Auslandskrankenversicherung für Familien

Familien und auch Paare sind mit der Auslandskrankenversicherung bestens abgesichert. Ob Familienurlauber oder Geschäftsreisender mit Familie - die Auslandskrankenversicherung für Familien hilft.

Auslandskrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe für die Familie

Das leistet unsere Auslandskrankenversicherung für die Familie:

  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland erstattet.
  • Sie bekommen Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls bis zu 10.000 € erstattet.
  • Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr weltweit zur Verfügung u.a.:
    - Medizinische Notfälle aller Art
    - Arzneimittelberatung
    - Informationen über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor und während der Reise
    - Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt
  • Die ERV organisiert die Rückholung von Kindern und bezahlt die hierfür entstehenden Mehrkosten.
     

 

Die wichtigsten Fakten der Auslandskrankenversicherung für Familien:

Ideal für Sie

Als Familienurlauber oder Geschäftsreisender mit Familie

Geografischer Geltungsbereich

Europa/Weltweit (USA und Kanada nur mit Zuschlag)

Reisedauer

maximal 1 Jahr

Versicherungssumme

Unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbehalt. Tarife mit Selbstbehalt sind günstiger.

Abschlussfrist

Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

Unsere Produktübersicht

Zur Auslandskrankenversicherung

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Die Auslandskrankenversicherung für Familien leistet im Detail für Sie:

1. Reisekrankenversicherung

Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a. die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit adäquaten Transportmitteln (auch Ambulanzflugzeugen) und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Bei auf Reisen in Deutschland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen:

  • erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von 50 € bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt.
  • erstatten wir die Kosten den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit adäquaten Transportmitteln (auch Ambulanzflugzeugen) und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Die ERV organisiert und übernimmt die Mehrkosten für die Rückholung von mitreisenden Kindern unter 16 Jahren, wenn sie wegen Unfall oder akut eingetretener Krankheit der versicherten Person nicht mehr betreut werden können.

Die Notrufzentrale:

  • informiert u.a. auf Anfrage vor und während der Reise über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung während der Reise.
  • berät bei Abhandenkommen von Medikamenten über mögliche Ersatzpäparate.

Die Notrufzentrale erbringt Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt in Form von:

  • Betreuung: Übermittlung von Informationen zwischen den behandelnden Ärzten und dem Hausarzt der versicherten Person; auf Wunsch Einbeziehung der Angehörigen.
  • Krankenbesuch: Auf Wunsch organisiert die ERV die Reise für einen nahen Angehörigen und zahlt die Beförderungskosten, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert.
  • Kostenübernahmegarantie: bis zu 15.000 €. Die ERV übernimmt die Abwicklung der Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern.

Versicherungssumme: unbegrenzt

Es gibt aber auch Risiken, die eine Reisekrankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, bei denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen auf der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Die Versicherungsbedingngen geben Ihnen hierzu nähere Informationen.

2. Selbstbeteiligung möglich

Die Selbstbeteiligung beträgt € 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.

3. USA/Kanada-Zuschlag

Für Reisen in die USA bzw. nach Kanada fällt eine Zuschlags-Prämie zur Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe an.

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Papa hat sich den Magen verdorben – Kostenpunkt 2.516 Euro

Oh, wie war Florian P. schlecht!
Papi hat sich den Magen verdorben. Er war in dieser Nacht gar nicht im Bett, sondern nur noch auf dem Klo, beschrieb seine sechsjährige Tochter Mara die Situation.

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So ist´s passiert:

Anne P. war gerade dabei über die Rezeption nach einem Hotelarzt für ihren Mann zu fragen, als sie einen dumpfen Schlag und einen Schrei aus dem Badezimmer hörte. Ihr Mann war im Badezimmer zusammengebrochen und hatte sich beim Sturz eine Platzwunde am Hinterkopf zugezogen.

Mit dem Krankenwagen ging es ins nächste Krankenhaus. Dort kümmerten sich die Ärzte sowohl um die Magen-Darm-Erkrankung als auch die Versorgung der Platzwunde. Nach drei Tagen konnte Florian wieder ins Hotel zurück und sich noch ein paar Tage erholen.

So haben wir geholfen:

Vor der Entlassung bekam Florian P. die Rechnung in Höhe von 2.520 Euro auf den Tisch – für Behandlung, Transport und den Aufenthalt in einem türkischen Krankenhaus. Ohne das RundumSorglos-Paket Familie bei der ERV, wäre ihre Last-Minute-Reise zum kostspieligen Urlaub geworden.
Und für die entgangenen drei Urlaubstage spendete die ERV finanziellen Trost!

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