Incoming-Kranken-Versicherung

für Besucher aus dem Ausland

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Das leistet unsere Incoming-Kranken-Versicherung für Sie:

  • Als ausländischer Gast sichern Sie sich mit der Incoming-Kranken-Versicherung im Falle einer plötzlichen Krankheit gegen hohe Kosten ab.
  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen in Deutschland oder anderen Gastländern erstattet (z. B. stationäre oder ambulante Behandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel).

Die wichtigsten Fakten:

Ideal für Sie

Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland und andere Gastländer

Maximale Aufenthaltsdauer

60 Tage

Versicherungssumme

Unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich.

Abschlussfrist

Der Abschluss der Incoming-Kranken-Versicherung hat vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das Gastland zu erfolgen.

Schengen-Visum

Die Incoming-Versicherungen erfüllen die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Kranken-Versicherung ist gegeben.

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Die Incoming-Kranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe leistet im Detail für Sie:

1. Heilbehandlungen im Gastland

Sie erhalten bei während des versicherten Aufenthaltes akut eintretenden Krankheiten und Unfällen finanzielle Entschädigung für die Kosten der

  • Stationären und ambulanten Heilbehandlungen
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt bis einschließlich der 32. Schwangerschaftswoche
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Erstmals notwendige Hilfsmittel
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
  • Gepäckrückholung
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Arzneimittel-Beratungs-Service
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland
  • Rückholung von Kindern
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen)

2. Selbstbeteiligung möglich
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungen im Gastland
 

 

Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Incoming-Krankenversicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen Teile I und D (PDF, 189 KB)

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
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