Krankenversicherung für Ausländer (Incoming)

Seien Sie als Gast in Deutschland bestens geschützt mit unserer Incoming-Krankenversicherung für Ausländer. Wir sorgen dafür, dass Sie als ausländischer Besucher für Ihren Aufenthalt in Deutschland bestens abgesichert sind.

Krankenversicherung für Ausländer (Incoming)

Das leistet unsere Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste mit medizinischer Notfallhilfe für Sie:

  • Als ausländischer Gast sichern Sie sich mit der Incoming-Krankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe im Falle einer plötzlichen Krankheit gegen hohe Kosten ab.
  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen in Deutschland oder anderen Gastländern erstattet (z. B. stationäre oder ambulante Behandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel).
  • Wir übernehmen die Kosten für den Krankentransport zur Erstversorgung im Gastland.

Die wichtigsten Fakten der Krankenversicherung für ausländische Gäste:

Ideal für Sie

Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland und andere Gastländer

Aufenthaltsdauer

maximal 1 Jahr

Versicherungssumme

Unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.

Abschlussfrist

Der Abschluss hat vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen.

Versicherungsschutz

Beginnt am Tag der Einreise, frühestens mit dem Abschluss der Versicherung.

Schengen-Visum

Die Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.

Unsere Produktübersicht

Zur Auslandskrankenversicherung

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Die Incoming-Krankenversicherung für Ausländer mit medizinischer Notfall-Hilfe leistet im Detail für Sie:

1. Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Bei während des versicherten Aufenthalts akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a.
die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Versicherungssumme: unbegrenzt

Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.

Es gibt aber auch Risiken, die eine Incoming-Krankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Die Versicherungsbedingungen geben Ihnen hierzu nähere Informationen.

2. Selbstbeteiligung möglich

Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.

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