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Lob und Beschwerde

Ihre Meinung ist uns wichtig.

Ihr Feedback ist uns viel wert

Etwas ist nicht so gelaufen, wie Sie sich das vorgestellt haben? Sagen Sie es uns, dann können wir das Problem lösen. Wenn Sie etwas besonders gut finden, teilen Sie uns auch das gerne mit. Das hilft uns, Gutes noch weiter auszubauen.

Sie kontaktieren uns

Beschreiben Sie Ihr Anliegen per Kontaktformular oder per E-Mail – am besten direkt mit Vertrags- oder Schadensnummer.

Wir verbessern uns

Mitarbeiter Besprechung

Wir schauen uns Ihre Beschwerde oder Ihr Lob genau an, um daraus zu lernen. So können wir unsere Service-Prozesse weiterentwickeln.

So können Sie uns kontaktieren

Beschwerdemöglichkeiten außerhalb ERGO Reiseversicherung

Online-Streitbeilegung der EU und außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren

Haben Sie Ihre Versicherung online abgeschlossen? Dann können Sie sich bei Beschwerden auch an die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union wenden. Ihre Beschwerde wird über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung an die ERGO Reiseversicherungs AG weitergeleitet. Mehr Informationen zu der Plattform finden Sie hier:

Wir weisen darauf hin, dass sich die ERV nicht an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren beteiligt.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Sollte die Entscheidung unseres Hauses Ihren Forderungen nicht vollständig nachkommen, richten Sie bitte eine ausreichend begründete und ggf. durch entsprechende Nachweise belegte Beschwerde an die aus dem jeweiligen Schreiben unseres Hauses ersichtliche Anschrift oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Anschrift:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Sie erhalten sodann innerhalb von 14 Tagen eine Reaktion unseres Hauses, bzw. nach Eingang Ihrer Eingabe bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geben wir innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme ab, die Ihnen von dort zugänglich gemacht wird.

Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.


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