Nur im Zusammenhang mit dem Abschluss der Ergänzungsversicherung Covid-19 ist folgendes Ereignis versichert:
Erkrankung an Covid-19 oder Tod infolge einer Covid-19 Erkrankung
Grundsätzlich sind bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch folgende Ereignisse mit versichert:
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Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung,
die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde
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Schwere Unfallverletzung
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Tod
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Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
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Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
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Impfunverträglichkeit
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Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse
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Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
Eine komplette Übersicht der versicherten Gründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Folgende Ereignisse sind u.a. in der Reiserücktrittskostenversicherung versichert:
- Stornierung Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
- Verspäteter Reiseantritt Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
- Mietfahrzeugkosten vor der Reise Wir erstatten Ihnen die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
- Zusätzliche Rückreisekosten Wir erstatten Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
- Nicht genutzte Reiseleistungen Wir erstatten Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
- Mietfahrzeugkosten während der Reise Wir erstatten Ihnen die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das von Ihnen genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.
Ein Reisemediziner berät Sie in folgenden Fällen und unterstützt sich bei der Entscheidung, ob und wann Sie Ihre Reise stornieren sollten.
- > Sie erkranken nach Buchung Ihrer Reise
- > Sie erleiden einen Unfall
- > Sie werden schwanger
- > Ihr Arzt stellt eine Impfunverträglichkeit fest
Durch Abschluss der Ergänzungsversicherung Covid-19 wird die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung erweitert. Sie schließt die Erkrankung
an Covid-19 sowie den Tod infolge einer Covid-19 Erkrankung bei Ihnen oder einer Ihrer Risikopersonen als versichertes Ereignis in den
Versicherungsschutz mit ein.
Sie verfügen bereits über eine Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung mit uns?
Dann ergänzen Sie Ihre Hauptversicherung einfach online um den Covid-19 Schutz:
Buchungsassistent Covid-19 >
1. Versicherungsumme
- Die Versicherungssume entspricht dem versicherten Reisepreis.
2. Selbstbeteiligung
3. Geografische Gültigkeit
- Die Versicherung ist weltweit gültig.
4. Abschlussfrist
- Am Besten sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
- Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.