Reisekrankenversicherung (RKV) für Gruppen

Gruppen sind mit der RKV mit der medizinischen Notfallhilfe auf Reisen bestens abgesichert.

RKV - Die Reisekrankenversicherung für Gruppen

Das leistet unsere Gruppen-Reisekrankenversicherung (RKV) für Sie:

  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland erstattet.
  • Sie bekommen Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls bis zu 10.000 € zurück.
  • Die ERV organisiert und übernimmt für Sie die Kosten für Kranken- und Gepäcktransporte.
  • Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr weltweit zur Verfügung u.a. für:
    - Medizinische Notfälle aller Art
    - Arzneimittelberatung
    - Informationen über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor und während der Reise
    - Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt

 

Die wichtigsten Fakten der RKV:

Ideal für Sie

Als Gruppe (ab 6 bis 150 Personen bei Bahnreisen, ab 10 bis 150 Personen bei allen anderen Reisen)

Tarifberechnung

Ab 0,80 € pro Tag/Einzelperson, mindestens jedoch 25 € pro Gruppe. Hin- und Rückreisetag sind jeweils als ein eigener Tag zu berechnen.

Geografischer Geltungsbereich

Europa/Weltweit (USA und Kanada nur mit Zuschlag)

Maximale Reisedauer

45 Tage

Versicherungssumme

Unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.

Abschlussfrist

Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

Unsere Produktübersicht

Zur Auslandskrankenversicherung


Unsere RKV für Gruppen leistet im Detail:

1. Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a. die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

 

Bei auf Reisen in Deutschland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen:

  • erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von 50 € bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt.
  • erstatten wir die Kosten für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit adäquaten Transportmitteln (auch Ambulanzflugzeugen) und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

 

Die Notrufzentrale

  • informiert u.a. auf Anfrage vor und während der Reise über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung während der Reise.
  • berät bei Abhandenkommen von Medikamenten über mögliche Ersatzpräparate.

Die Notrufzentrale erbringt Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt in Form von:

  • Betreuung: Übermittlung von Informationen zwischen den behandelnden Ärzten und dem Hausarzt der versicherten Person; auf Wunsch Einbeziehung der Angehörigen.
  • Krankenbesuch: Auf Wunsch organisiert die ERV die Reise für einen nahen Angehörigen und zahlt die Beförderungskosten, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert.
  • Kostenübernahmegarantie: bis zu 15.000 €. Die ERV übernimmt die Abwicklung der Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern.

Versicherungssumme: unbegrenzt

Es gibt aber auch Risiken, die eine Reisekrankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

2. Selbstbeteiligung möglich

Die Selbstbeteiligung beträgt € 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.

3. USA/Kanada-Zuschlag

Für Reisen in die USA bzw. nach Kanada fällt eine Zuschlags-Prämie zur Gruppen-Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe an.