Reiserücktrittsversicherung für Studenten

Auch für den langen Auslandsaufenthalt können sich Studenten und Au-Pairs mit der Reiserücktrittsversicherung schützen.

Reiserücktrittsversicherung für Studenten und Au Pair

Das leistet unsere Reiserücktrittsversicherung für Studenten und Au-pairs:

  • Sie bekommen die Stornogebühren der Hin- bzw. Rückreise erstattet.
  • Sie bekommen die Ihnen entstehenden Mehrkosten für die Hinreise bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund zurück.
  • Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Die wichtigsten Fakten der Reiserücktrittsversicherung für Studenten:

Ideal für Sie

Als Reisender bis einschließlich 35 Jahre, der eine längere Zeit im Ausland (bis zu 12 Monaten), ob im Studium, als Sprachschüler, Au-pair, Praktikant, mit Work & Travel o.ä. verbringt. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Immatrikulationsbestätigung etc.) ist nicht notwendig.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Maximale Reisedauer

365 Tage

Versicherungssumme

2.000 €

Selbstbehalt

Nur Tarife mit Selbstbehalt möglich

Abschlussfrist

Bei Buchung der Reise in das Aufenthaltsland, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.

Abschlusskriterium

Die Rücktrittsversicherung kann nicht allein, sondern nur als Ergänzung zum Komplettschutz für Studenten und Au-pairs abgeschlossen werden.

Unsere Produktübersicht

Zur Reiserücktrittsversicherung

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Gut zu wissen:

Testsieger bei Reiserücktritts-Topschutz

Bestnoten für die Reiserücktrittsversicherung (entspricht dem früheren RRV-Topschutz):

Reiserücktrittsversicherung von Stiftung Warentest ausgezeichnet

 


Die Reiserücktrittsversicherung für Studenten und Au-pairs leistet im Detail:

1. Reiserücktrittsversicherung für Studenten (RRV)

Sie erhalten finanzielle Entschädigung bis insgesamt zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bei

  • Stornierung der Hin- bzw. Rückreise für die Stornokosten
  • Bei verspätetem Antritt der Hinreise in das Aufenthaltsland für die Mehrkosten der Hinreise
  • Für Reisevermittlungsentgelte, die dem Vermittler der Hin- bzw. Rückreise vertraglich geschuldet werden

Versicherte Ereignisse sind:

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Heimatland
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
  • Exmatrikulation aufgrund einer nichtbestandenen Prüfung

2. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV ein.

3. Selbstbeteiligung möglich

Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Gut zu wissen:

Testsieger bei Reiserücktritts-Topschutz

Bestnoten für die Reiserücktrittsversicherung (entspricht dem früheren RRV-Topschutz):

Reiserücktrittsversicherung von Stiftung Warentest ausgezeichnet

 


Bitte beachten Sie:

Die Rücktritts-Versicherung ist nur buchbar in Verbindung mit Komplettschutz für Studenten & Au-pairs.