Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

für (mehrere) Einzelpersonen: Privat- oder Geschäftsreisende

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Das leistet unsere Reisekranken-Versicherung für Sie:

  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die z. B. durch stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel entstehen, erstattet.
  • Sie bekommen Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls bis zu 10.000 € zurück.
  • Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.

Die wichtigsten Fakten:

Ideal für Sie

Als Urlauber und Geschäftsreisender

Geografischer Geltungsbereich

Europa/Weltweit

Maximale Reisedauer

60 Tage

Versicherungssumme

Unbegrenzt

Selbstbehalt

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich.

Abschlussfrist

Keine

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Die Reisekranken-Versicherung leistet im Detail für Sie:

1. Sie erhalten finanzielle Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der

  • Heilbehandlungen im Ausland
  • Stationäre und ambulante Heilbehandlungen
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • bei einer Frühgeburt die Kosten der notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen bis zu insgesamt 250 € je Versicherungsfall
  • Hilfsmittel (z.B. Miete eines Rollstuhls) bis zu insgesamt 250 € je Versicherungsfall
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis zu 10.000 €
  • Überführung zum Bestattungsort bzw. Bestattung im Ausland
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird, wenn Sie transportfähig sind.
  • Arzneimittel-Beratungs-Service
  • Gepäckrückholung
  • Rückholung von Kindern
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).

2. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag von 50 €.

 

Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Reisekranken-Versicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen Teil C und D (PDF, 189 KB)

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
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Im Rausch der Tiefe

Für Taucher ist Mexiko ein wahres Paradies. Leonhard M. hatte die faszinierende Unterwasserwelt bereits mehrfach erforscht.

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So ist´s passiert:

Bei seinem vierten Tauchgang in Mexiko überschätzte er jedoch sein Können. Er tauchte begeistert von der vielfältigen Meeresfauna immer weiter hinab und geriet in zu tiefes Wasser.
Auftauchen nach Vorschrift - mit den entsprechenden Zwischenstopps - war nicht mehr möglich. Leonhard M. kam viel zu schnell an die Meeresoberfläche und kollabierte.

Seine Begleiter ergriffen sofort die richtige Maßnahme und versuchten die nächstgelegene Dekompressionskammer zu erreichen. Insgesamt 17 Stunden musste Leonhard M. dort behandelt werden. Inzwischen wurde die Notrufzentrale der ERV informiert. Diese faxte im Handumdrehen eine Kostenübernahmegarantie nach Mexiko und organisierte die deutschsprachige Betreuung des Patienten.

So haben wir geholfen:

Auf schlappe 15.452 Euro beliefen sich die Behandlungskosten in Mexiko. Darum musste sich Leonhard M. aber keine Sorgen machen - die ERV hat geholfen!

 

 

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