Auch ganze Schulklassen sind bei Klassenausflügen abgesichert. Mit der Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt gehören Stornogebühren oder Mehrkosten bei verspäteter Anreise der Vergangenheit an.
Ideal für Sie |
Als Schülerreisegruppe von mindestens 6 Schüler-/innen bis 25 Jahre und ggf. maximal 2 mitreisenden Begleitpersonen |
Geografischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Maximale Reisedauer |
Bis 10 Tage. Bei einer Reisedauer von über 10 Tagen können die Tarife bis max. 20 Tage kombiniert werden. Für längere Aufenthalte ab 21 Tagen versichern sich Schulklassen mit den Tarifen der Gruppen-Versicherungen. |
Versicherungssumme |
• Stornokostenversicherung: Entspricht dem versicherten Reisepreis, maximale Versicherungssumme: 1.000 € pro Person |
Selbstbeteiligung |
Nur Tarife ohne Selbstbeteiligung möglich |
Abschlussfrist |
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. |
Lehrer-Ausfall-Risiko |
Erstattung der Stornokosten der kompletten Reise bei Ausfall der Aufsichtsperson aus einem versicherten Grund. |
Unsere Produktübersicht |
Versicherte Leistungen sind u.a.:
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis. (Maximal jedoch 1.000 € pro Person)
Es gibt aber auch Risiken, die die Stornokostenversicherung für Schülerreisen nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (z.B. weil an Ihrer Schule die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen
Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!
Versichert sind u.a.
• die nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
• die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
Versicherte Gründe sind u.a.:
• Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
• Schwere Unfallverletzung
• Tod
• Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
• Schaden am Eigentum
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.
Es gibt aber auch Risiken, die eine Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen. Unsere Versicherungsbedingungen bieten weitere Informationen.