Reiserücktrittskostenversicherung

Egal ob Geschäftsreise oder Urlaubsreise - die Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor unnötigen Stornogebühren.

Die Reiserücktrittskostenversicherung der ERV.

Das leistet unsere Reiserücktrittskostenversicherung für Sie:

  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück.
  • Wir erstatten Ihnen die Umbuchungsgebühren.
  • Sie bekommen die entstehenden Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt erstattet.
  • Wir entschädigen Sie finanziell für z. B. die vor Ort nicht genutzten Reiseleistungen oder zusätzliche Kosten der Rückreise.
  • Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Stornoberatung vor der Reise

Die wichtigsten Fakten der Reiserücktrittskostenversicherung:

Ideal für Sie

Als Urlauber und Geschäftsreisender

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Versicherungssumme

Entspricht dem versicherten Reisepreis

Selbstbeteiligung

Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.

Abschlussfrist

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Unsere Produktübersicht

Zur Reiserücktrittsversicherung

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
jetzt buchen

Ausgezeichnet!

Testsieger bei Reiserücktritts-Topschutz

Bestnoten für die Reiserücktritts-Versicherung (entspricht dem früheren RRV-Topschutz):

Reiserücktrittsversicherung von Stiftung Warentest ausgezeichnet

 


Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet im Detail:

1. Reiserücktrittskostenversicherung

Versichert ist u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Organspende
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

2. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Stornoberatung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinischen Stornoberatung der ERV ein.

3. Reiseabbruchversicherung

Versichert sind u.a.

  • die nicht genutzten Reiseleistung vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

4. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Reiserücktrittskostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
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Ausgezeichnet!

Testsieger bei Reiserücktritts-Topschutz

Bestnoten für die Reiserücktritts-Versicherung (entspricht dem früheren RRV-Topschutz):

Reiserücktrittsversicherung von Stiftung Warentest ausgezeichnet