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Incoming Versicherung - Versicherung für ausländische Gäste in Deutschland

Unsere Reiseversicherung für Gäste aus dem Ausland.

Gute Gründe für den Incoming-Komplettschutz für Gäste aus dem Ausland:

ab 2,90 € pro Tag
  • Kostenübernahme für medizinische Behandlungen und Hilfsmittel inkl. Krankenrücktransport.
  • Schutz bei Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden.
  • Versicherungsschutz bei Unfall, der zu Invalidität oder Tod führt.
  • 24h Notrufzentrale mit internationalem Ärzteteam.

Als ausländischer Gast sind Sie mit dem Incoming-Komplettschutz für Ihre Reise nach Deutschland oder in ein anderes Gastland umfassend abgesichert.

Im Ausland lebende Tochter wird vom Vater freudig begrüsst.

Warum lohnt sich unsere Incoming Versicherung für ausländische Gäste?

Die wichtigsten Fakten des Incoming Komplettschutz:

Ideal für Sie:
Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland

Geografischer Geltungsbereich:
Deutschland und andere Gastländer

Maximale Aufenthaltsdauer:
365 Tage

Versicherungssumme:
Haftpflicht: 500.000 €
Unfall: bei Tod 10.000 €, bei Invalidität 20.000 €

Selbstbeteiligung:
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiliung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.

Abschlussfrist:
Der Abschluss des Incoming-Komplettschutzes hat spätestens am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen.

Versicherungsschutz:
Beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.

Schengen-Visum:
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im ServiceCenter helfen Ihnen gern weiter!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Produktdetails - Das leistet unser Incoming-Komplettschutz für Gäste aus dem Ausland:

Bei Krankheiten und Unfällen, die während des Aufenthalts eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arznei-. Heil- und Verbandmittel.
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
  • Kostenübernahmegarantie für medizinisch notwendige Heilbehandlungen gegenüber dem Krankenhaus.
  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).

 

Versicherungssumme: unbegrenzt

Es gibt aber auch Risiken, die diese Incoming-Kranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während des Aufenthalts, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.

Versicherungssummen: Tod 10.000 € / Invalidität 20.000 €


Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseunfallversicherung nicht abdecken kann. Unfälle, die Ihnen bei der Ausübung von Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder Fallschirmspringen zustoßen, sind nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.

Deckungssumme: 500.000 € pauschal


Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Reisehaftpflichtversicherung nicht für alle Schäden aufkommen kann. Gegenseitig zugefügte Schäden zwischen Ihnen und Ihren Familienangehörigen sind beispielsweise nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Incoming-Krankenversicherung: Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € des erstattungsfähigen Schadens.

Reisehaftpflichtversicherung: Die Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Versicherungsfall bei Sachschäden.


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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