernder Invalidität des versicherten Reisenden führen.
 
Kombination mit Hauptversicherungsleistung:
Die Reiseunfallversicherung ist nur zusammen mit einem RundumSorglos-Paket, einer Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung oder Auslandskrankenversicherung buchbar.

Die Reisegepäckversicherung versichert den persönlichen Reisebedarf des Reisenden. Hierzu gehört bei Tauchreisen auch die Tauchausrüstung. Die Tauchausrüstung gilt als Sportgerät. Sportgeräte einschließlich Zubehör sind insgesamt bis 25 % der Versicherungssumme versichert. Soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden, sind sie nicht versichert.
Als mitgeführtes Reisegepäck leistet die ERV gemäß ihren Versicherungsbedingungen, wenn die Tauchausrüstung abhandenkommt oder durch strafbare Handlungen, Unfälle des Transportmittels, Feuer oder Elementarereignisse beschädigt wird. 

Der Abschluss der Reisekrankenversicherung und der Reisegepäckversicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.

Unerwartete schwere Erkrankung

Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärzliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.

Verkehrsmittel

Versichert sind alle Reisen einschließlich Aufenthalt, deren An- und Abreise mit einem Reisebus erfolgt und dieser gleichzeitig das Hauptverkehrsmittel der Reise ist (z. B. Bus-Rundreise in Europa).

Versicherter Aufenthalt

Versichert ist der vorübergehende Aufenthalt der versicherten Person in den Gastländern.

Versicherte Personen

Versicherte Personen sind die in der Versicherungsdokumentation (z.B. Prämienrechnung, Zahlungsbeleg, Beilage zum Versicherungsschein) namentlich genannten Personen oder der dort beschriebene Personenkreis.

Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer ist die Person, die mit der ERV einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Versicherungsjahr

Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt und dauert 12 Monate (Zeitjahr). Beispiel: Beginn 12. Mai 2012, 12 Uhr mittags; Ende 12. Mai 2013, 12 Uhr mittags.

Versicherungssumme ändern

Gern prüfen wir mit Ihnen gemeinsam den Deckungsschutz Ihrer Jahres-Versicherung. Wir können die Versicherungssumme flexibel, entsprechend Ihrer Bedürfnisse anpassen.


Bitte kontaktieren Sie hierfür unser ServiceCenter unter

+49 (0)89 4166 1444

Wir sind für Sie Montag bis Freitag von 8.00 – 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 – 13.00 Uhr erreichbar.

Videokamera

Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Als aufgegebenes Reisegepäck sind Videokameras und Fotoapparate inklusive Zubehör nicht versichert.

Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug oder für gleichwertige Teile gezahlt werden muss.

Zeitwert

Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages.

Zahlungsmöglichkeiten bei online Buchung

Sie haben bei der ERV zwei bequeme Möglichkeiten der Zahlung:

1. SEPA-Lastschrift

Für eine Abbuchung benötigen wir Kontonummer und Bankleitzahl bzw. IBAN und BIC des Kontoinhabers. Die Zahlung per SEPA-Lastschrift ist nur mit einer deutschen Bankverbindung möglich.

Die IBAN (International Bank Account Number) hat die Kontonummer ersetzt.
Sie finden Ihre IBAN auf Ihrem Kontoauszug, bei einigen Banken auch auf der Rückseite der Bankkarte.

Der BIC (Business Identifier Code) hat die Bankleitzahl ersetzt.
Sie finden Ihren BIC auf Ihrem Kontoauszug, bei einigen Banken auch auf der Rückseite der Bankkarte.

2. Kreditkartenzahlung

Wir akzeptieren Kreditkarten von Mastercard, VISA und American Express.

Bei Einmal-Reiseversicherungen ist die Prämie sofort nach Abschluss der Versicherung fällig. In der Jahres-Versicherung ist die Erstprämie sofort nach Versicherungsbeginn fällig.

Sicherheitssoftware SSL

Die ERGO Reiseversicherung AG benutzt ein sicheres Übertragungsverfahren – die so genannte "Secure Socket Layer" (SSL)-Übertragung –, um Kundendaten zu verarbeiten.

Unsere Sicherheitsserver-Software verschlüsselt alle übertragenen Informationen und persönliche Daten wie z. B. Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Bankkontonummer bzw. IBAN und BIC, Name und Adresse. Diese Informationen können bei der Übertragung im Internet nicht von Unbefugten gelesen werden.

Bei der Verschlüsselung werden die von Ihnen eingegebenen Zeichen in einen Code verwandelt, der sicher im Internet übertragen werden kann.


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