Mit der Reiseabbruchversicherung Jahres-RRV-Topschutz sind Einzelpersonen bestens abgesichert. Egal ob Reiserücktritt oder Reiseabbruch während der Reise - Sie sind versichert und die ERV springt ein.
Ideal für Sie |
Als Urlauber und Geschäftsreisender, der mehr als 2 Mal im Jahr verreist und auch Wochenendausflüge absichern will |
Geografischer Geltungsbereich |
Weltweit (inklusive USA und Kanada) |
Versicherungssumme |
Ergibt sich aus dem gebuchten Tarif L, XL oder XXL. |
Selbstbeteiligung |
Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich. |
Versicherungsschutz |
Versichert sind alle Reisen, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht werden. Abweichend in der Reiserücktrittsversicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt. Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde. |
Vertragsverlängerung |
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird. |
Erreichen von Altersgrenzen |
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort. |
Unsere Produktübersicht |
Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen - innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.
Versichert ist u.a.:
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme Einzelperson (max. Reisepreis pro Reise): Je nach Höhe des Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: EUR 1.500,-, EUR 3.000,- oder EUR 5.000,-
Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!
Versichert sind u.a.
Versicherte Gründe sind:
Versicherungssumme Einzelperson (max. Reisepreis pro Reise): Je nach Höhe des Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: EUR 1.500,-, EUR 3.000,- oder EUR 5.000,-
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:
Jetzt auch noch wir, dachte sich Frank M. aus Bremen, als die Kurzarbeit-Meldung von der Personalabteilung kam. Seit 15 Jahren arbeitet er schon in dem mittelständischen Baustoffunternehmen, das seit letztem Jahr mit der schlechten Auftragslage zu kämpfen hat.
Seine Gedanken kreisen um die Familienkasse. Der Teilzeitjob seiner Frau bietet ihm ein wenig Sicherheit, trotzdem heißt es den Gürtel enger schnallen in den nächsten Monaten. Und die geplanten Pfingstferien in Antalaya?
Schon Anfang Januar buchte er zusammen mit seiner Frau den langersehnten Cluburlaub. Doch die Ersparnisse müssen jetzt das verringerte Einkommen der Familie in der nächsten Zeit ausgleichen. Nach einem Anruf beim Veranstalter steht fest: einen Monat vor Abreise muss Frank M. mit 740 Euro Stornokosten rechnen.
Dank der ERV eine Sorge weniger für Frank M.! Im Jahres-Reiserücktrittsversicherung-Topschutz der ERV sind auch Extra-Leistungen wie Kurzarbeit oder Urlaubszuschuss bei Jobverlust abgesichert.
Und für den geplatzten Cluburlaub spenden den Kindern Oma und Opa schnellen Trost mit vollem Programm auf dem Bauernhof.