Mann kauft Bahnticket

Im Urlaub allein verreisen: So versichern sich Singles und Einzelpersonen

Alleinreisende sind unabhängig, entdecken die Welt auf eigene Faust und finden auch ohne Reisebegleitung zu sich selbst. Aber ob Sie als Familie, als Paar oder als Einzelperson Ihren Urlaub verbringen – die Risiken hoher Stornogebühren bei Reiserücktritt, Krankheit, Abbruch des Urlaubs, Ärger mit dem Gepäck oder dem Mietwagen ändern sich nicht.

Komplettschutz für Ihre Reise

Singles und Alleinreisende kombinieren aus unterschiedlichen Bausteinen ihren individuellen Schutz. Reiserücktritt, falls Sie vor dem Urlaub in Stockholm erkranken oder Reiseabbruch, wenn Sie in Accra einen Anruf wegen eines Todesfalls zu Hause erhalten. Die Auslandskrankenversicherung greift, wenn Sie zum Beispiel in Hanoi im Hospital behandelt werden müssen. Ihr Reisegepäck ist bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung versichert. Ebenso der Selbstbehalt von gemieteten Pkws, Wohnmobilen oder Campern, wenn Sie die Reisefahrzeugversicherung buchen. Die Leistungen greifen sowohl in Deutschland als auch weltweit und gelten auch dann, wenn Sie als Single im Urlaub einen Lieblingsmenschen kennenlernen und Sie gemeinsam Ihre Zeit verbringen.

Allein auf Geschäftsreise

Beachten Sie bei Geschäftsreisen: Innerhalb des Landes, in dem Sie Ihre Arbeitsstätte haben, muss die Entfernung zwischen Arbeits- und Zielort mehr als 50 km betragen. Hauptberufliche Außendiensttätigkeiten sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. Wenn Sie in Paris tätig sind und sich mit Ihren Geschäftspartnern zu einem Essen in die Champs-Élysées verabreden, ist das eine stilvolle Angelegenheit, erfüllt aber nicht die Versicherungskriterien. Machen Sie sich dagegen auf den Weg nach Marseille, um in einem Café im Cours Julien bei einem Glas Wein geschäftliche Angelegenheiten zu vertiefen, gilt es als Reise.

Schutz bei Erkrankung von Angehörigen

Familienangehörigen kann immer etwas passieren. Bei einem Notfall ist Ihr Platz nicht an einem fernen Urlaubsort, sondern zu Hause. Erkranken Angehörige vor Antritt Ihrer Reise, ist dies im Reiserücktrittschutz versichert, während Ihrer Reise greift der Reiseabbruchschutz.

Coronaschutz vor und während der Reise

Ihre Reiseversicherung hält den Ergänzungsschutz Covid-19 bereit, wenn Sie zum Beispiel wegen eines positiven PCR-Tests Ihre Reise stornieren, abbrechen oder verlängern müssen, weil Sie sich in Isolation begeben müssen.
So schützt Ihre Reiseversicherung Singles und Alleinreisende:

  • Reiserücktritt-Schutz:
    Sie sagen die Reise wegen Krankheit, Kurzarbeit oder anderen unerwarteten Ereignissen ab.

  • Reiseabbruch-Schutz:
    Sie müssen die Reise wegen Krankheit, Unfall oder anderen Ereignissen abbrechen oder verlängern.

  • Reisekraken-Schutz:
    Sie erkranken während der Reise, müssen in medizinische Behandlung oder nach Hause transportieret werden.

  • Reisegepäck-Schutz:
    Ihr Gepäck verspätet sich, wird beschädigt oder gestohlen.

  • Reisefahrzeug-Schutz:
    Sie haben Ärger mit einem gemieteten Pkw oder beim Carsharing.

Abgesichert für ein komplettes Jahr

Ihre Reiseversicherung schützt Sie 365 Tage auf allen Reisen, die Sie während des Versicherungszeitraums buchen. Bei Reiserücktritt und Ergänzungsschutz Covid-19 ist die Reisedauer unbegrenzt. Reiseabbruch, Reisekrankenversicherung, Reisegepäck- und Mietwagenversicherung greifen bei allen Reisen im Versicherungszeitraum mit einer Dauer von maximal 28 Tagen.

