sowohl für (mehrere) Einzelpersonen als auch für die ganze Familie
Sie freuen sich auf die Städtereise, den Wochenend-Trip oder den Familienurlaub in Deutschland, doch erkranken plötzlich? Sichern Sie sich ab mit der Stornoplus-Versicherung der ERV. Diese ersetzt Ihnen u. a.:
Ideal für Sie |
Als Urlauber aus dem Ausland mit oder ohne Familie, der nach Deutschland reist |
Geografischer Geltungsbereich |
Versicherungsschutz besteht für die jeweils versicherte Reise in Deutschland (inkl. Kleinwalsertal). Eingeschlossen sind auch etwaige während dieser Reise stattfindenden Ausflüge in das benachbarte Ausland mit einer Dauer von jeweils maximal 48 Stunden. |
Maximale Reisedauer |
30 Tage |
Versicherungssumme |
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis, max. 10.000 € |
Selbstbeteiligung |
Nur Tarife mit Selbstbeteiligung möglich |
Abschlussfrist |
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. |
Unsere Produktübersicht |
Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn Sie die Reise nicht antreten können wegen
Neu: Erstattung der Mietwagenkosten bis € 500,- und der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn das eigene Fahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt wegen Panne oder Unfall fahruntauglich wird.
Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung für die
Neu: Nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung und Erstattung der Mietwagenkosten bis € 500,-, wenn das eigene Fahrzeug während der Reise wegen Panne oder Unfall fahruntauglich wird.
Sie erhalten finanzielle Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der
Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
Sie erhalten finanzielle Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch
Wir erstatten:
Bei der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Reise.