Bitte lesen Sie bevor Sie buchen das Produktinformationsblatt.
Es soll Ihnen die Entscheidung, ob Sie diese Versicherung
abschließen wollen, erleichtern.
Eintrittskarten-Versicherung Wir erstatten Ihnen den Preis der Eintrittskarte(n) einschließlich Gebühren aus versicherten
Gründen wie z.B. unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft oder
Umzug aufgrund der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses.
Es fällt
keine Selbstbeteiligung an.
Abschlussfrist: Versicherungsschutz besteht nur, sofern die Versicherung beim Kauf der
Eintrittskarte oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage abgeschlossen wird.
Prämien: Versichert sind Eintrittskarten, deren Preis maximal EUR 1.000,- beträgt. Weitere
gebuchte touristische Leistungen (z.B. Flüge) sichern Sie bitte mit der
Reiserücktritts-Versicherung oder dem RundumSorglos-Schutz mit Reiserücktritts-Versicherung ab.
Es gelten die Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Eintrittskarten der
Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV/EK 2009).