Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt

Auch ganze Schulklassen sind bei Klassenausflügen abgesichert. Mit der Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt gehören Stornogebühren oder Mehrkosten bei verspäteter Anreise der Vergangenheit an.

Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt

Das leistet unsere Reiserücktrittsversicherung auf Klassenfahrt:

  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück.
  • Sie bekommen anteilig die vor Ort nicht genutzten Reiseleistungen zurück.
  • Sie erhalten die Mehrkosten bei verspäteter Hinreise zurück.
  • Sie bekommen die Umbuchungsgebühren ersetzt.
  • Keine Versetzung in die nächste Klasse und deshalb keine Teilnahme an der bevorstehenden Klassenfahrt? Auch in diesem Fall bekommen Sie die Stornogebühren ersetzt.
  • Die Aufsichtsperson fällt aus und die Reise muß abgesagt werden. Bei Stornierung aus versichertem Grund bekommen Sie die Stornogebühren erstattet.
  • Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Stornoberatung vor der Reise

Die wichtigsten Fakten der Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten:

Ideal für Sie

Als Schülerreisegruppe von mindestens 6 Schüler-/innen bis 25 Jahre und ggf. maximal 2 mitreisenden Begleitpersonen

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Maximale Reisedauer

Bis 10 Tage. Bei einer Reisedauer von über 10 Tagen können die Tarife bis max. 20 Tage kombiniert werden. Für längere Aufenthalte ab 21 Tagen versichern sich Schulklassen mit den Tarifen der Gruppen-Versicherungen.

Versicherungssumme

Stornokostenversicherung: Entspricht dem versicherten Reisepreis, maximale Versicherungssumme: 1.000 € pro Person
Reiseabbruchversicherung: Entspricht dem versicherten Reisepreis, maximale Versicherungssumme: 1.000 € pro Person

Selbstbeteiligung

Nur Tarife ohne Selbstbeteiligung möglich

Abschlussfrist

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Lehrer-Ausfall-Risiko

Erstattung der Stornokosten der kompletten Reise bei Ausfall der Aufsichtsperson aus einem versicherten Grund.

Unsere Produktübersicht

Zur Reiserücktrittsversicherung


Die Reiserücktrittsversicherung auf Klassenfahrt für Schüler leistet im Detail:

1. Stornokostenversicherung für Klassenfahrten (Reiserücktrittsversicherung)

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie die Schülerreise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schulwechsel
  • Nichtversetzung
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis. (Maximal jedoch 1.000 € pro Person)

Es gibt aber auch Risiken, die die Stornokostenversicherung für Schülerreisen nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (z.B. weil an Ihrer Schule die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen

2. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Stornoberatung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie die Medizinische Stornoberatung der ERV ein.

3. Reiseabbruchversicherung

Versichert sind u.a.

• die nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
• die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.

Versicherte Gründe sind u.a.:

• Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
• Schwere Unfallverletzung
• Tod
• Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
• Schaden am Eigentum

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Es gibt aber auch Risiken, die eine Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen. Unsere Versicherungsbedingungen bieten weitere Informationen.