Familie glücklich mit Pullover

Abgesicherter Reiseabbruch

Wenn es um die schönste Zeit des Jahres geht, denken wir nicht gerne an die Risiken. Dabei können ein Badeunfall auf Madeira oder ein Skiunglück in Tirol schnell für einen abrupten Abbruch des Urlaubs sorgen. Statt der erhofften Erholung entstehen nun Kosten für die vorzeitige Abreise, Umbuchungen und entgangene Reiseleistungen.

Ihre Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko eines unerwarteten Abbruchs. Alle Leistungen und Rahmenbedingungen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein unter dem Punkt ›Reiseabbruch-Schutz‹.

Die häufigsten Gründe für den Abbruch eines Urlaubs

Es gibt viele Gründe, die zum vorzeitigen Abbruch Ihrer Reise führen können. Ihr Versicherungsschutz greift bei diesen Ereignissen: Unfall, Todesfall in der Familie, Unfälle oder Krankheiten von Angehörigen oder Mitreisenden, Schwangerschaftskomplikationen oder Impfunverträglichkeit.

Auch Vorkommnisse, die nichts mit der Gesundheit zu tun haben, können die Fortsetzung Ihrer Reise unmöglich machen. Beispiele dafür sind gerichtliche Ladungen, eine unerwartete Kündigung oder eine plötzlich festgesetzte Wiederholungsprüfung, die mitten in den Urlaub fällt. Bricht ein Feuer am Urlaubsort aus, haben Sie einen Wasserschaden zu Hause oder wird Ihr Urlaubsfahrzeug dauerhaft fahruntüchtig, zählt dies ebenfalls zu den versicherten Gründen, falls Sie die Reise deswegen abbrechen müssen.

Bedingungen für Kostenerstattung bei Reiseabbruch

Für Ihre Reiseabbruchversicherung müssen im Schadensfall bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist für eine Kostenerstattung nicht ausreichend, dass es Ihnen im Urlaub in Vietnam während der Regenzeit zu heiß und zu feucht ist. Grundsätzlich muss der Anlass für den Abbruch entweder Sie oder eine Risikoperson betreffen. Risikopersonen sind in der Regel Mitreisende und Angehörige der versicherten Personen. Weiterhin darf das Ereignis zu Reiseantritt nicht erwartbar gewesen sein und muss eine Fortsetzung der Reise unzumutbar machen. Eine plötzliche schwere Erkrankung, Unwetter wie Hurrikans, Hochwasser am Urlaubsort oder auch ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel erfüllen die Bedingungen für Ihre nexible Reiseabbruchversicherung. 

Das leistet Ihre Reiseabbruchversicherung

Müssen Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen, übernimmt die Reiseabbruchversicherung in der ersten Reisehälfte den kompletten Reisepreis und in der zweiten Hälfte den halben Preis der Reise – bis zur maximal versicherten Summe.
Ihre Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen durch den Abbruch Ihrer Reise entstehen. Dazu zählen unter anderem die Mehrkosten, wenn Sie Ihren Heimflug umbuchen müssen.

Prämie bei Reiseabbruch

Ihre Reiseabbruchversicherung gilt für alle Reisen mit einer Dauer von bis zu 28 Tagen, die Sie während des Versicherungszeitraums von einem Jahr unternehmen. Der Versicherungsschutz greift bereits ab dem Tag nach der Buchung um 12 Uhr mittags.

Einzelpersonen, Alleinreisende, Schulpflichtige und Studierende erhalten den Schutz bereits ab 4 Euro pro Jahr, Familien und Paare ab einer Prämie von 5 Euro jährlich.

3 Gründe für die nexible Reiseabbruchversicherung

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Reiseabbruchversicherung

Auf Ihren Reiseabbruch-Schutz können Sie sich weltweit verlassen. Wenn Sie Ihren Urlaub wegen eines außerplanmäßigen Ereignisses abbrechen müssen, kümmert sich nexible um die anfallenden Mehrkosten. Auch bei unfreiwilliger Verlängerung Ihres Aufenthalts aufgrund von Krankheit oder Unfall übernehmen wir Kosten.

Ihr nexible Vorteil

Bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte wird der gesamte Reisepreis erstattet, danach 50 Prozent.

nexible ist Ihr Partner, wenn
  • Sie Ihre Reise abbrechen müssen.

  • Sie unerwartet Ihren Arbeitsplatz wechseln.

  • Angehörige zu Hause Ihre Hilfe benötigen.

Sie erhalten eine Kostenerstattung für
  • Mehrkosten bei frühzeitiger Rückreise.

  • zusätzliche Kosten bei verspäteter Rückreise.

  • Hotelkosten bei verspäteter Abreise.

Ihr nexible Vorteil

Bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte wird der gesamte Reisepreis erstattet, danach 50 Prozent.

Häufig gestellte Fragen

Eine Jahres-Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung übernimmt bei einem versicherten Grund die Stornokosten sowie die bei einem Reiseabbruch notwendigen zusätzlichen nachgewiesenen Ausgaben. Handelt es sich bei dem Versicherungsschutz um eine Jahres-Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktritt, greift der Schutz während der gesamten Geltungsdauer von einem Jahr.

