Incoming Versicherung - Versicherung für ausländische Gäste in Deutschland

sowohl für (mehrere) Einzelpersonen als auch für die ganze Familie

Incoming Versicherung - Versicherung für ausländische Gäste in Deutschland

Das leistet unsere Incoming Versicherung für ausländische Gäste in Deutschland:

Sie freuen sich auf die Städtereise, den Wochenend-Trip oder den Familienurlaub in Deutschland, doch erkranken plötzlich? Sichern Sie sich ab mit der Stornoplus-Versicherung der ERV. Diese ersetzt Ihnen u. a.:

  • Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes z. B. aufgrund von Elementarereignissen
  • Anteilige Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei Reiseabbruch
  • Reisegepäckschäden
  • Den Verlust des Fahrrads
  • Hohe Kosten eines Krankheitsfalles sowie eines Krankenrücktransports

Die wichtigsten Fakten der Incoming Versicherung für ausländische Gäste in Deutschland:

Ideal für Sie

Als Urlauber aus dem Ausland mit oder ohne Familie, der nach Deutschland reist

Geografischer Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht für die jeweils versicherte Reise in Deutschland (inkl. Kleinwalsertal). Eingeschlossen sind auch etwaige während dieser Reise stattfindenden Ausflüge in das benachbarte Ausland mit einer Dauer von jeweils maximal 48 Stunden.

Maximale Reisedauer

30 Tage

Versicherungssumme

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis, max. 10.000 €
Reisegepäckversicherung: 2.000 € je versicherte Reise

Selbstbeteiligung

Nur Tarife mit Selbstbeteiligung möglich

Abschlussfrist

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Unsere Produktübersicht

Zur Auslandsversicherung

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Die Incoming Versicherung für ausländische Gäste leistet im Detail:

1. Reiserücktrittsversicherung

Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn Sie die Reise nicht antreten können wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

Neu: Erstattung der Mietwagenkosten bis € 500,- und der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn das eigene Fahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt wegen Panne oder Unfall fahruntauglich wird.

 

2. Reiseabbruchversicherung

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung für die

  • Mehrkosten der Rückreise
  • Nicht genutzten Reiseleistungen
  • Mehrkosten des verlängertem Aufenthaltes

 

Neu: Nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung und Erstattung der Mietwagenkosten bis € 500,-, wenn das eigene Fahrzeug während der Reise wegen Panne oder Unfall fahruntauglich wird.

3. Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste mit medizinischer Notfall-Hilfe

Sie erhalten finanzielle Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der

  • Heilbehandlungen in Deutschland und bei Ausflügen in das benachbarte Ausland
  • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen
  • Ambulante Heilbehandlungen
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Überführung an den Bestattungsort
  • Die Rückholung von Kindern
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 10.000 Euro
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.

Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.

4. Reisegepäckversicherung

Sie erhalten finanzielle Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch

  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignisse

5. Fahrrad-Schutz

Wir erstatten:

  • Bei Panne oder Unfall mit dem Fahrrad die Reparaturkosten bis 150 €
  • Bei Beschädigung oder Verlust des aufgegebenen Fahrrads die Reparaturkosten bzw. den Zeitwert bis 500 €
  • Bei Diebstahl den Zeitwert des Fahrrads bis maximal 500 €

6. Selbstbeteiligung

Bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Reise.

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
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