Rücktrittsversicherung Familie als Jahresschutz

Sichern Sie sich bei Krankheiten in der Familie bestens ab. Mit der Rücktrittsversicherung als Jahresschutz sind sie auf allen Reisen im Jahr auf einmal versichert.

Rücktrittsversicherung für Familien und Paare

Gute Gründe für die Rücktrittsversicherung für Familien und Paare als Jahresschutz:

  • Praktisch. Ein Vertrag für alle Reisen
  • Geringer Beitrag. Die Jahresversicherung rechnet sich im Vergleich zur Einmalreiseversicherung für jeden, der mehr als einmal im Jahr verreist.
  • Sie bekommen die Stornokosten erstattet.
  • Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Stornoberatung vor der Reise

Wichtig: Die Rücktrittsversicherung für Familien ist als Einzelprodukt nicht mehr buchbar. Sie ist jedoch Bestandteil der Reisekostenrücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch für Familien.

Zur Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien


Die wichtigsten Fakten der Rücktrittsversicherung:

Ideal für Sie

Als Familie, Paar und Geschäftsreisender mit Familie, der mehr als einmal im Jahr verreist und auch Wochenendausflüge absichern will. Außerdem für alle, die ein Objekt (z.B. Ferienwohnung, Hausboot, Fähren) gebucht haben.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (inklusive USA und Kanada)

Versicherungssumme

Ergibt sich aus dem gebuchten Tarif L, XL oder XXL.
L = 3.000 €, XL = 6.000 €, XXL = 10.000 € je Familie
Maximale Höhe der Versicherungssumme ist der Reisepreis.

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich.

Versicherungsschutz

Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.

Abweichend in der Reiserücktritts-Versicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt.

Grundsätzlich besteht bei allen Jahresversicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.

Vertragsverlängerung

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen

Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.

Unsere Produktübersicht

Zur Reiserücktrittsversicherung


Die Rücktrittsversicherung für Familien und Paare leistet im Detail:

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen - innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.

 

1. Stornokostenversicherung (Reiserücktrittskostenversicherung)

Versichert ist u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Organspende
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Versicherungssumme: Ergibt sich aus dem gebuchten Tarif L, XL oder XXL. L = bis 3.000 €, XL = bis 6.000 €, XXL = bis 10.000 €. Maximale Höhe der Versicherungssumme ist der Reisepreis.

Es gibt aber auch Risiken, die eine Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil im Kindergarten der Tochter die Masern grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen

2. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Stornoberatung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinische Stornoberatung der ERV ein.

3. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.