Storno-Versicherung

für Gäste aus Deutschland

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Das leistet unsere Storno-Versicherung für Sie:

  • Sie bekommen die Stornogebühren erstattet, wenn Sie Ihre Reise z. B. aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit bzw. bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes nicht antreten können.
  • Sollten Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen, werden Sie für z. B. nicht genutzte Reiseleistungen finanziell entschädigt.

Die wichtigsten Fakten:

Ideal für Sie

Als Urlauber, der innerhalb Deutschlands verreist

Geografischer Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht für die jeweils versicherte Reise in Deutschland (inkl. Kleinwalsertal). Eingeschlossen sind auch etwaige während dieser Reise stattfindenden Ausflüge in das benachbarte Ausland mit einer Dauer von jeweils maximal 48 Stunden.

Versicherungssumme

Entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis, max. 10.000 €

Selbstbeteiligung

Nur Tarife mit Selbstbeteiligung möglich

Abschlussfrist

Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage möglich.


Die Storno-Versicherung für Reisende in Deutschland leistet im Detail:

1. Reiserücktritts-Versicherung

Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornogebühren zurück, wenn Sie die Reise nicht antreten können wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

2. Reiseabbruch-Versicherung

 

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung für die

 

  • Mehrkosten der Rückreise
  • Nicht genutzten Reiseleistungen
  • Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes

3. Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person.

 

Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Storno-Versicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen (PDF, 109 KB)