Auf der Auslandsreise und dem Auslandsaufenthalt als Student oder Au Pair ist eine Versicherung sehr wichtig. Diese schützt die Studenten und Au Pairs vor Kosten infolge von Krankheiten oder Unfällen.
Für eine sorglose Lehrzeit im Ausland: Wer bis einschließlich 35 Jahre alt ist, kann sich mit dem günstigen Komplettschutz bei Langzeitaufenthalten rundum absichern.
Ideal für Sie |
Als junger Mensch bis einschließlich 35 Jahre, der eine längere Zeit im Ausland (bis zu 12 Monaten) verbringt, ob im Studium, als Sprachschüler, Au-pair, Work & Travel oder Praktikant. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Immatrikulationsbestätigung etc.) ist nicht notwendig. |
Geografischer Geltungsbereich |
Europa/Weltweit
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Maximale Aufenthaltsdauer |
12 Monate |
Versicherungssumme |
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Selbstbehalt |
Nur Tarife mit Selbstbehalt möglich |
Abschlussfrist |
Abschluss ist jederzeit vor Antritt des versicherten Aufenthalts möglich. Bitte abweichende Regelung bei Zubuchung der Rücktrittsversicherung beachten. |
Unsere Produktübersicht |
Sie werden finanziell entschädigt für die Kosten von während des versicherten Aufenthalts akut eintretenden Krankheiten und Unfällen:
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken (Personen- und Sachschäden). Dies gilt auch für entstandene Schäden in der gemieteten Unterkunft, am mitgemieteten Mobiliar oder im Haushalt der Gastfamilie bis zu 1.000 €.
Sie erhalten die Reisekosten zurück, wenn eine außerplanmäßige Beendigung oder Unterbrechung Ihres Aufenthalts aus einem versicherten Grund notwendig wird.
Versicherte Gründe sind, wenn Sie oder eine Risikoperson von einer unerwarteten schweren Erkrankung, schweren Unfallverletzung oder Tod betroffen sind.
Sie landen am Ziel, aber Ihr Gepäck hat einen anderen Weg genommen? Ihr Koffer bleibt verschwunden oder wird beschädigt? Unsere Gepäck-Transport-Versicherung federt die häufigsten Schäden für Sie ab und sorgt dafür, dass Sie den Aufenthalt trotzdem genießen können!
Sie werden finanziell entschädigt, wenn Ihr Gepäck auf der direkten Hin- bzw. Rückreise ins Aufenthaltsland bzw. Heimatland abhanden kommt oder beschädigt wird.
Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck nicht am gleichen Tag wie Sie den Bestimmungsort erreichen, bekommen Sie die Kosten für Ersatzkäufe bis zu 250 € erstattet.
100 € je Versicherungsfall, dieser entfällt bei Vorab-Leistung anderer Leistungsträger.
Unsere Rücktrittsversicherung erstattet zumindest den finanziellen Schaden, wenn Ihnen oder Ihrer Familie vor Reiseantritt etwas zustößt.
Sie erhalten finanzielle Entschädigung bis insgesamt zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bei:
Versicherte Ereignisse sind:
Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Rücktritts-Versicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen Teil H (PDF, 77 KB)
Sie landen am Ziel, aber Ihr Gepäck hat einen anderen Weg genommen? Ihr Koffer bleibt verschwunden oder wird beschädigt? Unsere Gepäck-Transport-Versicherung federt die häufigsten Schäden für Sie ab und sorgt dafür, dass Sie den Aufenthalt trotzdem genießen können!
Sie werden finanziell entschädigt, wenn Ihr Gepäck auf der direkten Hin- bzw. Rückreise ins Aufenthaltsland bzw. Heimatland abhanden kommt oder beschädigt wird.
Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck nicht am gleichen Tag wie Sie den Bestimmungsort erreichen, bekommen Sie die Kosten für Ersatzkäufe bis zu 250 € erstattet.
100 € je Versicherungsfall, dieser entfällt bei Vorab-Leistung anderer Leistungsträger.
Unsere Rücktrittsversicherung erstattet zumindest den finanziellen Schaden, wenn Ihnen oder Ihrer Familie vor Reiseantritt etwas zustößt.
Sie erhalten finanzielle Entschädigung bis insgesamt zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bei:
Versicherte Ereignisse sind:
Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Rücktritts-Versicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen Teil H (PDF, 77 KB)