Der Verlust des Reisegepäcks ist nicht nur ärgerlich, sondern meist auch teuer. Mit der Reisegepäckversicherung werden Sie von der ERV finanziell entschädigt falls Ihr Reisegepäck verloren geht oder beschädigt wird.
Ideal für Sie |
Als Urlauber und Geschäftsreisender, der sich gegen Verlust von aufgegebenen und mitgeführtem Reisegepäck am Urlaubsort absichern will. |
Geografischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Maximale Reisedauer |
45 Tage, bei längerer Reisedauer können Tarife auf maximal 90 Tage kombiniert werden |
Versicherungssumme |
Maximal 2.000 € |
Selbstbeteiligung |
Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich |
Abschlussfrist |
Keine |
Unsere Produktübersicht |
Sie werden finanziell entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, auch wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:
Erreicht Ihr aufgegebenes Reisegepäck den Urlaubsort nicht am selben Tag wie Sie, bekommen Sie die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu 250 € erstattet.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfall
Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Reisegepäckversicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen Teil F (PDF, 171 KB)
Eine gemütliche Pfingstwoche vor prasselndem Kaminfeuer im Ferienhaus und schwedisches Ambiente, so stellte sich das Ehepaar K. mit der 2-jährigen Tochter Anne den Urlaub vor.
Der Schreck kam erst, als die Familie am vorletzten Abend vom Essen zurückkehrte. Einbrecher hatten das Sicherheitsschloss an der Eingangstür geknackt. Das Ferienhaus und das Reisegepäck der Familie K. waren hoffnungslos verwüstet!
Gemütlich war es dort an diesem Abend wirklich nicht mehr und aufgrund des kaputten Schlosses auch nicht mehr sicher. Vorsorglich quartierte man die Familie K. deshalb im Hauptgebäude der Ferienhaus-Anlage ein.
Gleich am nächsten Morgen erstatteten die Bestohlenen Anzeige bei der Polizei. Insgesamt war ihnen ein Schaden von über 1.500 Euro entstanden, von dem seelischen Schock und Ärger gar nicht zu sprechen. Jetzt zahlte sich aus, dass sie auf Empfehlung ihres Reisebüros Reiseschutz-Paket der ERV mit einer Reisegepäckversicherung abgeschlossen hatten.
Sofort nach der Rückkehr in Deutschland, reichte die Familie K. die Unterlagen für die Erstattung des gestohlenen Reisegepäcks ein. Zügig und unbürokratisch wurde der Schaden abzüglich des Selbstbehalts der Familie K. ersetzt.
+49 (0)89 4166–1102
Montag bis Freitag von 8–20 Uhr, Samstag 9–16 Uhr