Auslandsreisekrankenversicherung für 1 Jahr

Seien Sie ein Jahr lang geschützt mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Einzelpersonen. Wir sorgen dafür, dass Sie auf Ihren Auslandsreisen gut krankenversichert sind.

Auslandsreisekrankenversicherung für Privat- oder Geschäftsreisende für 1 Jahr

Gute Gründe für die Auslandsreisekrankenversicherung als Jahresschutz:

  • Praktisch. Ein Vertrag für alle Reisen auch innerhalb Deutschlands.
  • Geringer Beitrag. Die Jahresversicherung rechnet sich im Vergleich zur Einmalreiseversicherung für jeden, der mehr als einmal im Jahr verreist.
  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland erstattet.
  • Sie bekommen Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls bis zu 10.000 € zurück.
  • Die ERV organisiert und übernimmt für Sie die Kosten für Kranken- und Gepäcktransporte.
  • Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr weltweit zur Verfügung u.a. für:
    - Medizinische Notfälle aller Art
    - Arzneimittelberatung
    - Informationen über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor und während der Reise
    - Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt

 

Die wichtigsten Fakten der Auslandsreisekrankenversicherung:

Ideal für Sie

Als Urlauber oder Geschäftsreisender, der den Kostenvorteil bereits ab der zweiten Reise im Jahr nutzen möchte 

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (inklusive USA und Kanada)

Maximale Reisedauer

Versichert sind alle Reisen bis zu jeweils 45 Tagen. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage.

Versicherungssumme

Unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.

Abschlussfrist

Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

Versicherungsschutz

Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.

 

Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.

Vertragsverlängerung

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen

Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.

Unsere Produktübersicht

Zur Auslandskrankenversicherung

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  • SSL-Verschlüsselung
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Ausgezeichnet!

Stiftung Warentest 05/2010

Note Gut (2,1)

für die Jahres-Reisekrankenversicherung der ERV!

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung leistet im Detail für Sie:

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen - innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.

1. Auslandsreisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe

Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a.
die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Bei auf Reisen in Deutschland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen:

  • erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von 50 € bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt.
  • erstatten wir die Kosten für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit adäquaten Transportmitteln (auch Ambulanzflugzeugen) und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Die Notrufzentrale

  • informiert u.a. auf Anfrage vor und während der Reise über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung während der Reise.
  • berät bei Abhandenkommen von Medikamenten über mögliche Ersatzpäparate.

Die Notrufzentrale erbringt Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt in Form von:

  • Betreuung: Übermittlung von Informationen zwischen den behandelnden Ärzten und dem Hausarzt der versicherten Person; auf Wunsch Einbeziehung der Angehörigen.
  • Krankenbesuch: Auf Wunsch organisiert die ERV die Reise für einen nahen Angehörigen und zahlt die Beförderungskosten, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert.
  • Kostenübernahmegarantie: bis zu 15.000 €. Die ERV übernimmt die Abwicklung der Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern.

Versicherungssumme: unbegrenzt

Es gibt aber auch Risiken, die eine Reisekrankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

2. Selbstbeteiligung möglich

EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland

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Ausgezeichnet!

Stiftung Warentest 05/2010

Note Gut (2,1)

für die Jahres-Reisekrankenversicherung der ERV!

Auslandskrankenversicherung

Snowbord ade! Erst Halfpipe, dann Sturz und Krankenhaus.

Super Wetter und ein irrer Snowboard-Funpark lockten Florian A. und seine Freunde zum Saisonauftakt in die Berge Österreichs. Es war auch schon richtig was los.

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So ist´s passiert:

Übermütig versuchte sich Florian A. mit einem Sprung, den er noch nie gewagt hatte. Pech - der Sprung ging daneben und er stürzte unglücklich auf den linken Arm.

Seine Freunde riefen die Bergrettung und innerhalb kurzer Zeit wurde der Patient ins Tal gebracht. Der junge Mann hatte sich den Ellbogen ausgekugelt und die Bänder gerissen. Es musste sofort operiert werden, damit die Ärzte den Arm vollfunktionsfähig erhalten konnten.

Nach einigen Tagen im Krankenhaus konnte Florian A. mit seinem Gipsarm nach Hause reisen. Für die Rettungsaktion, die Operation und den Krankenhausaufenthalt fielen 8.149 Euro an. Ein stolzer Preis für einen Sprungversuch mit dem Snowboard!

So haben wir geholfen:

Florian A. musste die entstandenen Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen - dank des Jahrespaketes der ERV, das er bei seinem letzten Badeurlaub abgeschlossen hatte. Die Bergungskosten sind hier inklusive!

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Stiftung Warentest 05/2010

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