Reiserücktrittskostenversicherung als Jahresschutz

Egal ob Geschäftsreise oder Urlaubsreise - die Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor unnötigen Stornogebühren.

Die Reiserücktrittskostenversicherung der ERV.

Gute Gründe für die Reiserücktrittskostenversicherung als Jahresschutz:

  • Praktisch. Ein Vertrag für alle Reisen
  • Geringer Beitrag. Die Jahresversicherung rechnet sich im Vergleich zur Einmalreiseversicherung für jeden, der mehr als einmal im Jahr verreist.
  • Sie bekommen die Stornokosten erstattet.
  • Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

 

Die wichtigsten Fakten der Reiserücktrittskostenversicherung:

Ideal für Sie

Als Urlauber und Geschäftsreisender, der mehr als 2 Mal im Jahr verreist und auch Wochenendausflüge absichern will

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (inklusive USA und Kanada)

Versicherungssumme

Ergibt sich aus dem gebuchten Tarif L, XL oder XXL.
L = bis 1.500 €, XL = bis 3.000 €, XXL = bis 5.000 €
Maximale Höhe der Versicherungssumme ist der Reisepreis.

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich.

Versicherungsschutz

Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.

Abweichend in der Reiserücktritts-Versicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt.

Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.

Vertragsverlängerung

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen

Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.

Unsere Produktübersicht

Zur Reiserücktrittsversicherung


Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet im Detail:

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen - innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.

 

1. Reiserücktrittskostenversicherung

Versichert ist u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Organspende
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

 

Versicherungssumme Einzelperson (max. Reisepreis pro Reise): Je nach Höhe des Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: EUR 1.500,-, EUR 3.000,- oder EUR 5.000,-

2. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV ein.

3. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.