Schäden schnell und zuverlässig reguliert.

Hier finden Sie Tipps, wie Sie Ihre Schadensregulierung beschleunigen können.

 

Tipp 1: Dokumentation
Dokumentieren Sie Ihren Schadensfall so gut wie möglich. Bewahren Sie dazu alle Belege oder Dokumente auf, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen. Im Zweifelsfall besser ein Dokument zu viel als zu wenig.

Tipp 2: Versicherungsnummer bereithalten
Um die Schadensregulierung zu beschleunigen, sollten Sie die Versicherungs-Nummer (auf Ihrer Prämienrechnung oder Ihrem Versicherungsnachweis) immer parat haben und auch auf der Reise mitführen.

Tipp 3: Schadensfall umgehend melden
Melden Sie den Schaden der ERV so schnell wie möglich.

 

Neu: Persönliche Beratung für Schadensmeldungen

Wir helfen Ihnen persönlich: Unter der Telefonnummer 089/4166-1799 stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für Informationen zur Verfügung!

 

Tipp 4: Einsendung der Unterlagen

Reichen Sie Ihre Schadensmeldung in jedem Falle schriftlich ein. Verwenden Sie hierzu bitte die Original-Formulare der ERV, die Sie bequem und einfach online als PDF-Download ausdrucken können.

Schadensformulare der ERV

 

Bitte senden Sie die Unterlagen an:


Europäische Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 80 05 45
81605 München

  Tipp 5: Unterlagen vollständig ausfüllen und unterschreiben
Eine vollständige Schadensmeldung an die ERV besteht – je nach Versicherungsart – aus folgenden Unterlagen:
 
  • Reiserücktritts-Versicherung (Stornierung vor Reiseantritt)
    • Prämienrechnung
    • Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
    • Stornokostenrechnung des Reiseveranstalters
    • Nachweis für den Rücktrittsgrund (z. B. ärztliches Attest bei Krankeit, Sterbeurkunde etc.) 
  • Reiseabbruch-Versicherung
    • Prämienrechnung
    • Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
    • Aufstellung der zusätzlichen Rückreisekosten mit Originalbelegen
    • Nachweis für den Grund und für den Zeitpunkt des Reiseabbruchs
  • Reisegepäck-Versicherung
    • Prämienrechnung
    • Kurze Schadensschilderung
    • Schadensprotokoll des Beförderungsunternehmens
    • Protokoll der polizeilichen Anzeige im Original
    • Originaleinkaufsquittung und Belege
    • Fahrschein bzw. Flugschein im Original
  • Reisekranken-Versicherung
    • Prämienrechnung
    • Originalbehandlungsrechnung(en) oder
    • Zweitschriften mit einem Originalerstattungsstempel eines anderen Leistungsträgers (z. B. Krankenkasse) über die gewährten Leistungen
    • Aufstellung der Kosten z.B. Kassenbelege für Medikamente, Arztrechnungen von Behandlungskosten usw.
  • Sonstige Versicherungsarten z.B. Unfall/Haftpflicht
    • Prämienrechnung
    • Anschreiben mit der Schadensschilderung
    • Rechnungen etc. im Original

  

 
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Reiserücktritts-Versicherung der ERV bei Stiftung Warentest unter den drei Besten.

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