3 Gründe für Ihre nexible Reiseversicherung

nexible als Ihr Schutz auf Reisen

Sofortiger Schutz

Ihr nexible Reiseschutz ist nach Reisebuchung ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn gültig. Schließen Sie ihn rechtzeitig mit dem Erhalt Ihrer Reisebestätigung ab. So können Sie sich voll auf Ihren Urlaub konzentrieren.

Schutz für ein Jahr

Ihr nexible Reiseschutz schützt Sie auf all Ihren Reisen für ein Jahr und verlängert sich automatisch. Wenn Sie die Versicherung nicht mehr benötigen, veranlassen Sie spätestens einen Monat vor Vertragsende die Kündigung.

Online-Schadenmeldung

Sie reichen Ihre Schadenmeldung schnell und bequem über das nexible Kundenportal ein. Alle Schadenmeldungen werden transparent online abgebildet.

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Ihr nexible Rundum-Schutz als Einzelperson

nexible begleitet Sie, wenn Sie Ihren Urlaub allein verbringen oder auf Dienstreise sind. Schließen Sie den Schutz gleich mit der Reisebuchung ab. Haben Sie vorher gebucht, müssen zwischen Versicherungsbeginn und Reiseantritt mindestens 14 Tage liegen. Sind es bei spontanen Reisen weniger als zwei Wochen, muss die Versicherung am Tag der Reisebuchung oder spätestens an einem der drei folgenden Werktage abgeschlossen werden.

Ihr nexible Vorteil

Wir erstatten Umbuchungskosten, wenn Sie Ihre Reise nicht stornieren, sondern umbuchen.

Add-Ons
Covid-19 Schutz
nexible ist an Ihrer Seite, wenn Sie
  • allein Urlaub machen

  • eine Veranstaltung versäumen.

  • auf Geschäftsreise sind.

nexible erstattet Ihnen
  • Behandlungskosten im Krankheitsfall.

  • vorzeitigen Reiseabbruch oder Verlängerung.

  • Stornokosten bei Rücktritt.

Ihr nexible Vorteil

Wir erstatten Umbuchungskosten, wenn Sie Ihre Reise nicht stornieren, sondern umbuchen.

Häufig gestellte Fragen

Ihr Traum ist es, abseits bekannter Pfade die Welt zu erkunden, am besten nicht nur einmal im Jahr, sondern möglichst zu jeder Jahreszeit? Schließlich sind ja nicht nur die Sommermonate reizvoll, vielmehr versprechen auch Reisen im Frühling, Herbst oder Winter erfüllende Urlaubserlebnisse - zudem lassen sich fremde Länder besonders gut außerhalb der überlaufenen Ferienwochen erforschen.

Ob Backpacker, All-Inclusive-Urlauber, Naturliebhaber oder Partygänger - ganz unabhängig davon, wohin es Sie zieht und wie Sie gerne reisen, unterwegs kann immer etwas passieren. Sind Sie also öfter als ein- bis zweimal im Jahr alleine unterwegs, lohnt es sich kaum, eine einzelne Reise zu versichern. Speziell für urlaubsfreudige Singles haben viele Versicherungsgesellschaften ein Komplettpaket zusammengestellt, das Sie ein ganzes Jahr sorgenfrei die Welt erkunden lässt.

Nicht immer geht es im Leben so ganz gerecht zu, wie es beispielsweise Angela K. am eigenen Leib erfahren musste: Nachdem sie im letzten Sommerurlaub die Liebe ihres Lebens kennengelernt hatte, hat sie alle Urlaubstage und Überstunden gesammelt, um auch im Herbst und im Winter mehrere Wochen bei dem Liebsten verbringen zu können. Zudem wollte sie die Hin- und Rückreise etwas ausdehnen, um weitere Sehnsuchtsziele zu erforschen.

