Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahresschutz für Familien und Paare

Familien und Paare können sich mit der Reiserücktrittsversicherung der ERV bestens vor unnötigen Stornokosten vor Reisebeginn schützen.

Reisekostenrücktrittsversicherung der ERV für Familien und Paare

Gute Gründe für die Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien und Paare als Jahresschutz:

  • Praktisch. Ein Vertrag für alle Reisen
  • Geringer Beitrag. Die Jahresversicherung rechnet sich im Vergleich zur Einmalreiseversicherung für jeden, der mehr als einmal im Jahr verreist.
  • Sie bekommen die Stornokosten erstattet.
  • Sie erhalten nicht genutzte Reiseleistungen zurück.
  • Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Stornoberatung vor der Reise

Die wichtigsten Fakten der Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien & Paare:

Ideal für Sie

Als Familie, Paar und Geschäftsreisender mit Familie, die mehrmals im Jahr verreisen und auch die Wochenendausflüge absichern wollen. Außerdem alle, die ein Objekt (z.B. Ferienwohnung, Hausboot, Fähren) buchen bzw. gebucht haben.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (inklusive USA und Kanada)

Versicherungssumme

Ergibt sich aus dem gebuchten Tarif L, XL oder XXL.
L = bis 3.000 €, XL = bis 6.000 €, XXL = bis 10.000 €
Maximale Höhe der Versicherungssumme ist der Reisepreis. Die genannten Summen gelten jeweils pro Familie/Paar

Selbstbeteiligung

Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.

Versicherungsschutz

Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.

Abweichend in der Stornokostenversicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahresversicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt.

Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.

Vertragsverlängerung

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen

Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.

Unsere Produktübersicht

Zur Reiserücktrittsversicherung

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
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Ausgezeichnet!

Ausgezeichnet! Jahres RRV-Topschutz für Einzelpersonen

Finanztest 1/2012 - Vier mal "gut". Überzeugen konnte die Reiserücktrittsversicherung (entspricht dem früheren RRV-Topschutz) für Einzel- und Jahresreisen jeweils für Einzelpersonen und Familien.

 


Die Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahresschutz für Familien und Paare leistet im Detail:

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen - innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.

 

1. Stornokostenversicherung (Reisekostenrücktrittsversicherung)

Versichert ist u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Organspende
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Versicherungssumme: Ergibt sich aus dem gebuchten Tarif L, XL oder XXL. L = bis 3.000 €, XL = bis 6.000 €, XXL = bis 10.000 €. Maximale Höhe der Versicherungssumme ist der Reisepreis.

Es gibt aber auch Risiken, die eine Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Den Versicherungsbedingungen können Sie weitere Informationen entnehmen.

2. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Stornoberatung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinische Stornoberatung der ERV ein.

3. Reiseabbruchversicherung

Versichert sind u.a.

  • die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum

Versicherungssumme: Ergibt sich aus dem gebuchten Tarif L, XL oder XXL. L = bis 3.000 €, XL = bis 6.000 €, XXL = bis 10.000 €. Maximale Höhe der Versicherungssumme ist der Reisepreis.

Es gibt aber auch Risiken, die eine Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen Fieber zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

4. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Stornokostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
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Ausgezeichnet!

Ausgezeichnet! Jahres RRV-Topschutz für Einzelpersonen

Finanztest 1/2012 - Vier mal "gut". Überzeugen konnte die Reiserücktrittsversicherung (entspricht dem früheren RRV-Topschutz) für Einzel- und Jahresreisen jeweils für Einzelpersonen und Familien.