Sorgen Sie sich unterwegs um daheim? Die ERV passt drauf auf!
Ideal für Sie |
Als Urlauber der nur in akuten Notfällen seinen wohlverdienten Urlaub abbrechen möchte. |
Geografischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Reisedauer |
45 Tage — verlängerbar bis maximal 90 Tage durch Tarifkombination. |
Versicherungssumme |
2.000 EUR |
Selbstbeteiligung |
keine |
Abschlussfrist |
Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich. |
Unsere Produktübersicht |
1. Versuchter oder vollendeter Einbruch an der versicherten Adresse
2. Entwendung des Schlüssels und der Ausweispapiere
Wird der Wohnungsschlüssel der versicherten Person zusammen mit den Ausweispapieren durch Einbruchdiebstahl in der Ferienwohnung bzw. im Hotel oder durch Trickdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung entwendet, organisiert die ERV auf Wunsch der versicherten Person den sofortigen Austausch des Haustürschlosses an der Eingangstür der versicherten Adresse und übernimmt hierfür die Kosten bis insgesamt € 500,–.
1. Bei Verlust des Schlüssels für die Ferienwohnung bzw. das Hotelzimmer.
Wird der Wohnungsschlüssel der versicherten Person zusammen mit den Ausweispapieren durch Einbruchdiebstahl in der Ferienwohnung bzw. im Hotel oder durch Trickdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung entwendet, organisiert die ERV auf Wunsch der versicherten Person den sofortigen Austausch des Haustürschlosses an der Eingangstür der versicherten Adresse und übernimmt hierfür die Kosten.
Maximaler Erstattungsbetrag: € 500,–.
2. Bei Vermehrten Rückreisekosten
Ist die Anwesenheit der versicherten Person am Heimatort aufgrund versuchten oder vollendeten Einbruchs an der versicherten Adresse zur
Schadensfeststellung oder aus behördlichen Gründen zwingend erforderlich, erstattet die ERV die vermehrten Rückreisekosten.
Maximaler Erstattungsbetrag: € 500,–.
3. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen aufgrund Autopanne bzw. Unfall
Wird das eigene Kraftfahrzeug der versicherten Person unmittelbar vor Antritt einer gebuchten Reise aufgrund einer Autopanne bzw. eines Unfalls fahruntauglich und kann die versicherte Person die gebuchte Reise deshalb nicht planmäßig antreten, erstattet die ERV der versicherten Person die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
Maximaler Erstattungsbetrag: € 1.000,–.
4. Für zusätzliche Kosten für ein Mietfahrzeug aufgrund Autopanne bzw. Unfall
Kann die versicherte Person eine gebuchte Reise nicht antreten bzw. fortsetzen, weil das eigene Kraftfahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt bzw. während einer gebuchten Reise aufgrund einer Autopanne bzw. eines Unfalls fahruntauglich wird, erstattet die ERV der versicherten Person die zusätzlichen Kosten für ein Mietfahrzeug.
Maximaler Erstattungsbetrag: € 1.000,–.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass Notmaßnahmen (wie z.B. Austausch des Schlosses) an gemeinschaftlichen Haustüren in Mehrfamilienhäusern nicht versichert sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
+49 (0)89 4166–1102
Montag bis Freitag von 7–21 Uhr, Samstag 9–16 Uhr