Seien Sie als Gast in Deutschland bestens geschützt mit unserer Incoming-Krankenversicherung für Ausländer. Wir sorgen dafür, dass Sie als ausländischer Besucher für Ihren Aufenthalt in Deutschland bestens abgesichert sind.
Ideal für Sie |
Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland |
Geografischer Geltungsbereich |
Deutschland und andere Gastländer |
Aufenthaltsdauer |
maximal 1 Jahr |
Versicherungssumme |
Unbegrenzt |
Selbstbeteiligung |
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger. |
Abschlussfrist |
Der Abschluss hat vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen. |
Versicherungsschutz |
Beginnt am Tag der Einreise, frühestens mit dem Abschluss der Versicherung. |
Schengen-Visum |
Die Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben. |
Unsere Produktübersicht |
Bei während des versicherten Aufenthalts akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a.
die Kosten für
Versicherungssumme: unbegrenzt
Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
Es gibt aber auch Risiken, die eine Incoming-Krankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Die Versicherungsbedingungen geben Ihnen hierzu nähere Informationen.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.