Jahres-Reiserücktritts-Versicherung

für (mehrere) Einzelpersonen: Privat- oder Geschäftsreisende

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Das leistet unsere Jahres-Reiserücktritts-Versicherung für Sie:

  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück, wenn Sie Ihre Reise z. B. aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit bzw. bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes nicht antreten können.
  • Wir zahlen die Umbuchungsgebühren, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund umbuchen müssen.
  • Sie erhalten die nachgewiesenen Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, wenn Sie Ihren Reiseantritt verschieben müssen.
  • Neue Ergänzungen zu Kurzarbeit und Urlaubs-Zuschuss:

    In diesen Fällen springt die Reiserücktritts-Versicherung der ERV ein.

Die wichtigsten Fakten:

Ideal für Sie

Als Urlauber und Geschäftsreisender, der mehr als 2 Mal im Jahr verreist und auch Wochenendausflüge absichern will

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Maximale Reisedauer

45 Tage pro Reise

Versicherungssumme

Ergibt sich aus dem gebuchten Tarif L, XL oder XXL.
L = bis 1.000 €, XL = bis 2.000 €, XXL = bis 5.000 €
Maximale Höhe der Versicherungssumme ist der Reisepreis.

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich.

Abschlusskriterium

Der Abschluss der Jahres-Reiserücktritts-Versicherung ist nur möglich, wenn Sie die vollständige deutsche Bankverbindung angeben und dem Lastschriftverfahren zustimmen.

Versicherungsschutz

Versichert sind alle Reisen, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht werden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht werden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen.

Vertragsverlängerung

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht bis spätestens einen Monat vor Fälligkeit der Jahresprämie gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen

Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.


Die Jahres-Reiserücktritts-Versicherung leistet im Detail:

1. Stornoschutz

Sie bekommen die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

2. Verspätungsschutz 

  • Sie bekommen die Mehrkosten der Hinreise erstattet, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
  • Sie bekommen die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten) erstattet.

3. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.

4. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person.

 

Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen Teil A (PDF, 150 KB)