Reiserücktrittsversicherung Deutschland

Bei Reisen in Deutschland sind Urlauber mit der Reiserücktrittsversicherung Deutschland bestens abgesichert. Und das zu günstigen Konditionen.

Reiserücktrittsversicherung Deutschland

Das leistet unsere Reiserücktrittsversicherung Deutschland für Sie:

  • Sie bekommen die Stornogebühren erstattet, wenn Sie Ihre Reise z. B. aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit bzw. bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes nicht antreten können.
  • Sollten Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen, werden Sie für z. B. nicht genutzte Reiseleistungen finanziell entschädigt.

Die wichtigsten Fakten der Reiserücktrittsversicherung Deutschland:

Ideal für Sie

Als Urlauber, der innerhalb Deutschlands verreist

Geografischer Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht für die jeweils versicherte Reise in Deutschland (inkl. Kleinwalsertal). Eingeschlossen sind auch etwaige während dieser Reise stattfindenden Ausflüge in das benachbarte Ausland mit einer Dauer von jeweils maximal 48 Stunden.

Versicherungssumme

Entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis, max. 10.000 €

Selbstbeteiligung

Nur Tarife mit Selbstbeteiligung möglich

Abschlussfrist

Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.

Unsere Produktübersicht

Zur Reiserücktrittsversicherung


Die billige Reiserücktrittsversicherung für Reisende in Deutschland leistet im Detail:

1. Reiserücktrittsversicherung

Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornogebühren zurück, wenn Sie die Reise nicht antreten können wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

Neu: Erstattung der Mietwagenkosten bis € 500,- und der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn das eigene Fahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt wegen Panne oder Unfall fahruntauglich wird.

2. Reiseabbruchversicherung

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung für die

  • Mehrkosten der Rückreise
  • Nicht genutzten Reiseleistungen
  • Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes

Neu: Nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung und Erstattung der Mietwagenkosten bis € 500,-, wenn das eigene Fahrzeug während der Reise wegen Panne oder Unfall fahruntauglich wird.

3. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen.
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.
  • Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.

4. Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Reise.

Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Storno-Versicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen (PDF, 167 KB)