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Damit Sie auch in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit ruhigem Gewissen Ihren Urlaub
buchen können, hat sich die ERV entschlossen, die Leistungen in der Reiserücktritts-Versicherung zu
erweitern:
Bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung Ihres Arbeitsplatzes können Sie wie bisher
stornieren und erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ERV ersetzt. Neu ist die
Wahlmöglichkeit:
Sie brauchen auf Ihren Urlaub nicht zu verzichten - mit dem Urlaubs-Zuschuss der ERV erhalten
Sie von uns den Restreisepreis bis maximal zur Höhe der Stornokosten erstattet, die zu diesem
Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Der Restreisepreis entspricht dem
Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder bereits geleisteten Anzahlungen.
Beispiel:
- Sie buchen eine Spanien-Reise über 1.000 Euro. Die Anzahlung von 300 Euro haben Sie bereits
geleistet, der Restreisepreis beträgt 700 Euro.
- Kurz vor Reiseantritt verlieren Sie aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung Ihren
Arbeitsplatz, die Stornokosten würden zu diesem Zeitpunkt 800 Euro betragen.
- Entscheiden Sie sich, die Reise anzutreten anstatt zu stornieren, übernimmt die ERV die
verblieben 700 Euro der Reisekosten als Urlaubs-Zuschuss. Die Reise kostet Sie so nur noch
insgesamt 300 Euro.
Der Urlaubs-Zuschuss gilt
- für alle Abschlüsse im Rahmen einer Einzelversicherung oder eines Pakets (Kurzfrist-Bereich),
die bis zum 30. Juni 2010 getätigt werden;
- für die entsprechenden Jahres-Versicherungen bei Reisebuchung in diesem Zeitraum.
Vorgehen:
- Einreichung von Versicherungsnachweis, Buchungsunterlagen, Stornostaffelung, Rechnung über
Vermittlungsentgelte einschließlich des Zahlungsnachweises und Kündigungsschreiben des
Arbeitgebers.
- Bitte senden Sie die Unterlagen an:
Europäische Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 80 05 45
81605 München
Weitere Informationen:
Reiserücktritts-Versicherung
RundumSorglos-Schutz
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