Krankenrücktransportkosten im Überblick

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisekranken-Versicherung, denn die gesetzliche Krankenversicherung deckt Krankenrücktransporte nicht ab.

  

Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit, sondern sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das bedeutet, dass auch Ihr Wunsch, nach Hause zu kommen, berücksichtigt wird.

 

Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen

Welchen Reiseschutz bieten Kreditkarten?