Nur wenige Tage vor Reisebeginn des Herbsturlaubs passierte dann das Unglück: Ein komplizierter Blinddarmdurchbruch machte alle geplanten Reisepläne zunichte. Umso mehr freute sie sich auf den Winter und den verschobenen Urlaub: Unternehmungslustig und voller Vorfreude zog sie los, wertvolle Weihnachtsgeschenke im Gepäck. Auf dem Weg zum Flughafen kommt es aufgrund von Schnee und Glatteis zu einem schweren Verkehrsunfall und die Reise kann erneut nicht angetreten werden. Hätte Frau K. nicht rechtzeitig eine Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen abgeschlossen, wären für sie aufgrund der hohen Stornierungsgebühren erhebliche finanzielle Nachteile entstanden.

Eine Jahresreiseversicherung lohnt sich für alle, die gern verreisen und sich vor hohen Stornierungsgebühren schützen möchten, wenn sie eine Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Je nach Versicherungspaket bzw. ausgewählten Teilversicherungen kann eine Jahresreiseversicherung auch eine Reisekrankenversicherung und eine Reisegepäckversicherung enthalten.

Die Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen besteht in der Regel aus verschiedenen Teilversicherungen, die entweder als Paket bereits zusammengestellt wurden, oder von den Verbrauchern selbst ausgewählt werden können. Folgende Versicherungen sind im Paket enthalten bzw. können zusammengestellt werden:

  • Stornokosten- bzw. Reiserücktrittsversicherung: Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei einem Reiseabbruch. Ebenfalls kann der Versicherungsanbieter bei einem verspäteten Reiseantritt alle Mehrkosten der Hinreise sowie die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten erstatten.

  • Reiseabbruchversicherung: Nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten können erstattet werden, wie auch nicht genutzte Reiseleistungen wegen einer Unterbrechung aufgrund eines stationären Aufenthalts (Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung auf der Reise).

  • Die Reisekrankenversicherung greift bei Krankheiten und Unfällen auf Auslandsreisen. Erstattet werden die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen (ambulant oder stationär), Operationen sowie Arznei-, Heil- und Verbandmittel. Ebenfalls schmerzstillende Zahnbehandlungen, die ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen sowie Hilfsmittel wie Gehhilfen oder die Miete eines Rollstuhls, die während der Reise zum ersten Mal notwendig werden, kann Ihre Versicherungsgesellschaft übernehmen. Ebenfalls der medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransport und die Rückholung des Gepäcks an den Wohnort sind meist im Leistungsspektrum enthalten.

  • Über die Reisegepäckversicherung werden der Zeitwert oder die Reparaturkosten des Reisegepäcks erstattet, wenn es beschädigt wird oder abhanden kommt (z.B. durch Straftat eines Dritten oder Elementarereignisse wie Überschwemmung, Lawinen, oder Erdbeben). Die Versicherung greift auch dann, wenn sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet. Ebenfalls erstattet werden notwendige Ersatzkäufe bis zu einer festgesetzten Summe pro Person bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck, nähere Angaben dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Hilfreich: Manche Versicherungen inkludieren im Versicherungspaket ebenfalls verschiedene Assistance-Leistungen, z.B. Informationen über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise sowie Hilfe bei der Organisation einer notwendigen, verfrühten Rückreise.

Bei Reiseabbruch oder Stornierung müssen versicherte Gründe vorliegen. Dazu zählen unerwartete schwere Ersterkrankungen oder die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit, die im letzten halben Jahr vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde (Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen). Weiter gelten schwere Unfallverletzungen, Schwangerschaft und Tod zu den versicherten Gründen, wie auch ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Elementarereignisse, Feuer oder Wasserrohrbruch.

Wichtig in Pandemiezeiten: Achten Sie darauf, dass in Ihrer Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen ebenfalls ein Covid-19-Schutz enthalten ist, der auch bei einer Corona-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt. Damit greift der Versicherungsschutz der Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung in der Regel auch in folgenden Fällen:

  • Krankheit oder Tod durch Covid-19,

  • Quarantänemaßnahmen (persönlich und individuell) von einer Behörde angeordnet,

  • Verweigerung der Beförderung/Einreise durch berechtigte Dritte,

  • zusätzliche Unterkunftskosten, die durch eine angeordnete Quarantänemaßnahme (persönlich und individuell) entstanden sind.