für Besucher aus dem Ausland
Ideal für Sie |
Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland |
Geografischer Geltungsbereich |
Deutschland und andere Gastländer |
Maximale Aufenthaltsdauer |
60 Tage |
Versicherungssumme |
Unbegrenzt |
Selbstbeteiligung |
Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich. |
Abschlussfrist |
Der Abschluss der Incoming-Kranken-Versicherung hat vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das Gastland zu erfolgen. |
Schengen-Visum |
Die Incoming-Versicherungen erfüllen die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Kranken-Versicherung ist gegeben. |
1. Heilbehandlungen im Gastland
Sie erhalten bei während des versicherten Aufenthaltes akut eintretenden Krankheiten und Unfällen finanzielle Entschädigung für die Kosten der
2. Selbstbeteiligung möglich
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungen im Gastland