Sichern Sie Ihr Sportgerät auf Reisen ab. Mit der Sportgeräteversicherung der ERV bleibt Ihnen ein finanzieller Schaden an Ihrem Sportgerät erspart.
Ideal für Sie |
Als Urlauber und Geschäftsreisender, der seine teuren Sportgeräte gegen Abhandenkommen oder Beschädigung z. B. durch Unfall eines Transportmittels absichern oder die Mietkosten bei Nutzungsausfall erstattet bekommen will |
Geografischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Maximale Reisedauer |
45 Tage, bei längerer Reisedauer können Tarife auf maximal 90 Tage kombiniert werden |
Versicherungssumme |
2.000 € bzw. 4.000 € |
Selbstbeteiligung |
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger. |
Abschlussfrist |
Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich. |
Unsere Produktübersicht |
Häufig wird erwartet, dass eine Erstattung des Neuwerts erfolgt. Dies ist nicht der Fall. Damit der Versicherungsschutz für Sie bezahlbar bleibt, können wir nur den Zeitwert Ihrer Sportgeräte erstatten. Das heißt Sie erhalten den Neuwert abzüglich eines Betrages für Alter, Abnutzung und Gebrauch. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfall
Wichtig für Sie:
Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Sportgeräteversicherung finden Sie detailliert in den Versicherungsbedingungen Teil J (PDF, 171 KB)
+49 (0)89 4166–1102
Montag bis Freitag von 8–20 Uhr, Samstag 9–16 Uhr