Egal ob Sie Ihre Reise nicht antreten können, Ihr Reisegepäck abhanden kommt, Sie sich medizinisch auf Reisen behandeln lassen oder sogar die Reise abbrechen müssen. Mit uns können Sie einzelne oder gleich alle genannten Risiken zusammen absichern.
Folgende Leistungen sind u.a. in der Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung versichert:
Folgende Leistungen sind u.a. in der Auslandskrankenreiseversicherung versichert:
> Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
> Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus
> Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).
Folgende Leistungen sind u.a. in der Gepäckreiseversicherung versichert:
Nur bei Abschluss der Ergänzungsversicherung Covid-19 ebenfalls ein versichertes Ereignis ist:
Ein Reisemediziner berät Sie in folgenden Fällen und unterstützt sich bei der Entscheidung, ob und wann Sie Ihre Reise stornieren sollten.
Es besteht Wahlrecht hinsichtlich der Selbstbeteiligung. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung finden folgende Selbstbeteiligungen Anwendung:
Versicherungsdauer und versicherte Reisen
Nur bei Abschluss der Ergänzungsversicherung Covid-19 ebenfalls ein versichertes Ereignis ist:
Ein Reisemediziner berät Sie in folgenden Fällen und unterstützt sich bei der Entscheidung, ob und wann Sie Ihre Reise stornieren sollten.
> Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
> Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus
> Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).
Ein Reisemediziner berät Sie in folgenden Fällen und unterstützt sich bei der Entscheidung, ob und wann Sie Ihre Reise stornieren sollten.
Wahlmöglichkeit hinsichtlich Selbstbeteiligung
Versicherungssumme und Abschlussfrist