Krankenversicherung für Ausländer (Incoming)

Seien Sie als Gast in Deutschland bestens geschützt mit unserer Incoming-Krankenversicherung für Ausländer. Wir sorgen dafür, dass Sie als ausländischer Besucher für Ihren Aufenthalt in Deutschland bestens abgesichert sind.

Krankenversicherung für Ausländer (Incoming)

Das leistet unsere Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste mit medizinischer Notfallhilfe für Sie:

  • Als ausländischer Gast sichern Sie sich mit der Incoming-Krankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe im Falle einer plötzlichen Krankheit gegen hohe Kosten ab.
  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen in Deutschland oder anderen Gastländern erstattet (z. B. stationäre oder ambulante Behandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel).
  • Wir übernehmen die Kosten für den Krankentransport zur Erstversorgung im Gastland.

Die wichtigsten Fakten der Krankenversicherung für ausländische Gäste:

Ideal für Sie

Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland und andere Gastländer

Aufenthaltsdauer

maximal 1 Jahr

Versicherungssumme

Unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich.

Abschlussfrist

Der Abschluss hat vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen.

Schengen-Visum

Die Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.

Unsere Produktübersicht

Zur Auslandskrankenversicherung

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Die Incoming-Krankenversicherung für Ausländer mit medizinischer Notfall-Hilfe leistet im Detail für Sie:

1. Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Bei während des versicherten Aufenthalts akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a.
die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Versicherungssumme: unbegrenzt

Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.

2. Selbstbeteiligung möglich

Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
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