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Die Versicherungsnehmer der ERV sollen auch in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit
ruhigem Gewissen Ihren Urlaub buchen können. Deshalb hat sich die ERV entschlossen, die erweiterten
Leistungen der Reiserücktritts-Versicherung als festen Bestandteil in die Versicherungsbedingungen
aufzunehmen. Kurzarbeit als Rücktrittsgrund ist nun ab dem 1. Juni 2011 automatisch mit
versichert.
Produkte die diesen Schutz enthalten:
Reiserücktritts-Versicherung
RundumSorglos-Schutz
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