??? k06_bild_sheader_alt ???

Reiserücktrittsversicherung durch Ihre Kreditkarte? Meist kaum ausreichend!

Mit der Versicherung Ihrer Kreditkarte sind Sie meist nicht gut genug abgesichert. Mit der Reiserücktrittsversicherung der ERV hingegen schon ?

Prüfen Sie hier, ob Sie mit Ihrer Kreditkarte wirklich umfassend abgesichert sind. Mit der ERV gehen Sie in jedem Fall auf Nummer sicher!

 
 
Im Vergleich
Werden Sie im Notfall kompetent betreut?

Kreditkarten-Versicherung:

Oft wird ein Call-Center mit der Annahme der Notrufe beauftragt. Möchten Sie im Notfall mit mehreren Ansprechpartnern telefonieren? Prüfen Sie am besten die Angaben des Anbieters und wer Ihre Ansprechpartner für den Fall der Fälle sind!

 

Im Reiseschutz der ERV:

Alle Notrufe werden von einer professionellen Notrufzentrale angenommen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Reisemediziner stehen Ihnen im Notfall rund um die Uhr zur Seite und kümmern sich um Sie vor Ort. Weltweit – 365 Tage im Jahr!

Von Stiftung Warentest geprüft: Test auf den Azoren als Beste bestanden! Die Notrufzentrale der ERV war die einzige von zehn angerufenen Hotlines, die umgehend eine geeignete Adresse einer medizinischen Einrichtung in der Nähe nennen konnte.
Wichtig: Auch bei Krankheit oder Unfall vor der Reise sind die Ärzte der ERV für Sie da und helfen Ihnen bei der Entscheidung zwischen Reise und Stornokosten. Ihr kostenloses Service-Plus in jeder Reiserücktritts-Versicherung der ERV!

Medizinischer Beratungsservice

Welche Personen aus Ihrem nahen Umfeld können den Versicherungsfall auslösen?

Kreditkarten-Versicherung:

Nur für einen eingeschränkten Personenkreis.

 

Im Reiseschutz der ERV: Nahezu alle!

  • Angehörige: Ehe- und Lebenspartner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, Eltern, Großeltern, Stief- undAdoptiveltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Pflegekinder und -eltern, Enkelkinder, Geschwister, Schwager und Schwägerin, Schwiegereltern und -kinder, Onkel, Tante, Nichte und Neffe;
  • 4 Erwachsene und maximal 2 Kinder, die miteinander verreisen; Mitreisende sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben.
  • Betreuungspersonen die mitreisende oder daheimgebliebene minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Sind auch Ihre Mitreisenden mitversichert?

Kreditkarten-Versicherung:

Häufig ist nur der Kreditkarteninhaber abgesichert.

 

Im Reiseschutz der ERV:

Ob Familien-, Gruppen- oder Schülerreise – jede Reisegruppe wird so abgesichert, dass alle rundum geschützt sind.

Ist der medizinisch sinnvolle Kranken-rücktransport eingeschlossen?

Kreditkarten-Versicherung:

Viele Kreditkarten beinhalten nur den „medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten“ Krankenrücktransport. Medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet:
  • Nur wenn die Behandlung im Ausland nicht möglich ist, wird der Patient nach Hause transportiert.
  • Der behandelnde Arzt im Ausland entscheidet über den Rücktransport. Doch welcher Arzt lässt einen zahlungsfähigen Patienten gerne gehen und räumt ein, ihn nicht ausreichend behandeln zu können?
  • Der Patient ist im fremden Land und mit der fremden Sprache auf sich allein gestellt.
 

Im Reiseschutz der ERV:

Die ERV sichert immer den „medizinisch sinnvollen“ Krankenrücktransport ab!

  • Der Patient wird bei Transportfähigkeit auf jeden Fall nach Hause zurückgeholt!
  • Die Ärzte der Notrufzentrale in München entscheiden mit dem Hausarzt sowie dem Patienten über den Rücktransport.
  • Die Notrufzentrale setzt sich direkt mit dem behandelnden Arzt im Ausland in Verbindung.

Krankenrücktransport-Rechner

Werden im Schadensfall alle Kosten übernommen?

Kreditkarten-Versicherung:

  • Es wird nur ein fixer Betrag an Reisekosten abgesichert. Erhöht sich der Betrag, spricht man von Unterversicherung. Dann leistet die Versicherung gar nicht oder nur teilweise.
  • Im Notfall wird häufig nur bis zu einem Maximal-Betrag geleistet, der nach aktuellen Standards nicht ausreichend ist. Die Mehrkosten, wie beispielsweise beim teuren Krankenrücktransport, müssen vom Kunden selbst getragen werden.
  • Meist werden die Krankheitskosten sogar nur bis zu einer gewissen Anzahl von Tagen übernommen und nicht bis zum Tag der Transportfähigkeit (auf 60-90 Tage begrenzt). Sind Sie innerhalb dieser Frist nicht wieder auf den Beinen, kann es teuer für Sie werden.
 

Im Reiseschutz der ERV:

  • Die Reisekosten sind im Falle eines Stornos komplett abgesichert (je nach Produkt abzgl. der üblichen Selbstbeteiligung).
  • Im Krankheitsfall werden die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland und den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport übernommen.
    Wir leisten unbegrenzt bis zum Tag der Transportfähigkeit – das bedeutet bis zu Ihrer Rückkehr nach Hause. Damit entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Innerhalb Deutschlands sind die Behandlungskosten dann wieder durch Ihre Krankenkasse abgesichert.

 
  

Sie sind nicht ausreichend auf Reisen geschützt?

Reiseversicherungen der ERV

 
Buchungsmöglichkeiten
Reiseland
Reisebeginn
Reiseende
Anzahl der Reisenden
Erwachsene bis 64
Erwachsene ab 65
Kinder