Welche Reiseversicherung für Sie die beste ist, hängt stets von Ihren persönlichen Umständen und Bedürfnissen ab. Dank der transparenten Web-Auftritte der Versicherungen und der Online-Rechner für eine einfache Berechnung des Wunschtarifs haben Sie inzwischen die Möglichkeit, bequem von Zuhause aus die für Sie am besten passende Reiseversicherung zu finden.

Eine Jahres-Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ist für alle Paare und Familien sinnvoll, die neben ausgiebigen Reisen auch gerne die eine oder andere Wochenendtour unternehmen möchten und/oder öfter eine Geschäftsreise antreten. Dabei ist jedes Reiseziel möglich.

Wie sehr sich diese Versicherung lohnt, durfte Familie B. gleich zweimal erfahren: Bereits kurz nach Versicherungsabschluss brach Herr B. für vier Tage zu einer Geschäftsreise auf. Seine Firma feierte das 50-jährige Bestehen auf Menorca. Am zweiten Tag unternahm Wolfram B. auf eigene Faust eine Wanderung, stürzte und brach sich das linke Bein. Mit dem komplizierten Bruch wurde er in eine Spezialklinik auf dem Festland überwiesen, danach ging es nach Hause. Dank der Reiseabbruchversicherung wurden die Kosten für den Krankenrücktransport übernommen.

Ein halbes Jahr später stand der von der ganzen Familie freudig erwartete Sommerurlaub auf dem Plan. In der Woche nach Ferienbeginn sollte es losgehen, der Flug nach Mexiko und das geräumige Familien-Appartement waren bereits bezahlt. Auch verschiedene Ausflüge hatte Familie B. bereits gebucht. Was Herr und Frau B. nicht wissen konnten: In der Klasse ihrer Tochter Leni gab es einen, leider zu spät erkannten, Scharlach-Fall. Drei Tage vor der Abreise klagte Leni dann über Halsschmerzen, eine Tag später stand die Diagnose: Scharlach. Da sich nun auch Brüderchen Lukas angesteckt hatte, war klar, dass die Reise storniert werden musste. Diesmal half die Stornokostenversicherung: Neben den Flug- und Mietkosten wurden sogar die Kosten für die bereits bezahlten Eintrittskarten zurückerstattet.

Die Reiseabbruchversicherung ersetzt in dem Versicherungszeitraum von einem Jahr alle zusätzlichen Rückreisekosten, die bei einem Reiseabbruch entstehen, wenn dieser versichert ist. Ebenfalls alle bereits gebuchten Leistungen, die Sie aufgrund des Abbruchs nicht wahrnehmen konnten, werden von der Reiseversicherung erstattet. Darin enthalten ist i.d.R. auch die gesamte Organisation einer außerplanmäßigen Rückreise bei unerwarteter schwerer Krankheit. Hinzu kommt meist die Erstattung eines Mietfahrzeugs, sollte das für die Reise geplante Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne auf der Urlaubsfahrt fahruntauglich werden, sodass Sie die Reise nicht wie geplant fortsetzen können.

Der Reiserücktritt ist gleichbedeutend mit der Stornokosten-Versicherung. Sollten Sie also Ihre Reise bereits vor Antritt absagen müssen, werden die Stornokosten übernommen. Wenn Sie erst später Ihre Reise antreten können, erstattet die Reiseversicherung alle nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Voraussetzung dafür sind von der Versicherung anerkannte Gründe (nächster Punkt).

Zu den versicherten Gründen bei einer Stornokosten- und der Reiseabbruchversicherung gehören eine unerwartete schwere Erkrankung sowie die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit, sofern diese innerhalb des letzten halben Jahres nicht behandelt wurde (Kontrolluntersuchungen ausgenommen). Ebenfalls bei Tod, einem Unfall oder Schwangerschaftsproblemen greifen beide Versicherungen. Bekommen Sie auf Ihrer Reise einen nicht eingeplanten Termin zum Empfang oder der Spende eines Organs, gelten die Versicherungen ebenso wie bei betriebsbedingter Kündigung und dem daraus resultierenden Arbeitsplatzverlust. Auch bei erheblichem Schaden am Eigentum springt die Reiseversicherung i.d.R. ein.

In Zeiten der Pandemie ist ein Ergänzungsschutz für Covid-19 durchaus sinnvoll. Der Jahres-Ergänzungsschutz für Covid-19 gilt meist ergänzend für alle Bestandteile der Hauptversicherung, auch wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Covid-19 besteht. Versichert sind somit auch folgende Fälle:

  • Krankheit/Tod durch Covid-19

  • Behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen (persönlich und individuell)

  • Verweigerung der Beförderung oder der Einreise durch berechtigte Dritte

  • Nicht eingeplante Unterkunftskosten, die durch eine persönlich und individuell angeordnete Quarantänemaßnahme zustande gekommen sind.

Wünschen Sie neben der Storno- und der Reiseabbruchversicherung auch eine Reisekrankenversicherung, können Sie diese im attraktiven Paketpreis mit abschließen.

Eine Jahres-Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktritt können Sie bereits ab einem günstigen zweistelligen Betrag abschließen. Über einen Online-Rechner des Anbieters können Sie Ihren Tarif einfach berechnen. Haben Sie den Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, beträgt Ihre Zuzahlung meist 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens pro Versicherungsfall bei der Stornokosten- sowie Reiseabbruchversicherung.