RundumSorglos-Jahresschutz

für (mehrere) Einzelpersonen: Privat- oder Geschäftsreisende

/_header_teaser/seitenheader/EW-header-produktseiten/Pakete-760x130/frau-vor-mauer-760x130.jpg

Das leistet unser RundumSorglos-Jahresschutz für Sie:

  • Sie bekommen die Stornokosten erstattet, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, z. B. aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit bzw. bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes.
  • Sollten Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen, bekommen Sie z. B. die nicht genutzten Reiseleistungen zurück.
  • Sie bekommen die anfallenden Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel im Ausland erstattet.
  • Sie werden finanziell entschädigt, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird. Und das sowohl bei aufgegebenem als auch bei mitgeführtem Reisegepäck.
  • In nichtmedizinischen Notfällen hilft Ihnen der RundumSorglos-Service z. B. bei der Sperrung abhanden gekommener Kreditkarten.
  • Neue Ergänzungen zu Kurzarbeit und Urlaubs-Zuschuss:

    In diesen Fällen springt die Reiserücktritts-Versicherung der ERV ein.

Die wichtigsten Fakten:

Ideal für Sie

Als Urlauber und Geschäftsreisender, die mehrmals im Jahr verreisen und auch die Wochenendausflüge rundum absichern wollen.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

 

Maximale Reisedauer

45 Tage

Versicherungssumme

  • Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung: Ergibt sich aus dem gebuchten Tarif L, XL oder XXL:
    L = bis 1.000 €, XL = bis 2.000 €, XXL = bis 5.000 €
    Maximale Höhe der Versicherungssumme ist der Reisepreis.
  • Reisegepäck-Versicherung: 2.000 € pro Einzelperson
  • Reisekranken-Versicherung: Unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich

Versicherungsschutz

Besteht für alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.
Abweichend in der Reiserücktritts-Versicherung. Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht werden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen.

Abschlusskriterium
 

Der Abschluss des RundumSorglos- Jahresschutzes ist nur möglich, wenn Sie die vollständige deutsche Bankverbindung angegeben und dem Lastschriftverfahren zustimmen.

Vertragsverlängerung
 

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht bis spätestens einen Monat vor Fälligkeit der Jahresprämie gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen
 

Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.


Der RundumSorglos-Schutz leistet im Detail:

1. Reiserücktritts-Versicherung

Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

2. Verspätungsschutz während der Hinreise

Wir übernehmen für Sie

  • Die Mehrkosten Ihrer Hinreise, wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden verspätet und Sie Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen
  • Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, wenn sich Ihre Hinreise wegen Verspätung mehr als zwei Stunden verzögert

3. Reiseabbruch-Versicherung

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung bei

  • Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • Verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise

4. Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Sie werden finanziell entschädigt bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für

  • Heilbehandlungen im Ausland (Stationäre und ambulante Heilbehandlungen; Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
  • Gepäckrückholung
  • Arzneimittel-Service
  • Rückholung von Kindern
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).

5. RundumSorglos-Service

Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen. Wir werden u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.

6. Reisegepäck-Versicherung

Sie werden finanziell entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:

  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignisse
  • Wir erstatten die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.

7. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen.
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.

8. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:

  • Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag von 50 €.
  • Reisegepäck-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall

Schiffsrundreise - Gipsbein inklusive

Endlich mal wieder abschalten, dem Alltagsstress entfliehen und Zeit für sich haben - all jene und bestimmt noch mehr Aspekte fallen wohl den meisten von uns ein, wenn sie an ihren nächsten Urlaub denken.
Mögliche Risiken und Gefahren mit denen man sich auch im Urlaub konfrontiert sehen muss, lassen viele Reisende größtenteils außer Acht.

/_header_teaser/contentteaser/EW-echt-passiert/echt_passiert_schiff.jpg

So ist's passiert:

Auch das Ehepaar B. wollte auf einer 14-tägigen Schiffsrundreise durch Schweden die gemeinsame Zeit geniessen und sich einen lang ersehnten Traum erfüllen. Doch bereits am dritten Tag ereignete sich ein Unfall mit dem niemand gerechnet hätte: Frau B. kam auf einem Granitstein ins Rutschen und fiel so unglücklich, dass ihr Bein gebrochen war. 

So haben wir geholfen:

Da Frau B. und ihr Ehemann mehrmals im Jahr verreisen hat Frau B. bei Ihrer letzten Reise einen RundumSorglos-JahresSchutz für sich und ihren Ehemann abgeschlossen hatte. Sie erhielt nicht nur eine gute Erstversorgung vor Ort - inklusive Gipsbein - und einen anschließenden Rücktransport, sondern auch eine Entschädigung für die verpassten elf Urlaubstage in Höhe von ca. 12.000 Euro - mehr als die Hälfte des Reisepreises.
Dank des abgeschlossenen Versicherungspaketes bei der ERV wurde die Reise des Ehepaares zu keinem Horrortrip.