Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (Teil A) Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten oder die Mehrkosten Ihrer
Hinreise bei verspätetem Reiseantritt aus versicherten Gründen wie z.B.
- schwere Unfallverletzung und unerwartete schwere Erkrankung
- Elementarereignis (z.B. Überschwemmung) am Urlaubsort vor Reiseantritt
- Verlust Ihres Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung
- Wiederholungsprüfungen
Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen, unterbrechen oder verlängern
müssen, ersetzen wir Ihnen z.B.
- zusätzliche Rückreisekosten
- den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen
- die Mehrkosten Ihres verlängerten Aufenthalts
Versicherungssumme ergibt sich aus dem gebuchten Tarif.
Die
Selbstbeteiligung beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch EUR 25,-
je versicherter Reise.
Dieser Reiseschutz gilt für alle Reisen in Deutschland (inklusive etwaiger Ausflüge ins
benachbarte Ausland bis zu jeweils 48 Stunden).
Es gelten die Versicherungsbedingungen für Reisen in Deutschland der Europäische
Reiseversicherung AG (VB-ERV/TID 2010).
Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 30 Tage vor planmäßigem
Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur
am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Um schon von Anfang an
bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.