
Reisekrankenversicherung für Kuba Pflicht!
Neue Einreisebestimmungen nach Kuba zum 1. Mai 2010
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Das Auswärtige Amt hat am 15. April 2010 seine Empfehlungen für die Einreise nach Kuba aktualisiert: „Jeder Kubareisende ist ab 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten
Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt.
Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba, E-Mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de zu wenden. Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht
vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro
Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer
des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es sollen Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen
über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben werden.“
Die ERV informiert Sie hierzu wie folgt:
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