Jahres-Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Was tun, wenn Sie in Ihrem Urlaub erkranken?

Die ERV hilft Ihnen weltweit vor Ort, z. B. einen Arzt oder ein Krankenhaus zu finden und übernimmt die Heilbehandlungskosten. Wir übernehmen die Kostenübernahmegarantie gegenüber ausländischen Krankenhäusern, so werden Sie schnell versorgt, und falls Sie sich doch daheim behandeln lassen wollen: Die ERV übernimmt den Krankenrücktransport nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit, sondern auch, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Ihnen wird also im Krankheitsfall immer schnell und optimal geholfen.

 

Unsere Jahres-Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe: Einmal abschließen und auf allen Reisen während des Jahres krankenversichert!
 


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Leistungsbeschreibung Jahres-Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Kurz & übersichtlich – Wichtige Hinweise

 
 
Im Überblick
Für wen geeignet?
Urlauber und Geschäftsreisende, die mehrmals im Jahr verreisen und auch den Krankenfall auf Wochenendausflügen ins Ausland absichern wollen, denn: Die gesetzliche Krankenversicherung deckt Krankenrücktransporte nicht ab. Bei Reisen in Deutschland ist der Rücktransport abgesichert bzw. wird auf Wunsch ein Krankenhaustagegeld geleistet.
Voraussetzungen für den Abschluss
Der Abschluss der Jahres-Versicherungen ist nur über Direktinkasso (Lastschriftverfahren) möglich. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn die vollständige deutsche Bankverbindung angegeben und dem Lastschriftverfahren zugestimmt wird.
Familiendefinition
Maximal zwei Erwachsene bis einschließlich 64 Jahre in häuslicher Gemeinschaft sowie deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
Geltungsbereich
Weltweit.
Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbst-beteiligung)
100 Euro je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.

Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen einen einmaligen Betrag von 50 Euro.

Vertrags-verlängerung
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Erreichen von Altersgrenzen
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum
Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Versicherte Reisen

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tages- und Schiffsreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen – in Deutschland jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage.

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Gut zu wissen

 

Warum brauche ich eine Reiseversicherung?

Reiseschutz von der ERV

Gut zu wissen

 

Ausgezeichnet!

Bestnoten für Jahres-Reiseschutz der ERV für Familien

Reiserücktritts-Versicherung der ERV bei Stiftung Warentest unter den drei Besten.

Pressemitteilung

 

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