Reiserechtsschutzversicherung als Jahresschutz

Haben Sie keine Sorge mehr vor Anwaltskosten in Folge von Urlaubsproblemen. Die Reiserechtsschutzversicherung ist auf Ihrer Reise rund um die Uhr für Sie da.

Seien Sie im Ausland mit der Reiserechtsschutzversicherung der ERV bestens abgesichert sein.

Das leistet die Reiserechtsschutzversicherung für Sie:

  • Bei rechtlichen Problemen, z. B. wegen eines Autounfalls oder mit dem Reiseveranstalter, übernimmt die D.A.S. die Kosten anwaltlicher Beratung und der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
  • Der telefonische Anwaltservice steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

Die wichtigsten Fakten der Reiserechtsschutzversicherung:

Ideal für Sie

Als Urlauber und Geschäftsreisender, der mehrmals im Jahr verreist und sich auch auf Wochenendausflügen gegen rechtliche Probleme absichern möchte.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Maximale Reisedauer

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage.

Versicherungssumme

50.000 €

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich

Abschlussfrist

Keine

Versicherungsschutz

Besteht für alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden

Vertragsverlängerung

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht bis spätestens einen Monat vor Fälligkeit der Jahresprämie gekündigt wird.

Unsere Produktübersicht

Weitere Reiseversicherungen


Die Reiserechtsschutzversicherung leistet im Detail:

1. Sie erhalten Unterstützung der D.A.S. in den Bereichen

  • Verkehrsrecht
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Strafrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

Dies umfasst die erweiterte Telefonberatung, den Reisedokumenten-Service, die Kostenübernahme anwaltlicher Beratung, der Gerichte und Sachverständigen und der rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche.

 

2. Selbstbeteiligung möglich

Selbstbeteiligung 100 € je Reiserechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung entfällt, sofern der Reiserechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt ist.

 

Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Reiserechtsschutzversicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen Teil VB-DAS (PDF, 105 KB)