Sparen Sie auch als Gruppen (ab 10 Personen, bei Bahnreisen ab 6 Personen) hohe Stornokosten. Mit der Reiserücktrittskostenversicherung für Gruppen der Europäischen Reiseversicherung können Sie die Vorfreude auf Ihren Gruppenurlaub in vollem Umfang genießen.
Ideal für Sie |
Als Gruppe ab 10 (bei Bahnreisen ab 6 Personen) bis 150 Personen |
Tarifberechnung |
2,8 % vom Reisepreis pro Einzelperson, mindestens jedoch 25 € pro Gruppe |
Geografischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Versicherungssumme |
Entspricht dem Reisepreis, maximal 10.000 € pro Einzelperson. Höchstversicherungssumme für das Reiseleiter-Risiko: 30.000 € (Gesamtreisepreis je Gruppe). |
Selbstbeteiligung |
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger. |
Abschlussfrist |
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. |
Gruppen-/ Reiseleiter-Risiko |
Sofern bei Ausfall des Reiseleiters die Durchführung oder Fortsetzung der Gruppenreise unmöglich wird, kann dieses spezielle Risiko gesondert abgesichert werden. |
Unsere Produktübersicht |
Versichert ist u.a.:
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis. (Maximal 10.000 € pro Einzelperson)
Es gibt aber auch Risiken, die eine Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil im Kindergarten Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen
Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!
Versichert sind u.a.
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis. (Maximal 10.000 € pro Einzelperson)
Es gibt aber auch Risiken, die eine Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: