Reiserücktrittsversicherung für Gruppen

Gruppen (ab 10 Personen, bei Bahnreisen 6 Personen) sind vor und auf der Reise mit der Reiserücktrittsversicherung für Gruppen vor unnötigen und hohen Gebühren geschützt.

Reiserücktrittsversicherung für Gruppen

Das leistet unsere Reiserücktrittsversicherung für Gruppen für Sie:

  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück.
  • Sie bekommen die Umbuchungsgebühren erstattet.
  • Die ERV zahlt für Sie die nachgewiesenen Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, wenn Sie Ihren Reiseantritt verschieben müssen.
  • Sie bekommen z. B. die nicht genutzten Reiseleistungen zurück.
  • Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Die wichtigsten Fakten der Reiserücktrittsversicherung für die Gruppe:

Ideal für Sie

Als Gruppe ab 10 (bei Bahnreisen ab 6 Personen) bis 150 Personen

Tarifberechnung

2,8 % vom Reisepreis pro Einzelperson, mindestens jedoch 25 € pro Gruppe

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Versicherungssumme

Entspricht dem Reisepreis, maximal 10.000 € pro Einzelperson. Höchstversicherungssumme für das Reiseleiter-Risiko: 30.000 € (Gesamtreisepreis je Gruppe).

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich.

Abschlussfrist

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Gruppen-/ Reiseleiter-Risiko

Sofern bei Ausfall des Reiseleiters die Durchführung oder Fortsetzung der Gruppenreise unmöglich wird, kann dieses spezielle Risiko gesondert abgesichert werden.
Dazu muss der Reiseleiter – zusätzlich zu den einzelnen Teilnehmern – den vollen Reisepreis der Reisegruppe mit dem Gruppen-RRV-Topschutz absichern.

Unsere Produktübersicht

Zur Reiserücktrittsversicherung

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Gut zu wissen:

Testsieger bei Reiserücktritts-Topschutz

Bestnoten für die Reiserücktrittsversicherung:

Reiserücktrittsversicherung von Stiftung Warentest ausgezeichnet

 


Die Reiserücktrittsversicherung für die Gruppe leistet im Detail:

1. Reiserücktrittsversicherung für Gruppen (RRV)

Versichert ist u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Organspende
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

2. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV ein.

3. Reiseabbruchversicherung

Versichert sind u.a.

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.

Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

4. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Reiserücktrittsversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Gut zu wissen:

Testsieger bei Reiserücktritts-Topschutz

Bestnoten für die Reiserücktrittsversicherung:

Reiserücktrittsversicherung von Stiftung Warentest ausgezeichnet