Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt

Auch ganze Schulklassen sind bei Klassenausflügen abgesichert. Mit der Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt gehören Stornogebühren oder Mehrkosten bei verspäteter Anreise der Vergangenheit an.

Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt

Das leistet unsere Reiserücktrittsversicherung auf Klassenfahrt:

  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück.
  • Sie erhalten die Mehrkosten bei verspäteter Hinreise zurück.
  • Sie bekommen die Umbuchungsgebühren ersetzt.
  • Keine Versetzung in die nächste Klasse und deshalb keine Teilnahme an der bevorstehenden Klassenfahrt? Auch in diesem Fall bekommen Sie die Stornogebühren ersetzt.
  • Die Aufsichtsperson fällt aus und die Reise muß abgesagt werden. Bei Stornierung aus versichertem Grund bekommen Sie die Stornogebühren erstattet.
  • Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Die wichtigsten Fakten der Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten:

Ideal für Sie

Als Schülerreisegruppe von mindestens 6 Schüler-/innen bis 25 Jahre und ggf. maximal 2 mitreisenden Begleitpersonen

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Maximale Reisedauer

20 Tage. Für längere Aufenthalte ab 21 Tagen versichern sich Schulklassen mit den Tarifen der Gruppen-Versicherungen.

Versicherungssumme

Entspricht dem versicherten Reisepreis.
Maximale Versicherungssumme: 1.000 € pro Person.

Selbstbeteiligung

Nur Tarife ohne Selbstbeteiligung möglich

Abschlussfrist

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Lehrer-Ausfall-Risiko

Erstattung der Stornokosten der kompletten Reise bei Ausfall der Aufsichtsperson aus einem versicherten Grund.

Unsere Produktübersicht

Zur Reiserücktrittsversicherung


Die Reiserücktrittsversicherung auf Klassenfahrt für Schüler leistet im Detail:

1. Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten (RRV)

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie die Schülerreise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schulwechsel
  • Nichtversetzung
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

2. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV ein.