Jahres-Reisekranken-Versicherung

für (mehrere) Einzelpersonen: Privat- oder Geschäftsreisende

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Das leistet unsere Jahres-Reisekranken-Versicherung:

  • Sie bekommen die Ihnen die anfallenden Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die z. B. durch stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel entstehen, erstattet.
  • Wir tragen für Sie umfangreiche Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls.
  • Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich für Notfälle zur Verfügung.

Die wichtigsten Fakten:

Ideal für Sie

Als Urlauber oder Geschäftsreisender, der den Kostenvorteil bereits ab der zweiten Reise im Jahr nutzen möchte 

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Maximale Reisedauer

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tages- und Schiffsreisen) bis zu jeweils 45 Tagen. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage.

Versicherungssumme

Unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich.

Abschlussfrist

Keine

Abschlusskriterium

Der Abschluss der Jahres-Reisekranken-Versicherung ist nur möglich, wenn Sie die vollständige deutsche Bankverbindung angeben und dem Lastschriftverfahren zustimmen.

Vertragsverlängerung

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Fälligkeit der Jahresprämie gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen

Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort


Die Jahres-Reisekranken-Versicherung leistet im Detail für Sie:

1. Sie erhalten finanzielle Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der

  • Heilbehandlungen im Ausland
    • Stationäre und ambulante Heilbehandlungen
    • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
    • Notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
    • Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
    • Hilfsmittel
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
  • Arzneimittel-Beratungs-Service
  • Gepäckrückholung
  • Rückholung von Kindern
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).

2. Selbstbeteiligung möglich
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag von 50 €.

Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Jahres-Reisekranken-Versicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen Teil C und D (PDF, 189 KB)


Snowbord ade! Erst Halfpipe, dann Sturz und Krankenhaus.

Super Wetter und ein irrer Snowboard-Funpark lockten Florian A. und seine Freunde zum Saisonauftakt in die Berge Österreichs. Es war auch schon richtig was los.

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So ist´s passiert:

Übermütig versuchte sich Florian A. mit einem Sprung, den er noch nie gewagt hatte. Pech - der Sprung ging daneben und er stürzte unglücklich auf den linken Arm.

Seine Freunde riefen die Bergrettung und innerhalb kurzer Zeit wurde der Patient ins Tal gebracht. Der junge Mann hatte sich den Ellbogen ausgekugelt und die Bänder gerissen. Es musste sofort operiert werden, damit die Ärzte den Arm vollfunktionsfähig erhalten konnten.

Nach einigen Tagen im Krankenhaus konnte Florian A. mit seinem Gipsarm nach Hause reisen. Für die Rettungsaktion, die Operation und den Krankenhausaufenthalt fielen 8.149 Euro an. Ein stolzer Preis für einen Sprungversuch mit dem Snowboard!

So haben wir geholfen:

Florian A. musste die entstandenen Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen - dank des Jahrespaketes der ERV, das er bei seinem letzten Badeurlaub abgeschlossen hatte. Die Bergungskosten sind hier inklusive!